habe letzte Woche Finanzwirtschaftliche Grundlagen geschrieben und wahrscheinlich ziemlich danebengehauen, da ich krank war.
Würde natürlich gerne die Freiversuchsregelung nutzen, habe aber in der Diplomprüfungsordnung gesehen, dass dort steht, dass man das nur innerhalb eines gewissen Zeitrahmens machen kann, der durch Unterpunkt 4 angegeben wird.
Auf der Seite des Prüfungsamtes steht unter der Freiversuchsregelung davon nichts.
Da ich chronisch krank bin, konnte ich die Regelstudienzeit bisher nicht einhalten.
Habe ich deshalb keinen Anspruch mehr auf einen Freiversuch?
Würde mich freuen, wenn einer von Euch scon damit Erfahrungen gesammelt hat.
Viele Grüße
Ina
Würde natürlich gerne die Freiversuchsregelung nutzen, habe aber in der Diplomprüfungsordnung gesehen, dass dort steht, dass man das nur innerhalb eines gewissen Zeitrahmens machen kann, der durch Unterpunkt 4 angegeben wird.
Auf der Seite des Prüfungsamtes steht unter der Freiversuchsregelung davon nichts.
Da ich chronisch krank bin, konnte ich die Regelstudienzeit bisher nicht einhalten.
Habe ich deshalb keinen Anspruch mehr auf einen Freiversuch?
Würde mich freuen, wenn einer von Euch scon damit Erfahrungen gesammelt hat.
Viele Grüße
Ina