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Kurseinheit 1 Übungsaufgabe 6 Teil b

Dr Franke Ghostwriter
KE1 Übungsaufgabe 6 (Teil b)

Bei Teil b verstehe ich einen Teil der Musterlösung nicht.

D erhält 12,52 TGE Anteil. Soweit klar. Aber warum dann die neue Kapitaleinlage nur 11 TGE sein soll, verstehe ich nicht.

Soll ja irgendwas mit §167 II HGB zu tun haben 😕
(§ 167 II: Jedoch wird der einem Kommanditisten zukommende Gewinn seinem Kapitalanteil nur so lange zugeschrieben, als dieser den Betrag der bedungenen Einlage nicht erreicht.)

Nur .... so richtig was anfangen kann ich mit der Aussage nicht

Die "bedungene" Einlage sollte ja 11 TGE sein. Was passiert denn mit dem Rest des Gewinnes? Bekommt D die ausbezahlt?
Das Geld kann ja schlecht im Nirwana verschwinden :rolleyes
 
Bedungen heißt erstmal vereinbart.

Generell steigt beim Kommanditisten die Kapitaleinlage nicht über dem vereinbarten Betrag, da durch diesen Betrag ja einmal festgelegt wurde, mit welcher Summe der Kommanditist in die KG einsteigt.

Der Gewinn der dem Kommanditisten zusteht kann dann zum Beispiel dafür verwendet, noch fehlende Mengen der Kapitaleinlage zu leisten. Der darüber hinausgehende Gewinn wird dann ausgezahlt.

Dadurch erhöht sich dann nicht das Gesamtkapital der KG und auch die Grundlage auf derer sich im kommenden Jahr ergebender Gewinn verteilt wird bleibt beim Kommanditisten bei seiner vereinnbarten Kapitaleinlage.

Ich hoffe das ist irgendwie verständlich...🙄

Gruß,
Dorit
 
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