Achsooo 🙂
Pauschalwertberichtigungen werden ohne MWSt eingestellt. Wenn du nun die Forderungen hernimmst, ist da jedoch die MWSt drin, deswegen musst du sie erst 'bereinigen', sprich, die MWSt rausnehmen aus den Forderungen. Ob es nun 16% sind (eher ältere Beispiele) oder 19 % steht meist dabei.
Hast du nun von den Lieferforderungen die MWSt rausgerechnet, hast du somit den Nettobetrag, wo du dir dann die 2 % oder auch 5 % ausrechnest, und damit eine Pauschalwertberichtigung buchst.
Alles klaro?