Ich lese gerade nochmal intensiv die Gesetzestexte nach und habe in meinem Einkommenssteuerrecht (Auflage 2008) bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern 2 Fassungen entdeckt.
§6 EStG Abs.2 alte Fassung bis Ende 07: Wirtschaftsgüter von einem einzelwert bis 410€ können ganz abgeschrieben werden.
Die neue Fassung ab 2008 sagt: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu 150€.
Was soll ich da nun nehmen, falls so etwas in der Klausur dran kommt???
§6 EStG Abs.2 alte Fassung bis Ende 07: Wirtschaftsgüter von einem einzelwert bis 410€ können ganz abgeschrieben werden.
Die neue Fassung ab 2008 sagt: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu 150€.
Was soll ich da nun nehmen, falls so etwas in der Klausur dran kommt???