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Markierungen im Kontenplan

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bevor ich meinen Kontenplan unzulässig markiere.....
Es hieß ja dass Markierungen erlaubt sind (also bunte Farben des Textmarker). Ist es auch zulässig, wenn ich verschiedene Fqarben verwende (markiere z.Bsp. 430,440,171 und 172 in gelb)?

Viel Glück morgen =)
 
für alle Frage bezüglich der Klausur bietet die Moodle-Plattform zum Modul Ext. Rewe eine ausgezeichnete und vor allem 100% sichere Informationsquelle. In den FAQ findest du auch deine Frage beantwortet. Hier die entsprechende Stelle:

[FONT=Arial,Times New Roman]Frage 22

Q: Welche Hilfsmittel sind für die Klausur zugelassen?
A: Folgende Hilfsmittel sind zugelassen:
- [FONT=Arial,Times New Roman] der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen,
[FONT=Arial,Times New Roman] - Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk),
[FONT=Arial,Times New Roman] - wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung (z. B. auch der "Schönfelder"); nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte). Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten.

Nicht zugelassen ist mitgebrachtes Papier. Notizen können Sie auf der Rückseite der Klausurunterlagen anfertigen.

Man darf m.M.n. unterschiedlich farbig markieren, solangw keine zusätzlichen Eintragungen enthalten sind.

Viel Glück für die Klausur morgen!
n025.gif
 
Schätze komplett unbeschriebene kleine Zettel als "Lesezeichen" in den Gesetzestexten sind auch nicht erlaubt oder? Hab aktuell 2-3 drin für oft genutzte Seiten.

Danke, euch auch viel Erfolg.
 
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