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angenommen ich hab auf Konto 159 eine Betrag für die PWB bereitstehen. Und dann schreib ich eine Forderung aus dem Vorjahr ab. Darf ich dann Konto 159 benützen? Oder darf ich wegen der Periodentrennung nur Konto 221 benutzen?
Beim Vorjahr :
Du musst erst den Betrag vom Konto 159 verbrauchen.
Falls die Rückstellung nicht ausreicht denn Konto 221 den Rest.
Bei vor 2 Jahren:
Direkt auf Konto 221 abschreiben
Im Aktuellen Jahr -> Konto 233
Kannst du mir sagen, wo ich diese Regelung im Skript finde. Und warum hab ich das in der SA5 Aufgabe 3 nicht so machen dürfen. In der Aufgabe habe ich doch eine alte Forderung die ausfällt und laut Lösung darf ich da nicht die PWB benützen, sondern muss auf 221 abschreiben.
Du durftest bei dieser Aufgabe das PWB nicht benutzen, da die abzuschreibende Forderung bereits auf dem Konto 141 dubios ist und dieser Fall auch schon im vorhergenden Bilanzstichtag so war.
Es wird aber nur vom Konto 140 eine Pauschalwertrückstellung gebildet.
Ne Script müsst ich auch erst Suchen. Hast du das Buch von Herrn Littkeman ? Da stehts alles gut drin die Beispiele in dem Buch sind auch eins zu eins die Klausuraufgaben teils.
Ab Seite 231 fängts da mit Forderungsabschreibungen an.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."