• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kollektives Arbeitsrecht II ohne Kollektives Arbeitsrecht I?

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ich spiele mit dem Gedanken, als Wahlmodul Kollektives Arbeitsrecht II zu wählen. Ich habe aber Kollektives Arbeitsrecht I nicht gemacht. In den Hinweisen steht nichts davon, dass man Kollektives Arbeitsrecht I gehört haben muss. Sicherlich ist es hilfreich, dass ist für mich klar.

Meine Frage: Ist es zwingend erforderlich zum Verstehen der Skripte, vorher Kollektives Arbeitsrecht gehabt zu haben oder schafft man es auch gut ohne?

Vielleicht kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten?
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich hab Kollektives Arbeitsrecht II auch alleine belegt. In Teil 1 geht es um den Betriebsrat, in Teil 2 um die Gewerkschaften. Man kann also durchaus nur den zweiten Teil belegen. Man braucht aber Kenntnisse im Arbeitsvertragsrecht.
 
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