• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Thorkel

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hierzu:

Wenn ich zB 100 Drucker zu je 200 Euro kaufe und diese als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort voll abschreibe, muß ich ja nach meinem Verständnis dennoch einen Erinnerungswert von 1 Euro bilanzieren.

Heißt das, 1 Euro für die Position Drucker? Oder 100 x 1 Euro für jeden Drucker?

GAR NICHT mehr bilanzieren muß ich ja erst, wenn es sich um geringstwertige Güter handelt.

Thomas
 
Also das steht hier aber nicht.
Laut § 240 Abs. 4 HGB können gleichartige und gleichwertige WG zu einer Gruppe zusammengefasst und bewertet werden. So hätten man hier also den Posten "GWG". Der Erinnerungswert ist sowieso nur ein handelsüblicher "Brauch", damit das WG nicht "vergessen" wird.
So läufts zumindest in der Praxis und die muss sich ja auch an die Regeln halten.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ein kleiner Hinweis von mir: ein Drucker ist kein geringwertiges Wirtschaftsgut lt. FG München v. 13.05.1997, da es nicht selbständig nutzbar ist. Aber das tut der Diskussion hier ja keinen Zweck. Wollte nur drauf hinweisen
 
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