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die Grenze liegt laut Skript bei 410euro, jedoch hab ich im EStG gelesen das der neu Wert ab 2008 max. 150euro beträgt.Wüsste jetzt auch nicht mit welchem Wert wir in der Prüfung rechnen müssen
In der neuen Ausgabe 2008 EStG §6 wurde der Wert auf max.bis 150 Euro geändert und ich geh davon aus das es auch fürs Handelsrecht gilt da im HGB nichts dazu steht.Ich denk in der Klausur wird drauf hingewiesen.
Diese letzte Gesetzesänderung wird das Institut bestimmt berücksichtigt haben und zu beurteilen (bzw. bilanzieren) wird ein älterer Sachverhalt sein, also vor dem 1.1.2008.