• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Modul 31021 Kurs 00091 - früher BWL II - Kurseinheit 3 - Abgabe

Hallo,
kann mir bitte jemand erklären wie man den Rentenbarwert ausrechnet. Ich verstehe zwar die Ausführungen im Skript und ich weiß auch wie ich die Aufgabe zu lösen habe, aber ich komme mit der Formel nicht klar. Könnte mir jemand vielleicht den Rechenweg zeigen??? Ich bin mathematisch völlig unbegabt und bereits völlig verzweifelt.....
Vielen Dank im Voraus


Bei welchem Teil der Aufgabe hast du genau das Problem?
 
Hey Aggi: Danke erstmal. Aber das war mir schon klar, wenn ich jedoch in der Aufgtabenstellung noch nicht einmal FK und EK erkenne? Ich verstehe nicht, wie ihr auf Vx=3 und Vy=7 kommt. Wenn ich annehme, dass bei Fond X FK = 600 Mio und EK = 800 Mio sind, komme ich auf 0,75..???
 
Hey Aggi: Danke erstmal. Aber das war mir schon klar, wenn ich jedoch in der Aufgtabenstellung noch nicht einmal FK und EK erkenne? Ich verstehe nicht, wie ihr auf Vx=3 und Vy=7 kommt. Wenn ich annehme, dass bei Fond X FK = 600 Mio und EK = 800 Mio sind, komme ich auf 0,75..???

Bei X: FK ist 600 und EK ist 200. Macht zusammen 800.

Bei Y: FK ist 700 und EK ist 100. Auch zusammen 800.

Jetzt kannst du aber V berechnen oder?

Nicht das Eigenkapital ist 800, sondern das Gesamtkapital.
 
erstmal, ich weiss ja wie man bei 2a.2 vorgehen muss, nur weiss ich nicht welche werte ich nehmen muss. die Leverage formel nehmen und nach eigenkapitalrendite auflösen aber welche werte :S?
 
Ich bin auch recht spät dran, aber vielleicht kann ich noch einen Beitrag zu Aufgabe 2 leisten.
rE^x=rG+(rG-rF)*V
0.07+(0.07-0.05)*3=0.13 -->13%
0.07+(0.07-0,05)*7=0.21 -->21%


Fonds X:
rG^*+(rG^*-0.05)*3=0.04 aufgelöst ergibt das dann 0.0475--> 4.75%

Vielleicht kann das ja hier auch noch irgendwem auf den letzten Drücker helfen.
 
Was haltet ihr von Aufgabe 5
wie so manch anderer habe ich bei
a(1) Rentenbarwert aus Tabelle:6 Jahre -6 %- 50.000,- also 4.9173 x 50000 = 245865,-

a(2) Rentenbarwert aus Tabelle: 10 Jahre - 6% - 50000= 368005
dann Annuität von 368005,- 6% 6 Jahre = 74852,217

b(1) Rentenbarwert 2 Jahre 5% 50000 = 50000 x 1,8594 + 4 Jahre 7% 50000 = 50000 x 3,3872 ist insgesamt 262330,-

b(2) 6 Jahre 5% 50000 (5,0757) = 253785 +
4 Jahre 7% 50000 (3.3872) = 169360 insgesamt 423134,-

b ist sicherlich falsch, aber ich finde keinen besseren Ansatz, leider
 
Das C* (Sternchen) ist nur C. Lies mal den Text unter dem Kästchen mit den Zahlenreihen. Dort steht es doch eindeutig. Oder lese ich das falsch 😕 ?

Und so wurde es uns bei der mentoriellen Betreuung beigebracht.

bin gerade ganz unvoreingenommen auf eure diskussion gestoßen und bin der meinung, dass gem. aufgabestelleung die zweite reihe für C gilt (ausschließlich) wenn es gemeinsam mit A (eigene reihe) ausgeführt wird.

damit können gem. wortlaut niemals A+C gemeinsam für die reihe beginnend mit -90 veranschlagt werden.
 
euch allen,
ich habe mal eine allgemeine Frage zu Einsendearbeiten (ist meine erste). Kann man die EA auch am jeweiligen Studienzentrum abgeben? Zählt dann auch das Datum, an dem die EA im Studienzentrum eingegangen ist? Wäre super, wenn mir das einer sagen könnte.
 
michi

Du kannst die EA auch am Studienzentrum abgeben. Der Eingangsstempel gilt wie der Eingangsstempel in Hagen. Hat den Vorteil, dass man bis zum letzten Tag die EA's abgeben kann.

Bedenke nur, dass am 17.05. Feiertag ist und höchstwahrscheinlich Dein Studienzentrum nicht aufhaben wird.
 
irgendwie dachte ich ja die ganze Zeit, dass die Einsendearbeiten als gesondertes Paket zugeschickt werden. Zum Glück bin ich nicht der einzige, der da was nicht gerafft hat. Also ich bin werder im Besitz der ersten noch der zweiten EA. Wäre jemand so freundlich mir NUR DIE AUFGABEN STELLUNG!!! zu mailen? Oder gibt es für diese einen download-Link an der Uni-Seite - wenn,ja konnte ich ihn nicht finden...

Falls mir also jemand mit der AUFAGENSTELLUNG OHNE Lösung helfen möchte, bitte an Hannes1978bwl@freenet.de


Vielen Dank für Eure Hilfe....


....vielleicht klappt es ja noch bis übermorgen mit zweimal Nachtschicht...
 
Hannes

Schau man zwischen den KE's, die Du zugeschickt bekommen hast. Manchmal kleben Sie an einer KE dran. Die EA's sind immer auf grünem Papier gedruckt.
 
Simone,
hab nochmals alles durchgeschaut - Nichts! Das einzig bunte Papier, dass ich besitzte sind die Lösungen der Übungsaufgaben (blau) in den Scripten und den Glossar (Rot) 🙁

Gruß
 
Hallo Aggi,
ich weiß nicht wie man anhand der Formel den Rentenbarwert ausrechnet. Ich brauche einfach jemanden der mir den Rechenweg erklärt.

Hallo Miss Marple II,

ich versuche es dir anhand der Aufgabe 5 a) (1) zu erklären.

Rentenbarwert ermittelst du mit dem Abzinsungsfaktor (Tabelle findest du hinten in der KE 3).

1. Zuerst rechnest du aus wie hoch die gesammten Zahlungen wären.
RBF (10J;6%) = 50000€ x (0,9434+0,8900+0,8396+0,7921+0,7473+0,7050+0,6651+0,6274+0,5919+0,5584)=50000€ x 7,3602= 368.010€ Dies ist der Rentenbarwet der gesamten Laufzeit!

2. Tritt er die Ansprüche 2010 ab, hat er vier Jahre lang die Zahlungen erhalten, also lautet der Rentenbarwert folgendermaßen:
RBF (4J.;6%)=50000€ x (0,9434+0,8900+0,8396+0,7921)= 50000€ x 3,4651= 173.255€

3. Tritt er den Anspruch ab, so fehlem ihm Zahlungen von 6 Jahren, also:
RBF(10J.;6%) - RBF(4J.;6%) = 368.010€ - 173.255€= 194.755€
Da dies der gegenwärtige Barwert ist, musst Du ihn durch Auf-
zinsung in den zukünftigen Betrag (01.Jan. 2010) umrechnen.

194.755€ x 1,2625= 245.868,19€ Diesen Betrag müsste er erhalten
um seine Restrentenansprüche abzutreten.


5 b) Orientiere Dich hier an dem Beispiel in KE 3 Seite 51.😀

Hilft Dir das weiter?

Grüße,
Aggi
 
Aufgabe 1 b

Hallo zusammen, ich habe irgendwie echt Probleme mit Aufgabe 1 b. Ich habe verstanden, dass im Fall 1 der Bilanzgewinn durch die 16 Mio. Gewinnvortrag nicht auf 9,5 Mio gesenkt werden kann, im 2. Fall aber schon. Aber wie begründe ich dies? Nur mit den Gesetzesangaben? Und wie müsste die entsprechende Satzungsbestimmung aussehen? Gruß, Kathi
 
ich komme gar nicht weiter.

HAllo,
kann mir jemand erklären, wie ich die Aufgabe 4 b lösen kann?
und irgendwie komme ich bei der Aufgabe 2 a1 überhaupt nicht voran.
kann mir da den REchenweg erklären zu den beiden Aufgaben?
das wäre super
danke euch
ciao
 
HAllo,
kann mir jemand erklären, wie ich die Aufgabe 4 b lösen kann?
und irgendwie komme ich bei der Aufgabe 2 a1 überhaupt nicht voran.
kann mir da den REchenweg erklären zu den beiden Aufgaben?
das wäre super
danke euch
ciao

Folgende Ansätze:

zu 2a1)
Du mußt den Verschuldungsgrad ausrechnen
wie lautet der ? V = FK / EK
wie hoch ist FK und EK? Steht im Text, 600 bzw. 200 bei Fonds A

zu 4b) einfach alle Möglichkeiten aufführen die es gibt unter den Voraussetzungen (siehe auch Beispiele im Skript)
z.B A+B, B, A+C (Achtung habe ich nur so hingeschrieben, habe die Aufgaben nicht geprüft)
 
@Steco...@Tony1868

5a(1)
Gesucht ist der "Restbarwert" einer 10J-Rentenzahlung nach Ablauf von 4 Jahren.
RBF (10J,6%)- RBF (4J,10%)=7,3601-3,4651. Das mit der Rentenzahlung multipliziert ergibt einen Barwert per heute von 194.750. Dieser Wert muss nach aufgezinst werden (1,06^4=1,2625), um den Wert in 4 Jahren zu bekommen. => 245.871,88

Bei (2) wird eine Rentenhöhe gesucht, den den gleichen Gesamtbarwert (also 50.000*7,3601=368.005) mit nur 6 Rentenzahlungen liefert.
RB/RBF (6J,6%) = 368.005/4,9173 = 74.838,83

5b (1)
Um den Gesamtbarwert zu bekommen muss man zunächst den Barwert für den ersten Teil ermitteln und den Barwert nach der Zinsänderung hinzuaddieren.
1. Teil RBF (6J,5%)*Rente = 5,0757*50.000 = 253.785
2. Teil (RBF (10J,7%)-RBF (6J,7%))*Rente = (7,0236-4,7665)*50.000=112.855
Dieser Wert beschreibt den Wert der Rentenzahlungen in 6 für 4 Jahre abgezinst auf heute.
Von dieser Summe (366.640) ist nun der bereits verbrauchte Barwert (RBF 4J, 5%)-> 3,546*50.000=177.300) abzuziehen. Damit erhält man den Wert der Restrentenansprüche in vier Jahren abgezinst auf heute=189.140. Aufgezinst mit dem Aufzinsungsfaktor (4J,5%) von 1,2155 ergibt das 229.899,67

b (2) ist genau so zu lösen wie a (2)
RB/RBF (6J,5%) = 366.640/5,0757 = 72.234,37

Gruß
PeterF


Hallo Peter und Sinxx,

kannst du mir bitte deinen Ansatz bei 5.a(1) erklären?

Ich würde es so sehen, dass man hier einfach den RB von 6J und 6% nimmt. ich würde hier aus dem Grund nicht aufzinsen, da der Müller dieses Geld ja noch nicht hat, da er ja seine restansprüche verkaufen möchte... ich komme mit Sinxx dann auf den selben Wert - so wären hier keine Rundungsfehler drin...???

BW = e * RBF (6J/6%)=50.000 * 4,9173=245.865,-



weiter würde ich bei 5.b nur die ersten 5 Jahre mit 5% rechnen, da die Rente nachschüssig gezahlt wird
(1) RB=50.000*RBF(1J/5%)+50.000*RBF(5J/7%)*1,05^-1 =50.000*0,9524+50.000*4,1002*1,05^-1=246.867,62

wenn mein Ansatz mit 5 Jahren stimmen würde, dann könnte man auch bei 5.b (2) nicht so einfach teilen, sonder müsste hier ein Jahr noch mit 7% ansetzten.


Was meint ihr dazu????

Viele Grüße,
Manu
 
Also, ich stimme ManuM insoweit zu, dass man für 5a nur den RBF(6J;6%) benötigt.

Herr Müller hat das geld bereits bekommen und ist für die Rechnung nicht mehr wichtig.
Er würde, wenn er sich auf den "Deal" einlassen würde, auf 6 Auszahlungen verzichten und für diese 6 Jahre berechne ich den Barwert.
D.h. ich tue einfach so, als wäre HEUTE der 01.01.2010 und ich hätte eine Rentenzahlung in Höhe von 50.000 € mit einer Laufzeit von 6 Jahren gewonnen.
RB = 245 865
Ich habe es auch nachgeprüft, also
Ktostand am 01.01.2010:
245 865
+ 6% Zinsen = 260 616,90
- Auszahlung = 210 616,90 (31.12.2010)
+ 6% Zinsen = 223 253,91
- Auszahlung = 173 253,91 (31.12.2011)
usw......

Bei b) würde ich dann genauso verfahren:
er bekommt noch für 2 Jahre 5% Zinsen (Auszahlungen am 31.12.2010 und 31.12.2011)
RBF(2J;5%)=1,8594
er bekommt dann für 4 Jahre 7% Zinsen
RBF(4J;7%)=3,3872

>> RB = 50.000*RBF(2J;5%) + 50.000*RBF(4J;7%)*1,05^(-2) =
= 246 584,51
 
Hallo Peter und Sinxx,

kannst du mir bitte deinen Ansatz bei 5.a(1) erklären?

Ich würde es so sehen, dass man hier einfach den RB von 6J und 6% nimmt. ich würde hier aus dem Grund nicht aufzinsen, da der Müller dieses Geld ja noch nicht hat, da er ja seine restansprüche verkaufen möchte... ich komme mit Sinxx dann auf den selben Wert - so wären hier keine Rundungsfehler drin...???

BW = e * RBF (6J/6%)=50.000 * 4,9173=245.865,-



weiter würde ich bei 5.b nur die ersten 5 Jahre mit 5% rechnen, da die Rente nachschüssig gezahlt wird
(1) RB=50.000*RBF(1J/5%)+50.000*RBF(5J/7%)*1,05^-1 =50.000*0,9524+50.000*4,1002*1,05^-1=246.867,62

wenn mein Ansatz mit 5 Jahren stimmen würde, dann könnte man auch bei 5.b (2) nicht so einfach teilen, sonder müsste hier ein Jahr noch mit 7% ansetzten.


Was meint ihr dazu????

Viele Grüße,
Manu


Hallo,

5 b) kannst Du leider so nicht rechnen, schau dir das Beispiel in KE 3 Seite 51 an und rechne analog dazu. Hatte auch vorher den gleichen Fehler wie Du
 
ManuM,
Aggi und auch Kris0603 haben es ja schon beantwortet. Die einfachste Lösung zu 5a(1) ist sicher deine -> RBF für 6J,6%. = 245.865 ist korrekt.

Zu 5b ist dein Ansatz aber falsch. Die Erklärung hat Kris0603 ja auch schon geliefert.

Gruß
PeterF
 
als erstes Mal - vielen dank für euer Unterstützung!!!!! Denke ich habe meinen Anfängerfehler gefunden 🙂

Jedoch denke ich immer noch, dass die 5% nur 5 Jahre lang und nicht 6 zu verwenden sind. Ich bekomme doch nachschüssige Zahlungen? Wie schon gesagt, würde ich dies für fünf a
 
erstmal vielen dank für eure Unterstützung! Habe meinen Anfängerfehler gefunden..

Was ist mit dem Punkt nachschüssige Zahlungen? Liege ich hier bei 5 1+2 auch falsch, da die 5% nur für 5Jahre gerechnet werden????

Viele Grüße,
Manu


(soviel zum thema computerbedienung 🙂 und 2x antworten)
 
warum ist 4a Positiv?

Ich würde meinen es ist Negativ!

Da laut KE 3 Seite 12, ja auch beschrieben steht, dass man die Summe von a und c bildet und im Vergleich zu a/c ist ja nur im Jahr e0 ein Positiver effekt!

Oder, sehe ich das Falsch?
 
2609,

warum ist 4a Positiv? Ich würde meinen es ist Negativ!

Jetzt haben wir alle Meinungen durch ... 🙄

Da laut KE 3 Seite 12, ja auch beschrieben steht, dass man die Summe von a und c bildet und im Vergleich zu a/c ist ja nur im Jahr e0 ein Positiver effekt!

Versteh ich jetzt nicht. Wenn schon in einer Periode eine positive Beeinflussung vorhanden ist, kann insgesamt gar keine wechselseitige Beeinträchtigung mehr auftreten, höchstens noch teils, teils ... Was ist mit der Zahlungsreihe für das Jahr 2 ?
 
Hallo zusammen,

warum ist 4a Positiv?

Ich würde meinen es ist Negativ!

Da laut KE 3 Seite 12, ja auch beschrieben steht, dass man die Summe von a und c bildet und im Vergleich zu a/c ist ja nur im Jahr e0 ein Positiver effekt!

Oder, sehe ich das Falsch?


Hallo,

sowohl für e0 als auch für e2 ist eA,C größer als die Summe von A und C

Für e0 habe ich folgende Werte:
-100 + (-90) > -100 +(-100)
-190 > -200

Für e2:
60 + 75 > 60 + 70
135 > 130
 
Aggi,

warum addierst Du C* und die darunter liegende Zeile A&C? Man addiert m.E. Zeile A und Zeile C und vergleicht sie mit Zeile A&C?

Denn nach KE 3 Seite 12 ist das Verfahren anderes beschrieben!

Danke Corinna
 
Dirk,

vor diesem Problem stehe ich ja jetzt auch, aber es gibt ja nur als Antwortmöglichkeit Positiv oder Negativ!

Es steht ja nun aber 1 zu 2. Einmal Positiv und zweimal Negativ!

Offensichtlich hast Du auch, die Summe aus A und C gebildet und mit der letzten Zeile verglichen.
 
Aufgabe 4a

Hi Corinna,

vor diesem Problem stehe ich ja jetzt auch, aber es gibt ja nur als Antwortmöglichkeit Positiv oder Negativ!

Nö, es gäbe eben auch noch die mal positiv, mal negativ Variante, aber die liegt m.E. hier auch nicht vor 🙂

Offensichtlich hast Du auch, die Summe aus A und C gebildet und mit der letzten Zeile verglichen.

Nö. Ich habe für "mit Beeinflussung" die Summe aus A und der unteren Zeile von C gebildet und für die einzelne Durchführung die Summe aus A und der oberen Zeile von C ... ist ein paar Seiten vorher zu lesen und zwar hier Beitrag #145 & #146 ...

Achja, und da ich mich hierzu nicht weiter geäußert habe, wurde es bei besagter Mentor-Veranstaltung in Berlin so gerechnet, wie ich es verstanden hatte ...
 
Hm, vielleicht bin ich zu später Stunde wohl zu vernagelt, aber ich würde hier zu der teils, teils Variante wie im Beispiel der KE tendieren.

Allerdings ist BWL2 überhaupt nicht "mein" Fach. Morgen ist nochmal Mentorenveranstaltung, vielleicht löst sich der Knoten in meinem Kopf noch.
Bin eh viel zu spät dran *grummel*
 
Poison,

Hm, vielleicht bin ich zu später Stunde wohl zu vernagelt, aber ich würde hier zu der teils, teils Variante wie im Beispiel der KE tendieren.

Ich habe morgen auch die nächste ... Ich versuche, nochmal den Mentor darauf anzusprechen ...

Allerdings ist BWL2 überhaupt nicht "mein" Fach. Morgen ist nochmal Mentorenveranstaltung, vielleicht löst sich der Knoten in meinem Kopf noch.Bin eh viel zu spät dran *grummel*

Eigentlich ist BWL überhaupt nicht "mein" Fach, aber mit Diplom I ... 😛
 
Tztztz.... dann sollte das doch fluppen 😛

Ich bekomm immer den "Juristenbonus" 😉 Hach ja, Sie haben ja kein Mathe gemacht... Stellen Sie sich vor, wir machen das mit Zahlen was Sie mit Worten...

und ja, diese Art der Mathematik liegt mir augenblicklich wirklich nicht sonderlich, aber was soll's. Ärmel hoch und durch 😀
Einen Tag hab ich ja noch
 
Oki bei mir siehts ganz mies aus...habe heute mal gedacht ich setze mich kurz an die EA 1 um dann festzustellen, dass ich die aufgaben nicht habe....dabei arbeite ich unter druck am besten...hat irgendwer einen vorschlag wie ich das noch termingerecht lösen kann????
 
oki bei mir siehts ganz mies aus...habe heute mal gedacht ich setze mich kurz an die EA 1 um dann festzustellen, dass ich die aufgaben nicht habe....dabei arbeite ich unter druck am besten...hat irgendwer einen vorschlag wie ich das noch termingerecht lösen kann????

Das ist schwierig. Was heißt, du hast sie nicht? Hast du sie nicht von der Fernuni erhalten? Oder hast du sie gerade nicht dabei?
Wenn du sie von der Fernuni nicht erhalten hast, ist das jetzt nicht mehr machbar, sie sich die zuzuschicken. Und ob du ohne grünes Original die EAs auch einsenden kannst, müsstest du fragen.
 
Der verlustvortrag in Aufgabe 1, ist der von letztem jahr, oder wurde der neu eingestellt? wenn er aus dem vorjahr ist, sollte es doch erkennbar sein, oder?!
 
melde mich auf mal kurz zu Wort... bzw habe eine kurze Frage an euch. Habt ihr die Lösungen handschriftlich geschrieben oder per pc?!? Oder ist das egal?!?

Und noch kurz was zu Aufgabe 1b. Im 1. Fall ist die Senkung doch nicht möglich, weil der GV von 16Mio. Euro auf jeden Fall im Bilanzgewinn ausgewiesen werden muss oder irre ich mich da jetzt?!? kann mir zufällig mal eben jmd sagen in welchem § das steht??!

Danke schonmal für die Hilfe *gg*

*wink*
 
JimBubble,

der verlustvortrag in Aufgabe 1, ist der von letztem jahr, oder wurde der neu eingestellt? wenn er aus dem vorjahr ist, sollte es doch erkennbar sein, oder?!

Du kannst nur einen Verlustvortrag in diesem Jahr auf das nächste Jahr buchen, wenn du in diesem Jahr einen Bilanzverlust hattest. Die Bilanz sollst du allerdings in der Aufgabe aufstellen. Der Verlustvortrag ist also vom letzten Jahr ...
 
Laila85,

Habt ihr die Lösungen handschriftlich geschrieben oder per pc?!? Oder ist das egal?!?

Die gewünschte Form steht auf dem grünen Deckblatt der EA ... PC ist wegen der eigenen Korrekturen aber wesentlich praktischer 😀

Und noch kurz was zu Aufgabe 1b. Im 1. Fall ist die Senkung doch nicht möglich, weil der GV von 16Mio. Euro auf jeden Fall im Bilanzgewinn ausgewiesen werden muss oder irre ich mich da jetzt?!? kann mir zufällig mal eben jmd sagen in welchem § das steht??!

Richtig 🙂. Steht in § 268 Abs.1 HGB
 
Danke für die schnelle Hilfe.. 🙂

werds trotzdem handschriftlich abgeben, weil das hab ich schon fertig ^^ kein Lust das nochmal alles ab zu tippen.. 😛
Studenten sind halt doch faul *fg*
 
aufgabe 1

Huhu! also, nach der durchforstung dieses themas sind bei mir trotzdem noch fragen zu Aufgabe 1 offen:

1. die gesetzliche rücklage ist weder kapitalrücklage, noch gehört sie zu den anderen gewinnrücklagen, richtig? also existieren in der AG in allen 3 fällen (noch) keine gesetzlichen rücklagen?

2. bei Aufgabe b) kann in fall 2 der bilanzgewinn auf 9,5 mio. gesenkt werden. hab da ein problem mit der begründung. ich bin der meinung, dass für den fall, dass die "jahresabschließende Instanz" die hauptversammlung ist, die satzung keine erhöhung der gewinnrücklagen bestimmen kann (§ 58 AktG, Abs.1; Abs.2 erlaubt das nur für Vorstand&Aufsichtsrat)! es besteht jedoch (generell) die möglichkeit,mit hilfe der satzung gesetzliche rücklagen, die über 10% des grundkapitals hinausgehen, zu bilden (§150 AktG, Abs. 2)! oder hab ich was falsch verstanden 😕😕

3. die formel zur berechnung des bilanzgewinns im Skript lautet: Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag bzw. ./. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Auflösung von Rücklagen
./. Bildung von GEWINNrücklagen,
und das an 2 stellen. es ist natürlich einleuchtend, dass auch die gesetzlichen Rücklagen abgezogen werden, aber ist es auch wirklich richtig?! wieso werden sie nicht erwähnt? oder zählen sie zu gewinnrücklagen? ich blick nicht durch 🙁
und was bedeutet "aus dem Vorjahr"? ist der Verlustvortrag nicht immer aus dem Vorjahr?

wär super wenn mir jemand helfen könnte 😀

ps: reichen bei der 5 die ergebnisse oder sollen wir auch den rechenweg aufschreiben??

viele grüße maria
 
Einsendearbeit Finanzierungs- und entscheidungstheoretsiche Grundlagen EA1

Hallo alle zusammen,

bin neu hier, erstsemestler und generell noch ziemlich ahnungslos.
hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.

habe mir die kommentare zu Aufgabe 2 b teil 2 durchgelesen, allerdings komme ich nicht auf das gleiche ergebnis.
bei mir kommt ein rG von 4,875 raus, hat das noch jemand oder kann mir jemand sagen wie ihr das gerechnet habt???


HIIIIIIILFEEEEEEEEEEEEEEEEE ! ! ! ! !


vielen dank schonmal

LG

steffi
 
Ja, bei einem Bilanzverlust! Da bleibt der Hauptversammlung ja auch nichts anderes übrig ... Der Beschluss eines Gewinnvortrags ist "freiwillig" ...

Sie beschließt auch den Verlustvortrag. Von daher nicht einschlägig

Ein Verlustvortrag wird nicht beschlossen. Von niemandem.
Der Bilanzverlust sind rote Zahlen im Jahresabschluss des Vorjahres und wird automatisch ins Folgejahr vorgetragen und dort mit dem Bilanzgewinn/-verlust verrechnet.

Ein Bilanzgewinn kann bei negativer Erwartung des Folgejahr-Ergebnisses vorgetragen werden oder eben anders verwendet werden. Nur hierzu ist ein Beschluss notwendig.
 
Kann einer noch mal kurz zusammenfassen was sich jetzt eigentlich mit der gleichmäßigen Verteilung bei Aufgabe 3 a) auf sich hat. Haben Wir jetzt die Quote 50% erreicht? Oder wie sieht das dann aus?
 
zu 3a.)

Kann einer noch mal kurz zusammenfassen was sich jetzt eigentlich mit der gleichmäßigen Verteilung bei Aufgabe 3 a) auf sich hat. Haben Wir jetzt die Quote 50% erreicht?

- 900. Schulden stehen 500. Vermögen gegenüber, bleiben 450. nach Abzug der Insolvenzkosten. Diese verteilen sich gleichmäßig auf 4 Gläubiger, also kriegt jeder von den 4 Gläubigern 25 % der Insolvenzmasse (entspricht 112.500,-).

Die Gesamtforderungen -900. werden zu 50 % befriedigt mit den 450. Insolvenzmasse.
Aber das ist völlig unwichtig. Die Befriedigung der einzelnen Gläubiger ist wichtig!

In der Aufgabenstellung ist gefragt nach "berechnen Sie für alle Gläubiger die Befriedigungsquote" und die ergibt sich z.B. für Bank A 75 % (weil 112.500,- geteilt durch 150.000,-), Bank B 37,5 % (112.500,- geteilt durch 300.000,-) ... usw.
 
hallo alle zusammen,

bin neu hier, erstsemestler und generell noch ziemlich ahnungslos.
hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.

habe mir die kommentare zu Aufgabe 2 b teil 2 durchgelesen, allerdings komme ich nicht auf das gleiche ergebnis.
bei mir kommt ein rG von 4,875 raus, hat das noch jemand oder kann mir jemand sagen wie ihr das gerechnet habt???


HIIIIIIILFEEEEEEEEEEEEEEEEE ! ! ! ! !


vielen dank schonmal

LG

steffi


Hallo Steffi,

du musst die Leverage-Formel nach rG umstellen.

rE*=rG +(rG-rF)x(FK/EK)
-rG=(rG-rF)x(FK/EK) -rE*
-rG=(rG-5%)x 3 -4%
-rG=3rG-15% -4%
-4rG=-19%
rG=4,75%

LG,
Aggi
 
Aufgabe 3a

Hi Mac-Bine,

Die Gesamtforderungen -900. werden zu 50 % befriedigt mit den 450. Insolvenzmasse.
Aber das ist völlig unwichtig.


Sorry , wenn ich widerspreche, mit einem weiteren Zitat von Dr. Ewert aus der Newsgroup:

"bei der Gleichverteilung ist zu beachten, dass es sich um eine auf die "relative Gleichbehandlung" bezogene Vermögensverteilung handelt. Ein Gläubiger A, der eine doppelt so hohe Forderung wie Gläubiger B hat, erhält nominell doppelt so viel aus der Vermögensmasse. Relativ gesehen erhalten beide Gläubiger den gleichen Rückfluss je GE Forderung."

Also bekommen alle 50% ihrer Forderungen ...
 
Aufgabe 1

Hi Maria87,

1. die gesetzliche rücklage ist weder kapitalrücklage, noch gehört sie zu den anderen gewinnrücklagen, richtig? also existieren in der AG in allen 3 fällen (noch) keine gesetzlichen rücklagen?

Richtig 🙂

2. bei Aufgabe b) kann in fall 2 der bilanzgewinn auf 9,5 mio. gesenkt werden. hab da ein problem mit der begründung. ich bin der meinung, dass für den fall, dass die "jahresabschließende Instanz" die hauptversammlung ist, die satzung keine erhöhung der gewinnrücklagen bestimmen kann

So hab ich das auch verstanden ...

(§ 58 AktG, Abs.1; Abs.2 erlaubt das nur für Vorstand&Aufsichtsrat)! es besteht jedoch (generell) die möglichkeit,mit hilfe der satzung gesetzliche rücklagen, die über 10% des grundkapitals hinausgehen, zu bilden (§150 AktG, Abs. 2)! oder hab ich was falsch verstanden 😕😕

Seh ich genauso, und da hier von der Geschäftsleitung die Rede ist, welche aus Vorstand und Aufsichtsrat besteht ...

3. die formel zur berechnung des bilanzgewinns im Skript lautet: Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag bzw. ./. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Auflösung von Rücklagen
./. Bildung von GEWINNrücklagen,
und das an 2 stellen. es ist natürlich einleuchtend, dass auch die gesetzlichen Rücklagen abgezogen werden, aber ist es auch wirklich richtig?! wieso werden sie nicht erwähnt? oder zählen sie zu gewinnrücklagen? ich blick nicht durch 🙁

Wie im Skript erwähnt, ist die Bildung der gesetzlichen Rücklage i.A. nicht von grosser Bedeutung, wurde deshalb im Schema auf Seite 37, KE1 weggelassen. Das wird nur gemacht, um Studenten in Übungsaufgaben zu ärgern 😛, ... is Quatsch die gesetzlichen Rücklagen musst du natürlich vom JÜ abziehen ...

und was bedeutet "aus dem Vorjahr"? ist der Verlustvortrag nicht immer aus dem Vorjahr?

Jupp 🙂

ps: reichen bei der 5 die ergebnisse oder sollen wir auch den rechenweg aufschreiben??

Ich schätze mal, das Lehrgebiet möchte auch sehen, wie du auf diese Ergebnisse gekommen bist, für 30 Punkte ... 🙄

HTH
 
Poison,

Zu Aufgabe 4:

Ich habe morgen auch die nächste ... Ich versuche, nochmal den Mentor darauf anzusprechen ...

Also, besagter Mentor meint ebenfalls, das Lehrgebiet hätte vor die letzte Zeile von Projekt C ein "A & C" geschrieben, wenn es für beide Projekte gemeint wäre. Garantie gibt es natürlich nicht ... zumindest stimmt er mit mir überein, dass es missverständlich formuliert ist ... , also im Zweifel für den Angeklagten ... 🙄

Eigentlich ist BWL überhaupt nicht "mein" Fach, aber mit Diplom I ... 😛

tztztz.... dann sollte das doch fluppen 😛

Jaaaa, bei Mathe, aber diese Gesetzestexte auseinander zu klambüsern ... Warum gibt's hier keinen Informatiker-Bonus
 
Hi Mac-Bine,

Sorry , wenn ich widerspreche, mit einem weiteren Zitat von Dr. Ewert aus der Newsgroup:

"bei der Gleichverteilung ist zu beachten, dass es sich um eine auf die "relative Gleichbehandlung" bezogene Vermögensverteilung handelt. Ein Gläubiger A, der eine doppelt so hohe Forderung wie Gläubiger B hat, erhält nominell doppelt so viel aus der Vermögensmasse. Relativ gesehen erhalten beide Gläubiger den gleichen Rückfluss je GE Forderung."

Also bekommen alle 50% ihrer Forderungen ...

Ist das ganz sicher? Wo steht das genau?
 
bin neu hier im Forum und hätte gern gewusst, ob ich die EA auch per Einschreiben senden kann. Zählt dann der Stempel von dem Absendetag der Post? Habe nämlich eine Post gefunden, die morgen trotz Feiertag offen hat.
Bin leider noch nicht mit der Bearbeitung fertig 🙁

Ansonsten einen lieben Gruß an alle Mitstudenden und viel Glück!
 
Aufgabe 2 b

Hallo Steffi,

du musst die Leverage-Formel nach rG umstellen.

rE*=rG +(rG-rF)x(FK/EK)
-rG=(rG-rF)x(FK/EK) -rE*
-rG=(rG-5%)x 3 -4%
-rG=3rG-15% -4%
-4rG=-19%
rG=4,75%

LG,
Aggi

hallo zusammen,

ich habe auch mit der leverage-formel gearbeitet und folgenden ansatz:

rE = rG + (rG - rF) x V
4% = rG + (rG - 7%) x 3
4% = rG + 3rG - 21% I + 21%
25% = 4rG I :4
rG = 6,25%

wo bitte liegt mein fehler?
 
@ Mutzel

Soweit ich informiert bin, zählt der Eingangsstempel der Uni und nicht der Absendetag. also musst du die EA wohl zum STZ in deiner Nähe bringen, der der Eingangsstempel ebenfalls zält.
 
@marinaaa

wie aggi schon geschrieben hat:
rE*=rG +(rG-rF)x(FK/EK)
-rG=(rG-rF)x(FK/EK) -rE*
-rG=(rG-5%)x 3 -4%
-rG=3rG-15% -4%
-4rG=-19%
rG=4,75%

du rechnest mit 7%...
 
@ Mutzel

Soweit ich informiert bin, zählt der Eingangsstempel der Uni und nicht der Absendetag. also musst du die EA wohl zum STZ in deiner Nähe bringen, der der Eingangsstempel ebenfalls zält.

ich habe am Lst nachgefragt, die Antwort war folgende:

Sie können die EA auch im Studienzentrum abgeben. Falls Ihre EA den Poststempel vom 17.5 (oder früher) trägt, wird Sie auf jeden Fall als fristgerecht akzeptiert
 
Bezüglich des Abgabetermins habe ich mit dem Prüfungsamt gesprochen und es wurde mir mitgeteilt, dass die EA die spätestens zwei Werktage nach Abgabetermin bei der FernUni ankommen werden als Fristgerecht anerkannt. Ich weiss nur nicht wie das mit dem Poststempel ist, ob da der 17.05 drauf muss...
 
Du wirst so in 4-6 Wochen wenn du Glück hast und sie schnell korrigiert werden, Post bekommen 🙂 . Das Ergebnis kommt auf jeden Fall per Post und ist nicht im Netz abrufbar.
 
ich habe leider immer noch ein Problem mit den RBF, und zwar geht es darum: Beispiel 9 (Fortsetzung II) Seite 51 KE3:

Den Weg 2J;8% und 3J;10% ist mir klar, allerdings scheitert es jetzt bei der Abzinsung. Warum zinse ich noch mal 2 Jahre mit 8% ab?
Ich hätte doch theoretisch den Barwert schon bei 2j;8% + 3j;10%?

Ich komm da einfach nicht hinter. Wenn das hier jemand schon gepostet hat und ich es überlesen habe, dann schon mal sorry!!!!!!
 
Holdrio

es geht doch insgesamt um 5 Jahre (nach den 2 Jahren).
Da der Zinssatz sich ändert, wird der 3-jährige Barwert gerechnet RBF (3j,10%) und dieser Wert dann nochmal auf 2 Jahre abgezinst mit 8%
(vorher waren es 5J mit 8%).

Am besten malst Du Dir solche Aufgaben an einem Zahlenstrahl auf, bringt gute Übersicht.
 
Eliza und Dörk,

erstmal Danke für die schnelle Antwort, allerdings ist es mir immer noch nicht klar.
Ich versteh es einfach nit:lol:

Werden die 2 Jahre mit 8% abgezinst, weil der Zinssatz nicht mehr aktuell ist? Aber er war doch 2 Jahre festgesetzt und hat das Geld bekommen. So würde man doch um sein Geld betrogen werden? Die 10% rechnet man doch auch nur für die nächsten 3 Jahre.

Wo liegt mein Haken????
 
Ela,

Werden die 2 Jahre mit 8% abgezinst, weil der Zinssatz nicht mehr aktuell ist? Aber er war doch 2 Jahre festgesetzt und hat das Geld bekommen. So würde man doch um sein Geld betrogen werden? Die 10% rechnet man doch auch nur für die nächsten 3 Jahre.

Ich glaube, ich ahne, woran's hakt ... Du hast noch gar kein Geld von der Rente gesehen, willst aber jetzt wissen, wieviel deine fünfjährige Rente (die ersten 2 Jahre mit 8%, die darauffolgenden 3 Jahre mit 10% verzinst) heute (hier zum 1.1. der Periode 1) wert ist. Das berechnet der Rentenbarwertfaktor. Da mit dem RBF für die 10%ige Verzinsung der Rentenbarwert zum 1.1. der 3.Periode berechnet wird, muss dieser Wert nochmal auf den Gegenwert von heute (zum 1.1.01) abgezinst werden...
 
Ok, noch mal gelesen:

Hier steht: für die Rückrechnung auf den Zeitpunkt t = 0 notwendigen Multiplikation mit dem Abzinsfaktor dieser zwingend auf Basis des für den ersten Teilzeitraum relevanten Periodenzinses bestimmt werden muss.

Leider keine weitere Erklärung :-( .....

aber jetzt dämmerst, also war mein weg eigentlich gar nicht so falsch, er war halt nicht auf den Zeitpunkt t = 0 bezogen???

:chatten:

wenn ich erst 2J;8% und dann 3J;10%, dann habe ich den ersten Zeitraum auf t = 0 gerechnet und den zweiten auf den 01.01. der 3. Periode, da ja die 10%ige Verzinsung in der 3. Periode angefangen hat... logisch ...
um dann auf t = 0 zukommen, muß ich also, auf der Basis für den ersten Teilzeitraum relevanten Periodenzins, abzinsen!!!

WOW, hab ich es euere Meinung nach jetzt kapiert oder fehlt noch was?????
 
freu::lachen::daumen::knuddel::dankescho

ich bin so happy!!!!!!!

und ich dachte schon, ich kapiers nie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!
 
Ergebnis ist das

🙂🙂🙂🙂

Ich habe die EA heute zurückbekommen... Mann ging das schnell....
und das Beste 100 %

So die Zulassung ist nun sicher. Einmal tief durchschnauf.

Ich drücke Euch fest die Daumen, dass es bei Euch auch geklappt hat.

Viele Grüße
 
habe die EA auch schon lange vor Einsendeschluss abgegeben und immer noch kein Ergebnis - würde mich normalerweise auch nicht wundern, aber ihr schreibt, dass ihr sie schon korrigiert zurück bekommen habt? Muss ich mir Sorgen machen, oder gibt's außer mir auch noch Kommilitionen, die die EA noch nicht zurück haben?

Liebe Grüße
 
Ich hab auch noch nix zurück. weder die kontrollierte EA, noch die Musterlösung. Hab meine EA aber auch erst 3 Tage vorm Abgabetermin losgeschickt.
 
Die EA habe ich auch noch nicht zurück. Wenn man bedenkt, dass die EA körperlich korrigiert werden muss, kann es durchaus etwas länger dauern. Die Musterlösung kam heute mit der Post.
 
Peter,

Hoffentlich wird nicht nach Noten versandt......

Klar doch. Erst wird alles korrigiert, dann zentral gesammelt und nach erreichter Punktezahl sortiert, anschliessend in mehrere Stapel geteilt und weil das alles so viel der eingeplanten Zeit gebraucht hat, schafft der Fachbereich nur maximal einen Stapel pro Tag zu verschicken. Um die "Faulen" zu bestrafen, hat man sich dann noch gedacht, damit die so richtig Panik bekommen & sich mehr anstrengen gibt man denen dann noch weniger Zeit, nicht verstandenes nachzuholen ... 😀😛🙄

Mal ehrlich, würde das irgendeinen Sinn ergeben? 😉

Achja: Herzlich willkommen im Studienservice ...
 
Glückwunsch an alle, die schon das Ergebnis haben und auch die Klausurzulassung haben. Ich warte leider noch auf mein korrigierte Version ...

Wie findet ihr eigentlich den Stoff von BWL II insgesamt? Fällt es euch leicht, das Gelesene zu verstehen?
 
Ich habe auch meine EA 1 zurück und bin froh.

Der Stoff von BWL II ist OK (, finde ich besser als bei BWL I), die vielen Beispiele bringen einen weiter. Beim Lösen der Aufgaben muß ich noch oft zurückblättern.
Ich bin bei der EA2, dann will ich die KE 7 (auch wenn nicht klausurrelevant) durchlesen und die zwei Selbstkontrollarbeiten stehen an. Und da wären noch die Klausuren der letzten Semester, da habe ich zum Üben noch nicht reingeschaut.
Also bis zur Klausur im September liegt viel Arbeit an! So gesehen ist dieses Modul zeitintensiv.

Viele Grüße,
Jürgen
 
@Jürgen:
Du hast Recht - das Modul ist wirklich sehr zeitintensiv. Momentan sitze ich an KE 6. Leider hab ich meine EA noch nicht zurück, so dass ich nicht genau weiß, ob ich die EA 2 fristgerecht bearbeiten muss oder das Ganze evtl. etwas entspannter angehen kann ... Mir geht es aber auch so, dass ich bei den Aufgaben noch viel in den Skripten nachlesen muss. Die Klausuren hab ich mir auch noch zur Vorbereitung vorgenommen.

Also dann, weiterhin viel Erfolg!
 
Hallo zusammen,
Glückwunsch an alle, die schon das Ergebnis haben und auch die Klausurzulassung haben. Ich warte leider noch auf mein korrigierte Version ...

Wie findet ihr eigentlich den Stoff von BWL II insgesamt? Fällt es euch leicht, das Gelesene zu verstehen?

Hallo susi,

also ich finde den stoff schon sehr schwierig teilweise und das du schon KE 6 bearbeitetest macht mimr irgendwie angst 😱
ich hänge noch bei KE4, die ganzen formeln machen mir schon zu schaffen, teilweise muss ich die sachen 2 - 3 lesen um sie zu vestehen, das nimmt sehr viel zeit in anspruch, wenn ich das geschafft habe, dann mach ich erstmal mit einem leichteren modul weiter 😛 wenn es das gibt ...*seufz*

ich drück die daumen, das die ea's bei allen, die sie noch nicht bekommen haben, positiv ausgefallen sind!!!
 
Oben