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Gebührenermässigung bei geringem Einkommen?

Dr Franke Ghostwriter
Kollegen,

ich habe hier wo gelesen es gibt eine Gebührenermäßigung für Menschen mit geringem Einkommen. Wo findet man da genaue Angaben. Ist das an Staatsbürgerschaft oder an Wohnsitz in Deutschland verknüpft? Es wäre ja ein bischen unfair mit Kleinstaaterei. Bei mir im Ösiland sind seit Jänner die Deutschen komplett studiengebührenbefreit für alle Studien. Und Numerus Clausus ist hier ein Fremdwort..

Und eine hochoffizielle Bestätigung vom Finanzamt aus Wien bezüglich Einkommen müsste doch gleichwertig sein? Schon im Sinne der EU. So finde ich das halt. Oder?

viele Grüße.
 
Du hast dich aber für ein Studium an einer DEUTSCHEN Universität entschieden!!! Aber Schritt für Schritt:

Bei mir im Ösiland sind seit Jänner die Deutschen komplett studiengebührenbefreit für alle Studien.

Es ist richtig das in Österreich die Studiengebühren gekippt worden sind... in erster Linie für die Inländer aber der österreichische Staat setzt einige Nationen gleich.

Die Aussage "für ALLE Studien" ist falsch. Aktuell werden nur in wenigen Fällen 363,36 Euro pro Semester fällig: Weiterhin zahlen müssen alle, die die Regelstudienzeit plus zwei "Toleranzsemester" überschreiten - und Studenten an Fachhochschulen. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten bleibt die Gebühr ebenfalls bestehen, bislang hatte diese Gruppe allerdings das Doppelte für ein Semester bezahlt.

Und Numerus Clausus ist hier ein Fremdwort..

Schön und gut... aber das ist eure eigenen "Schuld" 😉

Österreich hat die offizielle Erlaubnis, weiterhin 75 Prozent seiner Medizinstudienplätze für Einheimische zu reservieren. (Die meisten Deutschen studieren in Österreich im Bereich Medizin). Und die Uni Passau wird beispielsweise von den Grenzgängern aus Österreich geflutet.

Und eine hochoffizielle Bestätigung vom Finanzamt aus Wien bezüglich Einkommen müsste doch gleichwertig sein? Schon im Sinne der EU. So finde ich das halt. Oder?

Erlass/Ermäßigung für Bedürftige - Ermäßigung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Für dich besonders interessant Punkt 2:
"Bedürftig sind Studierende mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung"

Wenn du das EU-Rechtlich anfechten möchtest... solltest du dich mit der FU in Verbindung setzen.

Gruß Virpi
 
Ah das ist ja kein Problem! Einfach das Studium (zb BWL) in dem man mit 363,36 Euro wegen Regelzeitüberschreitung geschröpft wird abmelden, und stattdessen ein beliebig anderes frisches Studium (zb Sportwissenschaften) anmelden, dann mit neuem Zulassungsbescheid zur alten BWL-Uni hingehen und nur zur Mitbelegung anmelden. Sofort Studiengebührenbefreit! Man macht dann an der alten BWL-Universität die restlichen BWL-Lehrveranstaltungen wieder kostenlos, aber diesmal als Sportwissenschafts-Mitbeleger!! Daher im BWL-Universität steht plötzlich man hat die Prüfungen im Studiengang Sport erfolgreich absolviert. Später kann man all diese Prüfungen aufgrund Gleichwertigkeitsregeln anrechnen lassen. Dann muß man allerdings dazu einmal den alten oder einen äquivalenten BWL-Studiengang wiederaufnehmen. Anrechnen. Fertig !

Jedenfalls kann man ja solange mitbelegn bis man das neue Studium wegen Regelzeitüberschreitung wieder was kostet.

Der Trick geht sogar Bundesländergrenzenüberschreitend. Danach einfach Lehrveranstaltungen anrechnen lassen. Gratis.

Es funktioniert, machen viele ;_) Es gibt da noch andere legale Tricks um die Studiengebühren nicht zahlen zu müssen...:topsecret
 
Und wenn man in Österreich an 10 Universitäten herumfuhrwerkt. Studiengebühr zahlt man - wenn überhaupt - nur einmal pro Kopf. Von den Ausnahmen wie FHs mal abgesehen.
 
Ah das ist ja kein Problem! Einfach das Studium (zb BWL) in dem man mit 363,36 Euro wegen Regelzeitüberschreitung geschröpft wird abmelden, und stattdessen ein beliebig anderes frisches Studium (zb Sportwissenschaften) anmelden, dann mit neuem Zulassungsbescheid zur alten BWL-Uni hingehen und nur zur Mitbelegung anmelden. Sofort Studiengebührenbefreit! Man macht dann an der alten BWL-Universität die restlichen BWL-Lehrveranstaltungen wieder kostenlos, aber diesmal als Sportwissenschafts-Mitbeleger!! Daher im BWL-Universität steht plötzlich man hat die Prüfungen im Studiengang Sport erfolgreich absolviert. Später kann man all diese Prüfungen aufgrund Gleichwertigkeitsregeln anrechnen lassen. Dann muß man allerdings dazu einmal den alten oder einen äquivalenten BWL-Studiengang wiederaufnehmen. Anrechnen. Fertig !

Jedenfalls kann man ja solange mitbelegn bis man das neue Studium wegen Regelzeitüberschreitung wieder was kostet.

Der Trick geht sogar Bundesländergrenzenüberschreitend. Danach einfach Lehrveranstaltungen anrechnen lassen. Gratis.

Es funktioniert, machen viele ;_) Es gibt da noch andere legale Tricks um die Studiengebühren nicht zahlen zu müssen...:topsecret

Und wenn man in Österreich an 10 Universitäten herumfuhrwerkt. Studiengebühr zahlt man - wenn überhaupt - nur einmal pro Kopf. Von den Ausnahmen wie FHs mal abgesehen.
Österreich scheint ein lustiges Land zu sein. 😉

Solche "Tricks" wären in Deutschland net denkbar, das würde nämlich ziemlich schnell ausgemerzt werden. 🙄

Aber ich weiß net, ob es doch von Uni zu Uni Unterschiede gibt, die eine 100 %-äquivalente Anrechnung nicht möglich machen, wenn man an vielen verschiedenen Unis rummacht.

Wie auch immer, ich habe net vor nach Ösiland zu gehen, um dort zu studieren. Ich werde dir also keinen Studienplatz wegnehmen. 😉


Ich muss jetzt weg!
 
Also mal davon ab das das Thema abschweift... es ging hier drum ob du an der FU als Bedürftigt gilst... klar Antwort Nein!

Zu der anderen Geschichte aber noch kurz.. ich kenne einige Unis in Österreich (und so viele gibts hier nun auch nicht) die genau das nicht erlauben... was auch richtig ist!

Wer mehr als 2 Semester über der Regelzeit liegt ist eh schon ein ziemlicher Bummelstudent (denn sollte man wegen Krankheit etc mal nicht studieren können muss man sich halt beurlauben lassen) und wegen 380 Euro (ink.aller Gebühren) so nen Aufstand zu machen kann ich eh nicht nachvollziehen. Dann noch eher wenn man innerhalb von Deutschland wechselt weil man in jedem Bundesland andere Regelungen hat und teilweise garkeine Studiengebühren (wie auch an der FU).
 
Wer mehr als 2 Semester über der Regelzeit liegt ist eh schon ein ziemlicher Bummelstudent

Sehe ich nicht so. Meine Regelstudienzeit Rewi in Linz sind 8 Semester. Meine vorläufige Planung sieht 10 Semester aus, weil 1. ich nicht wirklich Vollgas geben konnte im 1. Semester (weil ich hier noch Student und 3 Prüfungen machte Ende Sept konnte ich nicht 'vorarbeiten', desweiteren Hochzeit/Umzug und musste noch Latein ablegen über 8 SWS, welches man auch erst während des Studiums machen kann, nicht davor)

Also im 1. Semester lief dann kaum was, hab dafür aber jetzt 25 SWS. Wenn ich noch ein Auslandssemester einplane, habe ich sodann insgesamt meine 10 Semester, Durchfallen bei einer Prüfung nicht eingeplant.

Also deswegen gleich als Bummelstudent abgestempelt zu werden wenn man 2 Semester mehr braucht :eek
 
Das hab ich so nicht gesagt... es geht um die Regelung und wer da drüber fällt der lässt sich wirklich Zeit. Die Regelung sieht 2 Toleranzsemester PRO Abschnitt vor... sprich 2 für den 1. und 2 für den 2. Abschnitt... und damit sollte jeder (auch mit Umzug / Hochzeit / Prüfungen) hinkommen... wenn ich bei ner Regelstudienzeit von 8 Semestern mit 12 noch nicht hinkomme dann hat man sich nicht sonderlich ins Zeug gelegt. Und wegen Auslandssemester... ich kenne keinen der dadurch verloren hat... höchstens das sie 1-2 Scheine im kommenden Semester mehr gemacht haben... teilweise haben sie aber auch gewonnen.
 
Achso, 2 Sem PRO Abschnitt, alles klar. 🙄

Und ja, ich verliere ein Semester mit dem Auslandsstudium, da kaum was angerechnet wird von der Uni Linz (außer Europarecht und Völkerrecht).
(An der Uni wo ich hinmöchte gibt es zB zur Zeit nur Völkerrecht)

Diese zwei Prüfungen sind so mini (insg. 5 SWS), dass ich andere Sachen im Ausland hinzu nehmen muss und mir diese als WAHLFACH angerechnen MUSS, damit ich auf meine geforderten SWS komme, ohne denen ich nicht ins Aulsand fahren darf.

Da ich aber die Wahlfachstunden schon habe (fast), bzw. noch ganz einfach zusammenbekomme, habe ich dadurch keine Zeit gewonnen, ich muss zusätzliche Schein machen, für nichts eigentlich, bzw. um die Erlaubnis zu haben, dass ich fahren darf.

Aber ja, da bin ich wohl eine Ausnahme ...
 
Ja.. 2 pro Semester 🙂

Naja und mit der Auslandsuni.. das ist halt dann ne Sache von Prios... entweder ich such mir meine Traumuni aus... oder eine wo ich nichts verliere. Das muss man halt persönlich für sich abwägen
 
Ja.. 2 pro Semester 🙂

Naja und mit der Auslandsuni.. das ist halt dann ne Sache von Prios... entweder ich such mir meine Traumuni aus... oder eine wo ich nichts verliere. Das muss man halt persönlich für sich abwägen 😉

Ok, ich glaub das artet aus. Traumuni wär eher Australien. Aber so wird es wohl eher Lettland.

Es liegt leider nicht an den Auslands-Uni's. Sondern an der Linzer-Uni die einfach im Rechtswirtschaftlichen Bereich kaum was 'ausländisches' anerkennen möchte. 🙄

Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften sind da schon anders.

Persönlich geht's mir eher um die Erfahrung, als um die Uni oder das Land. Deswegen nehm ich auch in Kauf ein Semester 'zu verlieren'.

Ok, genug davon, zumindest von mir, sorry für dieses Off Topic.


Zu Gebührenermässigung weiß ich leider nichts 😱
 
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