• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage zu Pauschalberichtigungen

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
in voller Verzweiflung wende ich mich an Euch mit einer Frage zur PWB.
Im Buch von Prof. Littkemann auf Seite 251 Aufgabe 3 wir eine PWB von 300 Euro an dub. Ford. gebucht - wie zum Geier kommen die auf 300 Euro? Entsprechend checke ich auch nicht wie die auf 200 Euro Erträge aus Herabsetzen der PWB kommen. Irgendwie muss das mit der Saldenbilanz zusammen hängen.
Wäre echt toll wenn mir jemand auf die Spünge helfen könnte.
Danke und Grüße,
Andreas
 
Ich habe das Buch nicht. Kann Dir aber sagen, das wenn man eine Pauschalwertberichtigung macht, das man vorher den alten PWP-Betrag, der noch übrig ist wieder ausbuchen muss, und dieser ist dann ein Ertrag.
 
Zu Pauschalwertberichtigungen habe ich auch noch eine Frage, jedoch mehr zur Aufgabenstellung. Hat jemand die Klausur WS 05 / 06? Hab das Problem schon mal in dem Klausurthread geposted, hat jedoch keiner geantwortet.

Zu f) (210/220), da steht doch dass alle offenen Forderungen des Kontos 140 im aktuellen Geschäftsjahr entstanden sind. Warum muss ich dann trotzdem noch die Forderungen aus e), welche aus dem letzten bzw vorletzten Jahr stammen, davon abziehen? Nach der oberen Aussage dürfte nur die letzte Forderung (aus diesem Jahr, 1450€) abgezogen werden. Verstehe das nicht so ganz. Bitte um Hilfe!
 
Dr Franke Ghostwriter
Zu Pauschalwertberichtigungen habe ich auch noch eine Frage, jedoch mehr zur Aufgabenstellung. Hat jemand die Klausur WS 05 / 06? Hab das Problem schon mal in dem Klausurthread geposted, hat jedoch keiner geantwortet.

Zu f) (210/220), da steht doch dass alle offenen Forderungen des Kontos 140 im aktuellen Geschäftsjahr entstanden sind. Warum muss ich dann trotzdem noch die Forderungen aus e), welche aus dem letzten bzw vorletzten Jahr stammen, davon abziehen? Nach der oberen Aussage dürfte nur die letzte Forderung (aus diesem Jahr, 1450€) abgezogen werden. Verstehe das nicht so ganz. Bitte um Hilfe!

Na in der Aufgabenstellung zu 1) steht, dass der Buchhalter die Saldenbilanz 1 bereits erstellt hat. Alle Buchungen (Nachtragsbuchungen) die du in den Aufgaben a-g ausführst sind Änderungen, die du in der Saldenbilanz 2 erfassen musst. Du darfst also nicht die Forderungen aus Saldenbilanz 1, sondern musst die aus der Saldenbilanz 2 für das Errechnen der PWB nehmen.

Viele Grüße
 
Oben