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Noch ein paar Fragen zu allgmeinen Formmodualitäten der Masterarbeit

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So... ich bin mit meiner Masterarbeit jetzt wirklich in den Endzügen.
Da man ja vom Prüfungsamt nur eine halbe Seite Formvorschriften bekommen hat,
wollte ich fragen, ob jemand etwas weiß, was man unbedingt beachten sollte.

- ich weiß, dass man diese plagiatserklärung abgegeben muss, was ja auch selbstverständlich ist. für mich heißt das implizit auch, dass ich auch eine cd mit meinen masterarbeitstext abgeben muss. das steht natürlich nicht dabei...
hat jemand da eine ahnung???
 
@ claudia
stimmt, so könnte man das auch sehen. also erstmal keine mit einschicken.

hast du noch andere formalitäten die man deiner meinung nach, dringenst beachten müsste?
- klar schriftart, zeilenabstand, rand etc... das steht ja auf dem einen blatt...

aber ansonsten ist man eigentlich völlig frei???
 
Spezi,

ansonsten ist es entscheidend, einen einmal gefundenen Stil beizubehalten (z.B. gleicher Aufbau bei Fußnoten, die gleiches gleich abkürzen). Damals bei der Bachelorarbeit wurde noch wert darauf gelegt, nach dem System A, I, 1, a, aa zu gliedern. Das mag aber von Lehrtstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich sein.

Gruß

Claudia
 
@ claudia
danke, dass habe ich schon.
wahrscheinlich sind die vorgaben so kurz, weil man es ja eigentlich auch im vorstudium (bachelor/staatsexamen) schon ausführlich behandelt hat.
 
nochmal eine blöde frage:

kommt eine satzung ins literaturverzeichnis?? klar gesetze nicht... aber bei satzungen habe ich schon beides gesehen??
 
Dr Franke Ghostwriter
ch würde Satzungen nicht aufnehmen. Wenn im Internet verfügbar, würde ich den Link in die Fußnote aufnehmen, wenn nicht im Internet zugänglich in den Anhang.
 
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