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Habe gelesen, dass es bezüglich der GWG vor einiger Zeit eine Änderung im Gesetz gab. Kann man für die Klausur weiterhin vom Grenzbetrag 410€ netto und vom Wahlrecht ausgehen :confused
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."