• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Forderung

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aus einem übungsbuch. Jahresabschluss.

Miete wird uns im Januar rückwirkend für 3 Monate überwiesen, Betrag 4500. Lösung ist: 3. wieso schreibt man nicht die 4500 ab?

lieben gruß
 
Wenn du mal schreiben würdest was Lösung 3 bedeutet dann könnten dir auch Leute helfen die das Buch nicht haben 😉

Was meinst du mit abschreiben??? Du musst ja hier keine uneinbringlichen Forderungen abschreiben.
 
Also das ist ne aufgabe, die verglichen werden kann mit der immer letzten Aufgabe aus klausuren. Lösung drei. also da kommt irgendetwas mit 3000 raus, wenn man der Lösung nachgeht. verstehe nur nicht, wie man darauf kommt bzw wieso man nicht den ganzen betrag von 4500 als forderung hat.
 
Also du müsstest dich schon was genauer ausdrücken nur "mit Lösung 3 und irgendwas mit 3000" kann ich dir sicherlich nicht helfen.
 
also das ist ne aufgabe, die verglichen werden kann mit der immer letzten Aufgabe aus klausuren. Lösung drei. also da kommt irgendetwas mit 3000 raus, wenn man der Lösung nachgeht. verstehe nur nicht, wie man darauf kommt bzw wieso man nicht den ganzen betrag von 4500 als forderung hat.


Ich gehe davon aus, dass monatliche Miete betrug 1500. Da es rückwirkend überwiesen wurde und höchstwahrscheinlich 2 Monate noch vom letzten Jahr, ergibt sich 3000. Habe versucht ohne Falleinsicht zu helfen, habe noch vor paar Semestern dieses Modul hinter mir.:rolleyes
 
Ich gehe davon aus, dass monatliche Miete betrug 1500. Da es rückwirkend überwiesen wurde und höchstwahrscheinlich 2 Monate noch vom letzten Jahr, ergibt sich 3000.

Das dachte ich auch im ersten Augenblick aber das würde nicht zu dieser Aussage passen

Miete wird uns im Januar rückwirkend für 3 Monate überwiesen

demnach bekommen wir im Januar die Miete für Okt, Nov und Dez.
 
Dr Franke Ghostwriter
Leider drückst Du Dich zu ungenau aus. Wie ist die Aufgabenstellung genau. Was steht in Lösung 3 denn drin? Und wieso willst Du da überhaupt abschreiben???? Die Forderung wird doch bezahlt, es scheint - ohne die Aufgabenstellung zu kennen - also nicht um Forderungsabschreibungen zu gehen. Kann es sein, dass die Miete im Januar gezahlt wurde und zwar nachträglich für November, Dezember und Januar? Wenn ja, dann entfallen 2x 1500 Euro als Aufwand auf das Vorjahr = 3000 Euro und 1500 Euro als Aufwand auf das laufende Jahr. Schau Dir mal in den Unterlagen das Thema Rechnungsabgrenzungsposten an, dort geht es genau um solche Sachen.

Viele Grüße
Marianne
 
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