18.09.2006 #11
Das einzige "Risiko" des BoL/MoL sehe ich aktuell in einem Zeitverlust von 2 bis 4 Semestern, die man noch vor ein eventuelles 1. Staatsexamen belegen müsste nach alter Ordnung (reine JPA-Prüfung). Durch die Änderung der Studienordnung und der universitären Schwerpunktbereichprüfung und Abwertung der staatlichen Pflichtfachprüfung würde ich den Zeitverlust auf 3-4 Semester kalkulieren, voraussgesetzt und ich denke es wird so kommen, daß der BoL als Zwischenprüfung + gr. Klausurscheine (ohne Hausarbeiten große Scheine) in ZivilR und ÖffR, nicht jedoch in StrafR + Schlüsselqualifikationen anerkannt wird und der MoL als Examenszulassung hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung, wenn inhaltlich ZR, ÖR und SR gedeckt sind/wären.
Demnach fehlt auch beim MoL noch die Schwerpunktbereichsprüfung, ggf. Grundlagenschein und drei mal 4 Wochen praktische Studienzeit (= mind. 3 Semester).
Wenn ich jetzt aber meinen Taschenrechner zücke sieht das ganze viel schöner aus:
Regelstudienzeit BoL: 6 Semester (zukünftig 7?)
Durchschn. Studienzeit BoL: 6,5 Semester ?
Regelstudienzeit MoL: 3 Semester
Durchschn. Studienzeit: 3 Semester (Annahme)
Regelstudienzeit Rechtswiss./Staatsex.: 8-10 Semester
Durchschn. Studienzeit: min. 9 max. 13, gesamtdurchschnitt ca. 11-12 Semester
Rechne ich zu den 10 Semestern BoL+MoL noch den nötigen Zeitvertreib bis zu einem eventuell nötigem 1. Staatsexamen drauf, komme ich auf 13 bzw. 14 Semester und damit auf 0,5 bis 1 Jahr...
Voraussgesetzt, die Präsenzuniversitäten erkennen den Studieninhalt inhaltlich als qualifiziert an. Davon bzw. von einer Anerkennung ist mittelfristig auszugehen, sonst dürfte keine Akkreditierung erfolgen... das Problem stellt sich allerdings erst dann, wenn ein BoL/MoL wirklich das 1. StEx will. Problematisch stelle ich mir einen Wechsel von BoL zu StEx vor. Wahrscheinlich wird nichts anerkannt. So wie ja auch ungedreht. Das kleine Scheine, Grundlagenschein (immerhin 4 jeweils 3-stündige Klausuren und 4 Hausarbeiten mit jeweils etwa 100 Stunden harter Arbeit) der Präsenzunis etwa bei der FeU Hagen für den LL.B. nicht anerkannt werden, ist schon extrem seltsam...
Im großen und ganzen liegst du da m.M.n. richtig. Es ist auch bestimmt so, das der LL.B. und LL.M. vor allem Leute anspricht, die ein Jura-Studium auf StEx nicht mal in Erwägung gezogen haben, insoweit also Personen im Beruf, mit fertiger Ausbildung oder im Zweitstudium. Vor allem die Zulassung durch Akademiestudium macht dann Sinn für Leute ohne allg. Hochschulzulassung.
Du sprichst aber davon, das der LL.B. eine einfache und schnell zu erwerbende Zusatzqualifikation sei. Ganz so weit möchte ich dann doch nicht gehen 😉
Ich würde zwar niemanden empfehlen den LL.B. als Ende der akademischen Ausbildung zu sehen, der LL.B. ist trotz allen rein vom Abschluss her eine akademische ("Voll-")Qualifikation... gr. tast
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es "ging" wohl mehr oder weniger um die Zulassung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen mit BoL+MoL nach 9/10 Semestern (so wie sonst nach mind. 7/8, real 10-12 Sem.).
Die Diskussion um die Reform der Juristenausbildung überschlägt sich nicht wirklich. Alle paar Wochen, zuletzt Monate erscheinen interessante Aufsätze. Der Fernuni BoL+MoL wäre selbst nach dem Modell nach Jens Jeep kaum ausreichend. Allein, weil das Zivilrecht - was nicht schlecht ist - im Vergleich zum Strafrecht extrem überrepräsentiert ist. Im StEx schreibt man mind. Klausuren 1x BGB klein 1x StrafR klein 1x ÖR klein, dann 1x Zivilrecht groß 1x StrafR groß 1x ÖR groß plus dem Schwerpunktbereich mit teilweise mehreren Klausuren.
Zusätzlich zu diesen 6 Klausuren (3x klein 3x groß) schreibt man 6 Hausarbeiten meist parallel oder um 1 Sem versetzt. Die kleinen Hausarbeiten machen einen Aufwand wie ca. 4-5 Einsendeaufgaben (meine Einschätzung, habe die HA und alle EAs bis auf BWL gemacht ).
Die großen Hausarbeiten sind unvergleichbar mit Einsendeaufgaben und machen tlw. einen enormen Aufwand. Insbesondere muss alles per Fußnoten nachgewiesen werden. 3x sehr viel Arbeit, und das auch in Bezug auf Strafrecht, was beim BoL fast nicht vorkommt.
Auch im MoL wird Strafrecht nicht so repräsentiert. So soll dort wie bekannt Einsendeaufgaben + Klausur (2 Stündig) geschrieben werden.
Also mal als Beispiel:
BoL + MoL Strafrecht:
- 2x Einsendeaufgabe, Aufwand (zusätzlich zum Lernen natürlich) ca. 3 bis 15 Stunden
- 2x Klausur jeweils 2 Stunden
Bis zum 1. Staatsexamen:
- Kleine Klausur 3-stündig
- Kleine Hausarbeit - ca. 3 Wochen beim ersten mal, knapp 1 Woche beim zweiten mal - rund um 15-20 Seiten MIT Nachweisen/Fußnoten.... sicher 20-60 Stunden je nachdem
- große Klausur 3-stündig
- große Hausarbeit - meist 2-3 Wochen und mehr Aufwand, oft 20 Seiten auf höherem Niveau, sicher 30, 40... oder sogar 100 Stunden inkl. Abschreiber-Check (elektronische Einreichung zusätzlich zu Papierversion)
rund 20 Std. Heimarbeit (EA) + 4 Std. Klausuren gegenüber sicher 80, 90 und mehr Std. Heimarbeit (HA) + 6 Std. Klausuren.... ist sehr deutlich.
Vor allem die Hausarbeiten beim StEx haben es einfach in sich. Die Klausuren sind ja vielleicht noch vergleichbar. Aber nicht die HAs.
Ich habe z.B. den kleinen Schein Strafrecht und die große Klausur bestanden gehabt (große HA nicht eingeschickt ,)). Daher musste ich das M8 belegen. Das konnte ich ohne eine Sekunde mich mit dem Thema nochmal zu beschäftigen 8 Monate später an der FernUni bestehen.
Wer als BoL/MoL es in Erwägung zieht, sich die Option Staatsexamen offen zu halten, dem empfehle ich sich mal die Uni Greifswald, Erlangen-Nürnberg, Osnabrück und bald Mannheim anzuschauen. Die haben schon oder bald einen BoL. Zu diesem BoL könnte man als Hagen-BoL ggf. wechseln bzw. vollständig anerkennen lassen. Dann wiederrum sollte man sich diese BoLs, welche parallel zum StEx an den Unis angeboten werden, sich für ein StEx Studium anrechnen lassen (oder einklagen) - Recht ist Recht und wo Rechtswissenschaft drauf steht muss Rechtswissenschaft drinstehen. Wenn dann geht es nur darum, wieviel anerkannt wird. Wenig wäre, wenn der BoL als Zwischenprüfung (spätestens 4./5. Semester StEx) anerkannt wird.
Durch die (leider) Einführung des Schwerpunktbereichsstudiums kann man bzw. muss man nach aktueller Lage kalkulieren, das man noch mindestens 2 Semester das StEx-Studium betreiben muss. Das ist in den meisten BLs sowieso Voraussetzung zum 1. StEx (1 Jahr immatrikuliert an der Uni in diesem BL vor Zulassung).
Durch die kleinen Einfallstore in JAG und JAO im Bereich der Anerkennung ausländischer rechtswissenschaftlicher Studiengänge besteht evtl. noch eine weitere, kleine Möglichkeit.
Ich denke nicht das es in den nächsten 3-4 Jahren möglich ist, mit BoL+MoL zum 1. StEx zugelassen zu werden. Es gibt noch nicht mal einen Referentenentwurf der in Bearbeitung ist. Bis ein Gesetz steht vergeht bekanntlich viel Zeit .
Möglicherweise funktioniert Abschluss BoL, Anrechnung, 2-3 Semester andere Uni und dann 1. Staatsexamen. Der MoL hat - wenn sich nichts an der aktuellen Lage ändert - nicht so das Gewicht, weil es den Schwerpunktbereich nicht ersetzen kann. Mit MoL wären nach aktueller Lage immer noch 2 Semester im StEx Studium fällig (siehe JAG/JAO). Vorteilhaft ist aber, das man einen Titel hat (wenn auch keinen ausländischen), den die meisten erst nach dem StEx machen....
Beginnen sollte man mit einer StEx-Absicht also das BoL-Studium nicht wirklich... neben der wie ich denke geringen Quote der endgültig nicht bestandenen StEx-Juristen gibt es doch einige die das StEx-Studium bereits kennen und nun im BoL/MoL mit von der Partie sind. Da sollte man sich die Option vielleicht doch offenhalten. Bei mir lag der Wechsel z.B. an meiner extrem schlechten Uni vor Ort und dem enorm hohen Organisationsaufwand an einer Präsenzuni. Ich muss/will am Tag arbeiten. Der BoL ist bei ca. 30 Stunden Woche Arbeit parallel zu bewältigen, das StEx-Studium in vielen Phasen nicht (ca. 16 Wochen von 52 Wochen nicht...).
Zugleich brauche ich nur eine Woche vollen Urlaub (Klausurenwoche). Der BoL ist schlicht perfekt was die Vereinbarkeit von BERUF und STUDIUM angeht (nein nicht Familie und Beruf 😉 ... vielleicht auch das, aber das ist nicht mein Grund).
Gruß...
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