Ok.. wenn ich es richtig verstehe, ist es egal, ob ich mein Vordiplom nach Beispiel 1 (Blockkompensation) oder Beispiel 2 (7 aus 9) beantrage, Recht I muss auf jeden fall bestanden sein !!?!!
Zudem habe ich jetzt noch quasi 2 mal die Chance, das "alte" Recht I zu schreiben/ bestehen (im WiSe und SoSe '07), wenn es bis dato immer noch nicht geklappt haben sollte, habe ich drei weitere Versuche für den neuen Kurs PwR, der dann nicht zwingend bestanden sein müsste - richtig so ??🙂
Wenn ja steht es für mich fest - werde natürlich Recht I machen 🙂