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Gebührenbescheid online ?

Dr Franke Ghostwriter
ich habe leider meinen Gebührenbescheid "verbummelt", den brauch ich ja aber für meine Lohnsteuererklärung.
Habe soeben meinen virtuellen Studienplatz durchwühlt, aber dort finde ich keine druckbare Version.

Ich hoffe, dass mir nun jemand schreibt, ich hätte da was übersehen ... und das derjenige mir einen nachvollziehbaren Weg postet ... 😕

Vielen Dank im Vorraus
 
Ansonsten Prüfungsamt oder Gebührenstelle oder Belegstelle anmailen, ob sie dir eine Zweitschrift ausstellen würden?

Beruflich erstelle ich Beitragsbescheide (für andere Sachen) und ich weiß gar nicht, wie oft die lieben Mitbürger anrufen, die ihren Bescheid verklüngelt haben und eine Zweitausfertigung wünschen........
 
Oder probier´s mit Kontoauszug und Eigenbeleg. Einfach auf ein Blatt schreiben, dass Du das Ding verbummelt hast und versicherst, dass Dir die Kosten in der Höhe für Kursunterlagen etc. entstanden sind.
 
Oder probier´s mit Kontoauszug und Eigenbeleg. Einfach auf ein Blatt schreiben, dass Du das Ding verbummelt hast und versicherst, dass Dir die Kosten in der Höhe für Kursunterlagen etc. entstanden sind.
vielen Dank für Eure Tipps, ich werd´s dann wohl mit dem Kontoauszug belegen, das klingt wirklich logisch (... und erspart mir das peinliche Abfordern einer Zweitausfertigung)
 
vielen Dank für Eure Tipps, ich werd´s dann wohl mit dem Kontoauszug belegen, das klingt wirklich logisch (... und erspart mir das peinliche Abfordern einer Zweitausfertigung)
Was solln daran peinlich sein? 😉 Sollte ich da etwa etwas wissen?! Verheimlichst du mir was?! 😛

Bei z. B. Belegbögen, die man noch zugeschickt bekommt, kriegt man die Dinger nur im noch nicht abgelaufenen Semester. Mittlerweile kriegt man das Teil aber auch online übers LVU. Beim Gebührenbescheid ist eine Zweitausfertigung wahrscheinlich auch nur im aktuellen Semester möglich, wahrscheinlich dann auch nur gegen Unkosten ...

Ansonsten ist der Kontoauszug sicher eine gute Alternative.



Ich bin weg.
 
wenn ich mich nicht irre, ist es doch so dass bei der Belegung die Kursgebühren neben dem Kurs und dann alls Summe aufgeführt werden. Schau doch mal ob es Sinnvoll ist den Belegbogen des letzten Semesters aufzurufen und auszudrucken. Ja, man kann die letzten 4 oder 6 Semester aufrufen.

Ähm, ich weiß ja nicht ob ihr es schon wusstet, aber es gibt keine "Unkosten", lediglich Kosten ....
 
Ja, die Belegung kann man sich schon ausdrucken, aber die Kursgebühren sind nicht angegeben ... für manche belegte Kurse musste ich auch nichts zahlen (weil Wiederholer) und auch die 11 € sind nicht ausgewiesen - es ergibt sich also nicht wieviel ich nun ausgegeben hatte - als Nachweis für´s Amt reicht das alleine wohl nicht aus.
 
Was solln daran peinlich sein? 😉 Sollte ich da etwa etwas wissen?! Verheimlichst du mir was?! 😛

nun ja, ich hätte gern ein Diplom WiWi, aber das Sortieren und Abheften, Aufbewahren und Wiederfinden muss ich erst noch mal üben ... oder besser gesagt immer wieder mal üben ...
 
[...]
Ähm, ich weiß ja nicht ob ihr es schon wusstet, aber es gibt keine "Unkosten", lediglich Kosten .... 😉
Im Prinzip haste recht ... als einem Wiwi sträuben sich da die Nackenhaare. 😉
Es ist anders als z. B. UnWetter, UnSinn oder UnAbhängigkeit verwendet. Wer mag findet auch hier bei UnKosten eine sogenannte morphologische Sprachbildung. 😉



Was solln daran peinlich sein? 😉 Sollte ich da etwa etwas wissen?! Verheimlichst du mir was?! 😛

nun ja, ich hätte gern ein Diplom WiWi, aber das Sortieren und Abheften, Aufbewahren und Wiederfinden muss ich erst noch mal üben ... oder besser gesagt immer wieder mal üben ...
Ich nehme mal an, du willst ein Wiwi-Diplom erlangen und eher nicht irgendwo in deinem Saustall suchen und finden. 😉 Falls es doch das zweitere sein sollte, sag mir schnellstmöglich bescheid, ich helf dir beim Wühlen. Es gilt doch, wer was findet, darfs behalten ...? 😀😛



Ich bin wieder weg.
 
Nun u.U. wäre dies gegen einen als Finderlohn zu bezeichnenden UnKostenbeitrag möglich ... aber ich hatte eigentlich schon gut gewühlt bevor ich mich zum Fernstudium angemeldet hatte und nix finden können ... nun versuche ich verzweifelt nicht an den Formalitäten zu scheitern ... das Erstellen des Lohnsteuerjahresausgleichs gehört alljährlich dazu ...
 
Na, die Beträge, die eben der Gebührenscheid angibt 😉
Welche Pauschale meinst Du? Werbungskosten von 920 EUR? Die erreicht man u. U. sehr schnell, wenn man neben den Kosten für Kursunterlagen noch weitere Dinge wie Literatur, Fahrten zu Mentorenkursen und Klausuren etc. anrechnet. Aber dazu gibt es einen eigenen Thread: #?t=3965
 
Yara,
danke für deine Antwort. Ja, ich wollte die Höhe, und die Zusammensetzung wissen, klar das es auf jeden Fall die des Gebührenbescheides ist, hi hi....
Werbungskosten werden in der angegebenen Höhe werden sowieso berücksichtigt und von weiteren 1.ooo Eur bekommt man lediglich ca 100,- zurück. Also ich gebe meine Kosten auch an und bekomme nie etwas vom Fi-Amt. Außerdem unterscheiden die zwischen Fort- und Weiterbildung....
Werde mir mal den Link ansehen. Danke nochmal.
 
Zitat aus Wiki:
........Auszug.......
Unkostenbeitrag ist ein umgangssprachlich verwendeter Begriff, mit dem im Grunde ein Beitrag zur Deckung der eigenen Selbstkosten beschrieben wird. Auch dieser Begriff ist nicht kaufmännisch-betriebswirtschaftlich definiert.
 
DerBelgarath schrieb:
"Achso - dann gibt es auch kein Unwetter, denn auch Unwetter ist ein Wetter, keine Unsummen, denn auch Unsummen sind Summen, keine Untiere, denn auch Untiere sind Tiere, usw usw.?"

Dann sehen die meisten den Unsinn ihrer Aussage ein.

Unsinn gibt es nicht, denn Unsinn ist auch ...

Liebe Grüße
 
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