ich spiele mit dem Gedanken, als Wahlmodul Kollektives Arbeitsrecht II zu wählen. Ich habe aber Kollektives Arbeitsrecht I nicht gemacht. In den Hinweisen steht nichts davon, dass man Kollektives Arbeitsrecht I gehört haben muss. Sicherlich ist es hilfreich, dass ist für mich klar.
Meine Frage: Ist es zwingend erforderlich zum Verstehen der Skripte, vorher Kollektives Arbeitsrecht gehabt zu haben oder schafft man es auch gut ohne?
Vielleicht kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten?
Meine Frage: Ist es zwingend erforderlich zum Verstehen der Skripte, vorher Kollektives Arbeitsrecht gehabt zu haben oder schafft man es auch gut ohne?
Vielleicht kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten?