Fall:
Ein deutscher Staatsbürger, der in Österreich wohnhaft und berufstätig ist - er heißt S - wird auf einer deutschen Autobahn geblitzt. Zu wenig Abstand = 1 Monat Fahrverbot und 100,- € Geldbuße. Er fuhr den auf seine Mutter - sie heißt M - zugelassenen PKW, die Mutter ist in Deutschland wohnhaft.
Viechtach schickt der Mutter einen Anhörungsbogen. Sie gibt an, daß ihr Sohn gefahren ist. Als Anschrift ihres Sohnes gibt die Mutter sowohl die österreichische Postadresse ihres Sohnes an als auch ihre eigene deutsche Anschrift.
Viechtach schickt den Bußgeldbescheid an die von der Mutter angegebene deutsche Adresse des S, es handelt sich um eine "förmliche Zustellung", also ein gelber Umschlag, der Postbote notierte Zeit und Ort des Einwurfs in den Briefkasten. Auf dem Briefkasten steht nur der Nachname. M und S haben den selben Nachnamen. S erhält auch sonst unter dieser Anschrift Post, weshalb sich der Postbote wohl auch nichts dabei dachte, den Brief in den Briefkasten an der Anschrift einzuwerfen, an der S gar nicht gemeldet ist.
Nun stellt sich die Frage, ob der Bußgeldbescheid nach Ablauf von zwei Wochen seit Zustellung an der "falschen" Adresse rechtswirksam wird. Nach weiteren zweich Wochen würde dann das Bußgeld fällig, nach spätestens 4 Monaten würde das Fahrverbot wirksam werden, sofern S nicht schon bereits vorher den Führerschein in amtliche Verwahrung gibt.
Fallvariante 1: M ignoriert den Brief.
Fallvariante 2: M öffnet den Brief, ruft S an, informiert ihn über den Inhalt, weder S noch M beachten den Brief weiter.
Fallvariante 3: M schickt den Brief nach Viechtach zurück mit dem Hinweis, daß S nicht an der angegebenen Adresse wohne.
Liegt ordnungsgemäßer Zugang vor ?
bzw.: Muß S sich das Verhalten von M zurechnen lassen ?
P.S.: Werden Bußgeldbescheide nach Österreich verschickt und falls nein: Was passiert in diesem Fall mit dem Fahrverbot ?!?
P.P.S.: Natürlich geht es unterm Strich darum, das Fahrverbot noch weiter hinaus zu zögern
Ein deutscher Staatsbürger, der in Österreich wohnhaft und berufstätig ist - er heißt S - wird auf einer deutschen Autobahn geblitzt. Zu wenig Abstand = 1 Monat Fahrverbot und 100,- € Geldbuße. Er fuhr den auf seine Mutter - sie heißt M - zugelassenen PKW, die Mutter ist in Deutschland wohnhaft.
Viechtach schickt der Mutter einen Anhörungsbogen. Sie gibt an, daß ihr Sohn gefahren ist. Als Anschrift ihres Sohnes gibt die Mutter sowohl die österreichische Postadresse ihres Sohnes an als auch ihre eigene deutsche Anschrift.
Viechtach schickt den Bußgeldbescheid an die von der Mutter angegebene deutsche Adresse des S, es handelt sich um eine "förmliche Zustellung", also ein gelber Umschlag, der Postbote notierte Zeit und Ort des Einwurfs in den Briefkasten. Auf dem Briefkasten steht nur der Nachname. M und S haben den selben Nachnamen. S erhält auch sonst unter dieser Anschrift Post, weshalb sich der Postbote wohl auch nichts dabei dachte, den Brief in den Briefkasten an der Anschrift einzuwerfen, an der S gar nicht gemeldet ist.
Nun stellt sich die Frage, ob der Bußgeldbescheid nach Ablauf von zwei Wochen seit Zustellung an der "falschen" Adresse rechtswirksam wird. Nach weiteren zweich Wochen würde dann das Bußgeld fällig, nach spätestens 4 Monaten würde das Fahrverbot wirksam werden, sofern S nicht schon bereits vorher den Führerschein in amtliche Verwahrung gibt.
Fallvariante 1: M ignoriert den Brief.
Fallvariante 2: M öffnet den Brief, ruft S an, informiert ihn über den Inhalt, weder S noch M beachten den Brief weiter.
Fallvariante 3: M schickt den Brief nach Viechtach zurück mit dem Hinweis, daß S nicht an der angegebenen Adresse wohne.
Liegt ordnungsgemäßer Zugang vor ?
bzw.: Muß S sich das Verhalten von M zurechnen lassen ?
P.S.: Werden Bußgeldbescheide nach Österreich verschickt und falls nein: Was passiert in diesem Fall mit dem Fahrverbot ?!?
P.P.S.: Natürlich geht es unterm Strich darum, das Fahrverbot noch weiter hinaus zu zögern