Es gibt da zwei begriffe und 2 betragsgrenzen
geringwertige wirtschaftsgüter mit einem anschaffungswert bis 410,-
und
geringstwertige wirtschaftsgüter mit einem anschaffungswert bis 60,-
ich denke bei den geringwertigen gibt es ein aktivierungswahlrecht und bei den geringstwertigen ein aktivierungsverbot
kann mir das jemand bestätigen oder erklären
geringwertige wirtschaftsgüter mit einem anschaffungswert bis 410,-
und
geringstwertige wirtschaftsgüter mit einem anschaffungswert bis 60,-
ich denke bei den geringwertigen gibt es ein aktivierungswahlrecht und bei den geringstwertigen ein aktivierungsverbot
kann mir das jemand bestätigen oder erklären