• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Interesse an Bachelor of Laws ! viele offene Fragen

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Interesse an Bachelor of Laws ! (viele offene Fragen)

Hallo,

ich bin schon eine Weile an dem Studium zum "Bachelor of Laws" interessiert.Ich müsste die Zugangsberechtigung zum Studium erstmal über eine Zugangsprüfung bekommen: § 66 Abs.2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz NRW ........... u.s.w 😉 . Und das noch in Teilzeit,weil ich berufstätig bin.
Nach sehr viel Sucherei im Internet ,bin ich letztendlich total verwirrt.Es heisst auf manchen Seiten,es ist kein anerkannter Studiengang,dann wiederum kann man z.b bei der Uni zu Köln das 1.Staatsexamen machen (nach dem Abschluss) u.s.w . Und die Lehrninhalte unterscheiden sich drastisch von Uni zu Uni, die meisten sind mit einer gewissen Studienzeit im Ausland.

Was kann Mensch denn mit den erworbenen Abschlüssen (LL.B & LL.M) anfangen? Also Freiberufliche Rechtsberatung kann man ja laut RBerG auch nicht ausüben. Und in einer Anwaltskanzlei würd man doch auch lieber Volljuristen einstellen oder??😕

Wie ich euch ja schon im Titel angedroht habe,habe ich VIELE FRAGEN 🙂 !

Kann ich mit dem LL.M auch den Zugang zur Examensprüfung bekommen (1-2 Staatsexamen) ?
Oder etwas in die Jura Richtung weiter studieren?

Ok,denke das reicht erstmal mit Fragen😀 .
Auch wenn ihr nicht alle beantworten könnt,freu ich mich trotzdem riesig auf jeden der antwortet,und mir was berichten kann über das Fach.

Am meisten freuen würde ich mich über Berichte von bereits Studierenden, die mir etwas über das Studium erzählen können: Schwierigkeitsgrad,wie es euch gefällt,Zeitaufwand,kosten etc. ???

Vielen dank fürs Lesen 😛

(Entschuldigt Rechtschreibfehler^^)
 
Ich hab sie auch diese Fragen

🙄 Hmmm...ich hab genau deine Fragen auch 🙂
vielleicht finden wir ja jemanden der sie uns beantworten kann.

Ich wünsche dir noch ein schönes Wochenende vom Balkan.
 
Dr Franke Ghostwriter
ihr beiden!

Ich will die wohl wichtigste Frage zuerst beantworten:

Ja, der Studiengang Bachelor of Laws (LL.B) ist ein richtiger, anerkannter Abschluss und man kann auch etwas damit anfangen. 😀

Es ist schon richtig, dass man sowohl mit dem Master wie auch mit dem Bachelor keine Aufgaben der Volljuristen ausüben kann. Mit dem Bachelor wird man das wohl leider auch nie können, mittelfristig besteht aber mit dem Master Hoffnung.
Zur Zeit beschränkt sich das Aufgabenfeld auf die Rechtsberatung in Firmen (bspw. Vertragsabschlüsse und dgl.). Potentielle Arbeitgeber sind entsprechend die freie Wirtschaft, Vereine und andere Institutionen.

Die Anerkennungsfrage bei Universitäten lässt sich leider nicht ohne weiteres beantworten, da jede Uni ganz eigene Regelungen diesbezüglich hat. Fakt ist aber, dass wenn nicht der Abschluss an sich die einzelnen Module des Studiengangs anerkannt werden.
 

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