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Frage zu Gebührenbescheid

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ich bin gerade auf den letzten Drücker mit der Einkommenssteuererklärung beschäftigt (31.Mai Einsendeschluss). Jedoch habe ich die Rechnungen vom WS05/06 nicht mehr. Kann man auf irgendwenie Weise noch daran kommen? Man bekommt ja auch immer diese Platzkarten bei der Teilnahme an der Klausur. Wenn ich diese einschicke und die Bezugsgebühren auf einem Zettel ausrechne (wie es in der Studieninformation steht: 20EUR*SWS) und beilege , reicht das?? den Kontoauszug bis zu dem Zeitpunkt kann ich auch nicht mehr abrufen...

Also wie mach ich das am besten?

Danke schon mal für die Hilfe!
 
Warum rufst du nicht einfach im Studentensekretariat an und fragst, ob sie noch vorhanden sind?
 
Ansonsten erst mal die Steuerklärung bis morgen abgeben und die Belege dann nachreichen.

Banken erstellen gegen Gebühr auch frühere Kontoauszüge.
 
Solltest du gar keinen vernünftigen Nachweis mehr erhalten, solltest du, statt der Platzkarte, lieber den Belegbogen aus dem Semester nehmen und die Kosten ausrechnen, ob das FA das anerkennt, sei mal dahin gestellt.
Hast du diesen Belegbogen auch nicht mehr, kannst du ihn dir im "Lernraum Virtuelle Universität" für alte Semester noch ausdrucken.
 
*g*

Wenn Du was vergessen hast oder Du nach Abgabe Deiner Steuererklärung weitere Belege findest, kannst Du Widerspruch einlegen 😉

Das FA braucht hier bei uns immer mindestens zwei Monate ... Bis dahin hat Dir die FU auch neue Gebührenbescheidsausdrucke geschickt ....

looool

So schnell wie Du bin ich nicht, werde mich wohl mal in den nächsten Tagen an die Erklärung für 2005 machen
 
Erst mal danke für eure Antworten!

Ich möchte ESt-Erkl. für 2006 vornehmen.
Ich habe im WS 05/06 Makro und Statistik belegt. Zählt das dann für das Jahr 2006 auch? Die Rechnung habe ich wohl schon 2005 gezahlt, kann ich aber auf den online Kontoauszügen nicht mehr einsehen und offline habe ich sie auch nicht...Deswegen möchte ich sie mittels der Platzkarten (da steht nämlich drauf:"für das finanzamt") und dem Belegbogen geltend machen.
Recht Klausur habe ich im Sommer geschrieben, als WHK belegt. Jedoch habe ich das Material schon 2004 bezahlt...Kann ich das trotzdem für 2006 berechnen???
Außerdem habe ich herausgefunden, dass die Gebührenbescheide nicht nochmal zugeschickt werden, das steht hinten drauf. Aber vielleicht geht ja eine einfache Rechnung. Da werde ich mal bei der FU anfragen.
Ich werd schon ganz dusselig....

@maischdro: ich dachte die StE kann man für die letzten beiden Jahre machen, also 2005 bis zu der Frist 31.Mai2007 ...?
 
Nö ... Rechnungsabgrenzung müsstest Du eigentlich aus BWL I kennen. Hast Du im WS 2005/2006 z.B. 600 Teuros bezahlt (= für 6 Monate), gibt das dann 300 Euro für 2005 bzw. 300 Euro für 2006.

Sandra

Wenn Du nen Kurs 2004 bezahlt hast, kannst Du den nicht 2006 absetzen. Immer in dem Jahr quasi, in dem der Aufwand entstanden ist.
 
Nö ... Rechnungsabgrenzung müsstest Du eigentlich aus BWL I kennen. Hast Du im WS 2005/2006 z.B. 600 Teuros bezahlt (= für 6 Monate), gibt das dann 300 Euro für 2005 bzw. 300 Euro für 2006.
Wenn Du nen Kurs 2004 bezahlt hast, kannst Du den nicht 2006 absetzen. Immer in dem Jahr quasi, in dem der Aufwand entstanden ist.
das bezweifele ich aber schwer, daß man als Privatmann Rechnungsabgrenzung macht. Immer da absetzen wo die Zahlung erfolgt ist !
 
Boah danke du bist meine Rettung. Ich muss auch noch Steuererklärungen machen.. für 2005 und 2006 🙄 . Vermutlich schaffe ich es wieder gerade so im Weihnachtsurlaub 🙄 .

Für 2006 hast Du dann bis 31.12.2008 um 24.00 Uhr Zeit ... solange Dir das FA nicht vorher eine "nette" Erinnerung schickt mit einer Androhung von Zwangsgeld i.H.v. 200 Teuros :eek
 
Dr Franke Ghostwriter
Erst mal danke für eure Antworten!

Ich möchte ESt-Erkl. für 2006 vornehmen.
Ich habe im WS 05/06 Makro und Statistik belegt. Zählt das dann für das Jahr 2006 auch? Die Rechnung habe ich wohl schon 2005 gezahlt, kann ich aber auf den online Kontoauszügen nicht mehr einsehen und offline habe ich sie auch nicht...Deswegen möchte ich sie mittels der Platzkarten (da steht nämlich drauf:"für das finanzamt") und dem Belegbogen geltend machen.
Recht Klausur habe ich im Sommer geschrieben, als WHK belegt. Jedoch habe ich das Material schon 2004 bezahlt...Kann ich das trotzdem für 2006 berechnen???
Außerdem habe ich herausgefunden, dass die Gebührenbescheide nicht nochmal zugeschickt werden, das steht hinten drauf. Aber vielleicht geht ja eine einfache Rechnung. Da werde ich mal bei der FU anfragen.
Ich werd schon ganz dusselig....

@maischdro: ich dachte die StE kann man für die letzten beiden Jahre machen, also 2005 bis zu der Frist 31.Mai2007 ...?

Das Datum der Rechnung zählt. Also bei den Unterlagen für WS 05/06 ist die Rechnung in etwa Oktober 05, also gehört das zu Steuererklärung 2005. Habe ich für das Fach ein Buch im Januar 06 gekauft, gehört das in die Steuererklärung 06. Also so verfahre ich immer.
Selbst die Fahrten zum Studienzentrum trenne ich. Also 2005 habe ich WS 04/05, SS 05 und WS 05/06 dann dabei, von Jan. bis Dez. jeweils.
 
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