So, ist es!
Da es kein Vollzeit-Studium ist, gibts für das "Hobby" FeU in TZ kein BAföG!
Außerdem kann man nicht doppelt BAföG beziehen, auch wenn zwei Vollzeit-Studiengänge an verschiedenen Unis betrieben werden.
Nebenbei, wenn du tatsächlich SZH sein solltest (was anderes geht auch nicht), dann liegt sowieso kein Anspruch vor, da du nicht ordentlich eingeschrieben, sondern zugelassen bist.
Ich bin weg.