Mal ein paar Fragen aus dem Leben...
Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht, wohin ich's schreiben soll, also Frage ich mal im "Allgemeinen Forum":
1. Wenn Vermieter in einer vermieteten Wohnung Fotos machen und die ins Netz stellen (zwecks Neuvermietung) und auf den Fotos ist die gesamte Wohnungseinrichtung mit persönlichen Dingen wie Bettwäsche, Dekoration oder auch Kosmetikartikeln im Bad zu sehen, muss man sich das gefallen lassen? Oder verstößt das schon gegen irgendwelche Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre (oder sowas in der Art)?
2. Wenn während des Umzugs in einem Einbauschrank Schimmel (von der Wand) gefunden wird, kann der Vermieter das dem Mieter anlasten?
3. Wenn man für ein öffentliches Fest im Ort seinen Hof als öffentlichen Parkplatz zur Verfügung stellt und es passiert etwas (Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges durch ein anderes z.B., das sich aber entfernt), kann der Besitzer des Grundstückes in Haftung genommen werden? Gibt's irgendwas zu beachten, wenn man seinen Hof zur Verfügung stellt?
Ich bin blutiger BoL-Anfänger und hab keine Ahnung, mit welchen Gesetzen ich in allen drei Fällen rumwedeln könnte. Vielleicht weiß von Euch jemand mehr...
Danke schon mal!
Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht, wohin ich's schreiben soll, also Frage ich mal im "Allgemeinen Forum":
1. Wenn Vermieter in einer vermieteten Wohnung Fotos machen und die ins Netz stellen (zwecks Neuvermietung) und auf den Fotos ist die gesamte Wohnungseinrichtung mit persönlichen Dingen wie Bettwäsche, Dekoration oder auch Kosmetikartikeln im Bad zu sehen, muss man sich das gefallen lassen? Oder verstößt das schon gegen irgendwelche Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre (oder sowas in der Art)?
2. Wenn während des Umzugs in einem Einbauschrank Schimmel (von der Wand) gefunden wird, kann der Vermieter das dem Mieter anlasten?
3. Wenn man für ein öffentliches Fest im Ort seinen Hof als öffentlichen Parkplatz zur Verfügung stellt und es passiert etwas (Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges durch ein anderes z.B., das sich aber entfernt), kann der Besitzer des Grundstückes in Haftung genommen werden? Gibt's irgendwas zu beachten, wenn man seinen Hof zur Verfügung stellt?
Ich bin blutiger BoL-Anfänger und hab keine Ahnung, mit welchen Gesetzen ich in allen drei Fällen rumwedeln könnte. Vielleicht weiß von Euch jemand mehr...
Danke schon mal!