• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Lernen fürs Leben

  • Ersteller Ersteller Gastbenutzer
  • Erstellt am Erstellt am
Ich bin zwar eine WiWi, aber lernen konnte ich in Sachen "Recht" wirklich einiges.

Fangen wir mit meinem Navigon (Navi) an.
Im Januar kaufen mein Schatz und ich ein Navigon, Preis damals fast 300€. In einem bekannten Markt, wo jeder Verkäufer gerne sagt: "das ist nicht meine Abteilung"

Im April war es defekt, abends ging es noch, morgens gings nicht mehr.

Also ab zum Markt, Display angemacht und dem unfreudlichen Menschen an der Reklamationsstelle gezeigt, dass auf dem Display ein schwarzer Abdruck zu sehen ist.
Er meinte gleich: "Darauf haben sie keine Garantie. Displays sind grundsätzlich ausgeschlossen"

Aha, gut dann etwas unhöflicher, er solls bitte einschicken, immerhin ist das mein gutes Recht!
Im Rep. Auftrag steht drin: Display defekt, immerhin hab ich das ja auch angegeben!


1,5 Wochen später bekomme ich ein Reparaturangebot zurück sinngemäß:

200€ Rep. Kosten
40€ bei zurückfordern des Navis
20€ für das Entsorgen und Vernichten

Fehler: Display defekt


Ich hab mich reichlich verar*** gefühlt, immerhin wusste ich
a) vorher, dass ich ein Navi habe, andem das Display defekt ist
b) die das nicht auf Gewährleistung machen

Da ich das Gerät neu gekauft habe, brauche ich meine Garantie nicht, der Hersteller / Verkäufer trägt in den ersten 6 Monaten die Gewährleistung.

Also hab ich angerufen, mich 15 Min. geärgert und dann meine Rechtsschutzversicherung angerufen, sie mögen sich bitte kümmern!
Der Anwalt hat ganze Arbeit geleistet, auf Neugerät gepocht!
Immerhin meinte die Damen von dem Markt, es wäre in der HAUSEIGENEN Rep. Werkstatt, es war also nichtmal bei dem Hersteller selbst!

Ich wollte doch nur wissen, wie ein Display defekt gehen kann, wenn man sonst keine Kratzer sieht. Die Schadensbearbeitung im Markt gab mir die Auskunft:
"Das Navi ist runtergefallen"
Sage ich: Nein, es hat ja nichtmal einen Kratzer, es ist nicht runtergefallen.
Bitte gebt mir eine schriftl. Schadensaufstellung und Rep. Kosten Auflistung bzw. Entsorgungskostenaufstellung!

Zur Antwort gabs nur: "Geht nicht"


Tja mein RA hat sich gefreut, heute kam der Anruf vom Markt, ich bekomme ein neues Gerät per Post zugestellt... Man hat also selbst heute noch nicht begriffen, dass man dies meinem Anwalt und nicht mir mitzuteilen hätte....
 
Jetzt habe ich ihn nochmals - in Grenzen höflich, dafür umso ausführlicher - über die Gesetzeslage belehrt und Amazon um Stellungnahme gebeten. Im Übrigen bestehe ich auf Vertragserfüllung!
🙂

Bei mir stelle ich fest, dass mich die Juristenkrankheit packt. Seitdem ich mehr Ahnung von der Materie habe, möchte ich mich viel häufiger streiten. Früher hätte ich einfach einen Ausgleich gesucht. Vielleicht muss ich doch noch den Mediationsmaster machen, um wieder zum alten Status zurückzukehren.
 
Interessant finde ich auch die Variante, dass man anstandslos ein neues Teil ausgehändigt bekommt und das reklamierte Stück einfach ins Verkaufsregal zurückgepackt wird. Auf das sich der nächste Kunde damit herumärgert. Hab ich so erlebt.
 
@ all,

welch ein schöner thread hier aufgemacht wurde! Bin begeistert.🙂

Sowas und so ähnlich habe ich auch erlebt. Während des Studiums (zum 1 Ex) habe ich in einem Möbelmarkt gearbeitet und vom Abteilungsleiter zu hören bekommen, wenn ich ihm die Verbraucherrechte erklärt habe, dass ihn das nicht interessiere.😕

Spannend ist auch der Umstand, dass die meisten Leute einem erst glauben, wenn Rechtsanwalt auf dem Briefkopf steht. Waaahnsinn!

Es sollte in der Schule nebst Wirtschaftsunterricht eine kleine Einführung in Rechtskunde gegeben werden, damit nicht so was passiert wie bei amazon.

Ich unterrichte nebenbei am Gymnasium (das karge Ref-Gehalt aufbessern) eine Nachmittags-AG "Jura", was von den Schülern sehr interessiert und dankbar aufgenommen wird.

Den erzähle ich, dass es nicht nur Rechte, sondern eben auch Pflichten gibt, die sich aus Verträgen ergeben können.

Bin gespannt auf weitere "Horrorgeschichten"
 
nun diese Horrorgeschichten gibt es jede Menge.
Vor allem jene die den Kids vorgaukeln im Internet irgendetwas günstig zu erwerben. Nachdem Adresse etc. abgefragt wurde, müssen Sie nur noch mit " JA " bestätigen- und los gehts mit der Abmahnwelle...(auf den Briefen ist der Briefkopf eines Rechtsanwaltes!)
(im Kleingedruckten steht dann dass Sie einen Vertrag abgeschlossen haben und das Ganze koste nun 99 € (man beachte).
Da hilft den Eltern nur durchhalten und nicht beachten...aber wieviele werden mürbe ?
 
Tja,

es lebe das Internet, das beste Medien für Kriminelle, Terroristen, Perverse und sonstiges tageslicht- und arbeitscheues Gesindel.

Erstaunlich ist trotzdem, abgesehen von der Gutgläubigkeit der Verbraucher, die Dreistigkeit der Firmen.

Selbst vermeindlich so seriöse Unternehmen wie (ähem) Banken, hintergehen ihre Kunden planmäßig und rechtswidrig.

Habe erst mal meine Bank aufgefordert die Wertgutachtengebühr für den Kauf unserer Wohnung zurück zu erstatten. Diese Gebühr dient dem Interesse der Bank an der Werthaltigkeit der Immobilie, liegt also nicht in meinem Interesse. Ich und meine Frau haben unnützerweise 150 € bezahlt für nichts.

Ich finde, bei solchen Dingen, sollten die Chefs stumpf entlassen, enteignet, geteert und gefedert werden.

Anders lernen es die neoliberalen Kapitalisten nicht.

Die Internetabzocke ist einer Freundin passiert. Die hat sich bei einer Mitfahrzentrale angemeldet und musste prompt für ein zweijahres Abo auch knapp 200 € blechen.

Ciao
 
oder die Versicherung meiner Mutter, die eine nachweislich zugegangene Kündigung nicht akzeptieren wollte, da diese nicht termingerecht 😱 wäre.

Nein Nein, richtig gelesen termin- nicht fristgerecht. Fristgerecht sei die Kündigung eingegangen.

😕😕

War auch meine Reaktion. Termingerecht sei, so wurde von der netten Telefondame der Versicherung ausgeführt, eine Kündigung dann, wenn sie zu Beginn der Kündigungsfrist eingehn würde. 😱😱

Auf meine Frage, ich gebe zu ich war etwas echauffiert, wie sie auf das schmale Brett käme, hat sie mir gesagt das wäre schliesslich immer schon so gewesen.

Ich habe dann um die Fundstelle im BGB, VVG oder in einem anderen Gesetz oder auch in den AGB des Unternehmens gebeten und wurde dann mit der nächsten Entscheidungsebene verbunden.

Dortens wusste man dann um den Umstand das eine Kündigung eine zugangsbedürftige einseitige Willenserklärung ist.

Kündigungsbestätigung kam prompt.
 
Hach ja,

ich hab da auch noch so eine nette Anekdote. Meiner damals 17 jährigen Tochter wurde ein Bausparvertrag aufgeschwatzt. Abschlußsumme 100.000 Euro mit einer Sparrate von 20 Euro 😱 Man braucht nicht viel Mathematik dazu, um sich auszurechnen, wie lange sie allein an den Abschlußgebühren gezahlt hätte... Mein in Finanzdingen nicht besonders bewanderter Ex-Gatte hatte dies wohl mit unterschrieben *ditsch*
Nachdem mir das Ding dann in die Finger fiel, gab es ersteinmal einen erbosten Anruf bei der Dame, die das Ding abgeschlossen hatte. Nachdem die Dame dann versuchte mir zu erklären, was für ein tolles Produkt dieser Tarif doch wäre, habe ich sie dann doch etwas unfreundlich unterbrochen, dass ich der Mathematik mächtig sei und man mich besser nicht weiter auf den Arm nehmen sollte. Ausserdem sollte sie mir doch bitte meine Unterschrift zeigen, denn ihr sollte doch wohl Bewußt sein, dass die Unterschrift meines Ex-Gatten alleine nicht ausreicht. Etwas kleinlauter wurde dann gefragt, ob ich die Stornierung dieses Vertrages wünsche. Und wie ich wünschte, aber pronto.
Die Zeit verging, kein Schriftstück trudelte ein. Ein Anruf bei der Bausparkasse brachte Klarheit. Nix storniert das Ding. Mein Ex-Gatte hätte der Dame glaubhaft versichert, er hätte das alleinige Sorgerecht 😱 Glaubhaft versichert, pft, das reicht ja wohl noch lange nicht, wo kommen wir denn da hin. Das Maß war schlicht und ergreifend voll. Der 18. Geburtstag rückte nämlich auch immer näher und was dann mit solchen Verträgen passiert haben wir ja gelernt 😀
Also gab es einen saftigen Brief an die Bausparkasse mit Anführung der entsprechenden §§ und Androhung weiterer Rechtsschritte gegen die Dame und die BSK. 3 Tage später hatte meine Tochter das bisher eingezahlte Geld wieder auf dem Konto, eine Stornierung des Vertrages mit Entschuldigungsschreiben der BSK 😀:cool
 
Ich hab auch ne Geschichte:

Vor einigen Jahren, ich war noch minderjaehrig, hat der webhoster bei dem ich war die Preise erhoeht. Und jetzt kommt's: Zudem hat er behauptet, dass ich wegen des Taschengeldparagraphen den Vertrag nicht kuendigen koennte.

Die Idee ist ja nich schlecht. Man begruendet etwas mit einem x-beliebigen Paragraphen und hofft darauf, dass das Gegenueber dann veraengstigt ist.

Ich hab natuerlich trotzdem gekuendigt... Aber in diversen Foren hab ich Diskussionen darueber gelesen ob denn der Taschengeldparagraph wirklich einschlaegig sei in diesem Fall.
 
Dr Franke Ghostwriter
So ich arbeite bei einer bundesweiten Insolvenzverwaltung ...

Bei einer Lebensversicherung - hier hatte ich gemäß § 103 InsO die Nichterfüllung gewählt und die Versicherung zur Auszahlung des Rückkaufswertes auf das für das Verfahren eingerichtete Anderkonto aufgefordert - durfte ich mich herumärgern, weil die Versicherung der Auffassung war, dass das Geld des im Todesfalle unwiderruflich bezugsbegünstigten Angehörigen zustände und daher eine Auszahlung auf das Anderkonto im laufenden Insolvenzverfahren nicht möglich sei. Beinahe 1/2 Jahr hatte sich mein Stellenvorgänger bereits mit der Versicherung herumgestritten und bereits bei unserer Prozessabteilung angefragt ...

Als die Akte nun turnusgemäß auf meinem Schreibtisch landete, habe ich der Versicherung geschrieben, dass es sich nach Kenntnis des Unterzeichners bei dem vor dem Amtsgericht XXX eröffneten Insovlenzverfahren nicht um ein Nachlassverfahren handeln würde, so dass davon auszugehen sei, dass die aufschiebende Bedingung, also der Eintritt des Todes des Schuldners, noch nicht eingetreten sei ....

Und tatsächlich! Ein paar Tage später hatte ich das Geld auf dem Verwalteranderkonto und konnte die Schlussunterlagen für das Gericht vorbereiten
 
Oben