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ich dachte immer, es gäbe explizit einen Paragraphen für das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Stimmt das und finde ich den nur nicht, oder habe ich mich geirrt?
Nein, es gibt keine §§ hierzu!
Im kaufmännischen Bestätigungsschreiben wird nur wiederholt, was bereits mündlich vereinbart war, um so gewissermassen Rechtssicherheit zu erlangen (was schwarz auf weiss steht, ist beweissicherer als mündliche Vereinbarungen). Notwendig ist das natürlich nicht, denn echte Kaufleute können Verträge auch mündlich schliessen.
§ 346Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehre geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
Wie von den anderen schon erwähnt... es gibt nur den Paragraphen über kaufmännische Gebräuche etc. Allerdings solltest Du den Unterschied zwischen Kaufmännischem Bestätigungsschreiben und der Auftragsbestätigung kennen.
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Der Vertrag ist schon zustande gekommen - wird nur noch einmal schriftlich festgehalten.
Auftragsbestätigung Die Auftragsbestätigung ist die Annahme die auf ein Angebot folgt. Der Vertrag wird erst durch die Auftragsbestätigung geschlossen.
Auch wenn in der Klausur steht, daß eine Partei ein Schreiben mit der Überschrift "Auftragsbestätigung" versandt hat, mußt Du prüfen, ob es nicht evtl. ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist, da Laien juristische Begriffe falsch benutzen können. Die Überschrift ist also irrelevant!
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."