ich habe da den folgenden Fall:
A und B (beide sind Kaufleute) haben am 15.01. mündlich einen Vertrag geschlossen.
Am gleichen Tag, also 15.01., beschließt Verkäufer B den Preis des Kaufgegenstandes ab dem 01.02. erheblich zu erhöhen und schreibt am 04.02. an den Käufer A eine Auftragsbestätigung mit dem neuen höheren Preis. A reagiert aber nicht.
Nun mein Problem:😕
Jetzt prüfe ich natürlich, ob ein Schweigen auf ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben vorliegt.
Dabei ist ja u.a. Voraussetzung, dass das Bestätigungsschreiben in engem zeitlichen Zusammenhang zu den Vertragverhandlungen zugehen muss. Habe gelesen, dass darunter 1-3 Tage, höchstens noch 1 Woche, aber keinesfalls über 2 Wochen zu verstehen sind. Bin ich da richtig informiert oder weiß jemand was anderes?:hmmm:
Wenn der unmittelbare zeitliche Zusammenhang fehlt, kann ich doch das Kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht bejahen. Oder?
Und was ist dann? Das Schreiben des Verkäufers vom 04.02. ist ja keine Auftragsbestätigung, aber was dann? Neues Angebot?
Hm, komme irgendwie nicht weiter. Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Könnte aber auch am Suppenküchenwetter hier liegen.😎
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.:freu:
Viele Grüße, Nicoletta
A und B (beide sind Kaufleute) haben am 15.01. mündlich einen Vertrag geschlossen.
Am gleichen Tag, also 15.01., beschließt Verkäufer B den Preis des Kaufgegenstandes ab dem 01.02. erheblich zu erhöhen und schreibt am 04.02. an den Käufer A eine Auftragsbestätigung mit dem neuen höheren Preis. A reagiert aber nicht.
Nun mein Problem:😕
Jetzt prüfe ich natürlich, ob ein Schweigen auf ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben vorliegt.
Dabei ist ja u.a. Voraussetzung, dass das Bestätigungsschreiben in engem zeitlichen Zusammenhang zu den Vertragverhandlungen zugehen muss. Habe gelesen, dass darunter 1-3 Tage, höchstens noch 1 Woche, aber keinesfalls über 2 Wochen zu verstehen sind. Bin ich da richtig informiert oder weiß jemand was anderes?:hmmm:
Wenn der unmittelbare zeitliche Zusammenhang fehlt, kann ich doch das Kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht bejahen. Oder?
Und was ist dann? Das Schreiben des Verkäufers vom 04.02. ist ja keine Auftragsbestätigung, aber was dann? Neues Angebot?
Hm, komme irgendwie nicht weiter. Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Könnte aber auch am Suppenküchenwetter hier liegen.😎
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.:freu:
Viele Grüße, Nicoletta