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High Folks,
ich habe mal eine Frage, die ich trotz Suchfunktion hier bislang unbeantwortet fand.
Wie wirkt sich die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf bestehende, preisgebundene Verträge aus?
Sprich: Wenn Verträge existieren, die eine Seite verpflichten, eine Leistung in 2007 zu erbringen, zu einem Preis von x inkl. (!) Mehrwertsteuer!
Muß jetzt zu diesem Preis geliefert werden (d.h. der Gewinn des Lieferanten verringert sich), oder darf der Vertragspartner (einseitig?) den Preis um die höhere Mehrwertsteuer anpassen?
B
Verbraucherzentrale NRW schrieb:Für alle Waren, die ab 1. September 2006 bestellt wurden und erst im neuen Jahr geliefert werden, kann nachträglich keine höhere Mehrwertsteuer verlangt werden. Für Verträge, die VOR dem 1. September abgeschlossen wurden und die erst 2007 erfüllt werden, darf der Händler den höheren Steuersatz berechnen oder nachfordern
Bei Handwerksleistungen: Wenn die Fertigstellung im Vertrag erst für 2007 vereinbart wurde, darf der Handwerker die höhere Steuer berechnen.
DerBelgarath schrieb:Wenn Du eine Quelle zur Hand hättest, sicherlich! 🙂
DerBelgarath schrieb:Hintergrund meiner Frage war, daß ich einen Handy-Vertrag abgeschlossen habe mit Grundgebühr von 9,95 Euro inkl. MwSt und einem Minutenpreis von 3 Cent/Min ebenfalls inkl. MwSt.
DerBelgarath schrieb:Ich denke mal, meiner auch.
Er weiß es wohl nur noch nicht ... 😀
DerBelgarath schrieb:bei einem Anspruch geht es nicht um die begingungslose Abwälzung auf den Kunden, sondern allenfalls "einen angemessenen Ausgleich" ...
Und der kann imho, wenn die Vereinbarung zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde, wo der Unternehmer die Mehrwertsteuererhöhung kannte, auch durchaus weniger als der Erhöhungsbetrag sein.
DerBelgarath schrieb:Das ist das Gesetz selbst.
DerBelgarath schrieb:Im übrigen sollte es Dir zu denken geben, daß der Bundesminister der Finanzen in seinem Rundschreiben den Anspruch jenseits der vier Monate nicht uneingeschränkt bejaht, sondern allenfalls unter gewissen Bedingungen zusprechen. 😀
DerBelgarath schrieb:Hier wird zu schauen sein, welche Vereinbarungen ggf. getroffen wurden.
Wenn Festpreise vereinbart wurden, so schrieb bereits die VerbrZentr, dann gelten diese.