Frage zur KE 3
Hallo
ich hätte da mal eine kurze Frage die mich sehr verwirrt und zwar. In der KE 3 Öffentliches Recht auf der Seite 48 zu 4. das Bundesstaatsprinzip steht drinnen: "Die einzelnen Bundesstaaten haben selber Staatsqualität". So, in der Berufsschule wo ich auch ÖR habe, haben wir aber nun in dem Zusammenhang gelernt das diese keine Staataqualität besitzen. Na was stimmt denn nun. Ich bin total verwirrt :confused
Hallo
ich hätte da mal eine kurze Frage die mich sehr verwirrt und zwar. In der KE 3 Öffentliches Recht auf der Seite 48 zu 4. das Bundesstaatsprinzip steht drinnen: "Die einzelnen Bundesstaaten haben selber Staatsqualität". So, in der Berufsschule wo ich auch ÖR habe, haben wir aber nun in dem Zusammenhang gelernt das diese keine Staataqualität besitzen. Na was stimmt denn nun. Ich bin total verwirrt :confused