Leider drückst Du Dich zu ungenau aus. Wie ist die Aufgabenstellung genau. Was steht in Lösung 3 denn drin? Und wieso willst Du da überhaupt abschreiben???? Die Forderung wird doch bezahlt, es scheint - ohne die Aufgabenstellung zu kennen - also nicht um Forderungsabschreibungen zu gehen. Kann es sein, dass die Miete im Januar gezahlt wurde und zwar nachträglich für November, Dezember und Januar? Wenn ja, dann entfallen 2x 1500 Euro als Aufwand auf das Vorjahr = 3000 Euro und 1500 Euro als Aufwand auf das laufende Jahr. Schau Dir mal in den Unterlagen das Thema Rechnungsabgrenzungsposten an, dort geht es genau um solche Sachen.
Viele Grüße
Marianne