Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

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DAS wurde tatsächlich klipp und klar kommuniziert - in jedem Forum diskutiert und auch von Studienkollegen wurde man immer wieder darauf hingewiesen - selbst ich als bekennender Einzelkämpfer hab das mitbekommen und mich danach gerichtet.

Mal ehrlich die angegebenen Taschenrechner sind alle so günstig, dass sich den jeder kaufen kann. Vielmehr sollten wir eigentlich froh sein dass es eine genauere Regelung gibt als bisher, da hier in der Vergangenheit sehr viel Spielraum war und man sich unter umständen durch geschickte Wahl des Gerätes durchaus gewisse Vorteile verschaffen konnte (auch teilweise von der Prüfungsaufsicht abhängig was als erlaubt und was als unerlaubt angesehen wurde).

und wie Ganymed bereits angemerkt hat - sonst hat man halt ein Sammelsurium von mehreren Verschiedenen TRs zu hause rumliegen und man muss sich den passenden erst mal zurechtlegen....

ich verstehe hier die Aufregung wirklich nicht.

lg

cugar
 
@RA Christian Teipel : ich freue mich über den rechtlichen Beistand! Ich studiere seit 2011 nebenberuflich auf Master WiWi und habe aufgrund der Selbstständigkeit wenig Zeit mich mit Informationsheften und Veröffentlichung auf Webseiten auseinander zu setzen. Aus diesem Grund war ich auch zum Zeitpunkt der Klausur nicht aufgeklärt.

Ich wurde vor Beginn der Klausur in Düsseldorf von der Aufsicht auf diese neue Regelung hingewiesen; mit folgenden Wortlaut:

„Wie sie wissen sind nur noch 3 Modelle an Taschenrechner erlaubt. Wir werden später durch die Reihen gehen und die Taschenrechner auf das Modell überprüfen. Sollte ihr Modell nicht einem der Erlaubten entsprechen, wird es auf eine Liste notiert und Sie bestätigen dann bitte mit Ihrer Unterschrift. Was mit dieser Liste geschieht kann ich Ihnen nicht sagen.“

Die Information, dass ein anderer Taschenrechner als Täuschungsversuch gewertet werden kann, hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht und konnte es auch aufgrund der oben geschilderten Aussage nicht erahnen.

In dieser Situation war für mich kein Problem absehbar, dass zu einem Nichtbestehen der Klausur führen könnte. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen einen Täuschungsversuch wegen eines Taschenrechners zu riskieren. Noch dazu in einem Fach (Grundlagen des Marketing) indem üblicherweise höchsten eine Rechenaufgabe gestellt wird, welche man auch ohne Taschenrechner lösen konnte. Letztendlich waren in dieser Klausur gar keine Rechenoperationen nötig!

Bei richtiger Aufklärung durch die Aufsicht hätte man den "falschen" Taschenrechner wieder verstaut und die Klausur ohne ihn geschrieben. Ein Weiterschreiben mit unerlaubten Hilfsmittel, das zu einem Täuschungsversuch führt, hätte keinen Sinn gemacht.

Abgesehen von der rechtlichen Problematik der Aufklärung durch die FU Hagen über die neue Regelung finde ich die Schulung der Prüfungsaufsicht mangelhaft. Gerade bei einer derart neuen Regelung müsste das Aufsichtspersonal meiner Meinung nach über ein Wissen verfügen, mit welchem es den Studenten über die Konsequenzen der neuen Regelung aufklären kann. Stattdessen empfand ich die Aussage "...auf eine Liste notiert und Sie bestätigen dann bitte mit Ihrer Unterschrift.Was mit dieser Liste geschieht kann ich Ihnen nicht sagen.“" als irreführend. Klare Anweisungen oder Warnungen wie sie auch wegen "echten" Täuschungsversuchen praktiziert werden sind nicht zu viel verlangt!
 
@RA Christian Teipel : .

Ich wurde vor Beginn der Klausur in Düsseldorf von der Aufsicht auf diese neue Regelung hingewiesen; mit folgenden Wortlaut:

„Wie sie wissen sind nur noch 3 Modelle an Taschenrechner erlaubt. Wir werden später durch die Reihen gehen und die Taschenrechner auf das Modell überprüfen. Sollte ihr Modell nicht einem der Erlaubten entsprechen, wird es auf eine Liste notiert und Sie bestätigen dann bitte mit Ihrer Unterschrift. Was mit dieser Liste geschieht kann ich Ihnen nicht sagen.“

dem erlaube ich mir dezent zu widersprechen. Ich hatte ähnliche Aussagen im letzten Semester mehrfach gehört und es wurde jedes mal darauf hingewiesen, dass jeder der ein abweichendes Modell verwendet davon auszugehen hat, dass die Klausur negativ bewertet wird (das wurde auch so unter anderem hier im Forum mehrfach besprochen).
 
@RA Christian Teipel
Können Sie bitte kurz erklären, ob die Fassung einer Prüfungsordnung zum Zeitpunkt der Immatrikulation maßgebend ist und ob ein Wechsel zu einer anderen/neueren Fassung der Prüfungsordnung durch eine aktive Willenserklärung in schriftlicher Form erfolgen muss?

Das Thema wurde hier angeschnitten:
https://www.studienservice.de/fernuni-hagen/66873/seite-2#post-1095875

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass der AStA sie für die Klärung von Grundsatzfragen beauftragen sollte 😉.
 
seid ihr verteidiger der PA-regelung eigentlich alle bachelorstudentInnen? ich bin masterstudentin. kann sein, dass das im masterstudiengang einfach weniger diskutiert wurde. man besucht dort auch weniger bis gar keine präsenzveranstaltungen mit mentoren, die was hätten sagen können. die diskussionen auf den a-modulseiten hier im studienservice interessieren uns nicht, deshalb schauen wir da nicht rein, in den von mir belegten c-modul-diskussionen habe ich kein einziges mal diese taschenrechnerregelung bzw. eine diskussion darüber entdeckt. ansonsten wäre ich ja vorgewarnt gewesen. ich kann @drbommel nur zustimmen, bei mir hatten die aufsichten extra betont, dass sie nicht von unserem lehrstuhl und auch nicht vom PA kommen und "auch keine ahnung haben", und von einem blatt mit instruktionsanweisungen vorgelesen. sie haben die rechner auf den listen festgehalten und uns nichtsahnend die klausur schreiben lassen. ich sagte noch, dass mein taschenrechner nicht programmierbar ist und ich bislang alle klausuren mit ihm geschrieben habe. da meinte er so sinngemäß, es wird schon ok sein, das PA entscheidet. von dem brief mit der unterstellung des täuschungsversuches wurde ich sehr kalt und nichtsahnend erwischt.
 
„Wie sie wissen sind nur noch 3 Modelle an Taschenrechner erlaubt." [...]

Die Information, dass ein anderer Taschenrechner als Täuschungsversuch gewertet werden kann, hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht und konnte es auch aufgrund der oben geschilderten Aussage nicht erahnen.

Also mal ehrlich - wie kann man bei so einer Aussage "nicht mal erahnen", dass die anderen TR dann eben verboten sind? Das ist die logische Konsequenz/der Umkehrschluss - wenn nur 3 Modelle erlaubt sind, ist der Rest natürlich verboten.

Und die Tatsache, dass Du nebenberuflich Master Wiwi studierst, lässt mich erahnen (😉), dass Du a) Abitur hast, b) ein erstes Studium erfolgreich abgeschlossen hast und c) einen Arbeitgeber davon überzeugen konntest, Dir für Deine Arbeitsleistung Geld zu zahlen.

Den oben genannten Schluss also nicht zu ziehen kann in der Klausursituation sicherlich mit Aufregung/Nervosität/Stress begründet werden, aber jetzt im Nachhinein MUSS das jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein, dass es bedeutet, jeder andere TR ist verboten. Und was verboten ist in einer Klausur führt doch wohl immer dazu, dass man eben nicht besteht.

Alles andere ist für mich entweder "dumm stellen" oder Selbstbetrug.
 
Man kann auch davon ausgehen, dass der Hilfswillige nur ein ausführender Akteur ist. Und sich darauf berufen, dass ja geschrieben wurde, dass Taschenrechner mit ähnlichem Funktionsumfang erlaubt sind.

Und jetzt?

Ich muss aber zugeben, dass eine Kommilitonin meiner Frau (an der Uni Mannheim) auch einen Taschenrechner hatte und nicht wusste ob der erlaubt ist. Mein Rat war da nur sich einen schriftlichen Bescheid vom Prüfungsausschuss vor der Klausur zu holen, dass der Taschenrechner erlaubt sei. Bei positiv Bescheid natürlich gleich Rechtsmittelverzicht erklären, damit der Verwaltungsakt rechtskräftig wird 😉.
 
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht viel von dem juristischen Kram, insbesondere weiss ich nicht wie weit Unis mit ihren Klausurregelungen gehen dürfen.

( Z.B.: Ist es erlaubt bestimmte Taschenrechnermodelle zu erzwingen?
Oder auch: Ist es grundsätzlich erlaubt, die Klausurregeln so scharf zu setzen, dass jedes Semester regelmäßig Durchfallquoten über 90 % oder über 95% oder über 98% entstehen usw.)

Aber ich halte nach Bauchgefühl jede Wette, dass es zulässig ist, jemanden mit einem falschen Taschenrechnermodell mitschreiben zu lassen, nachdem vorher angekündigt wurde, dieses würde zum Durchfallen führen, und ihn danach auch durchfallen zu lassen.

Das wäre ja ein Unding, dass andere Leute diese Vorschrift penibel befolgt haben, und sich einen Taschenrechner neu gekauft haben, und dann läßt man einige einfach mit einem anderen Taschenrechner schreiben!
Das würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstossen.
Ich denke, dass in diesem Fall die anderen Studenten ihrerseits gute Aussichten hätten,
das Geld, das sie für den Taschenrechner ausgeben mussten von der FernU wieder einzuklagen!

Aus demselben Grund wird die FernU wahscheinlich auch nicht aus Kulanzgründen
von sich aus den Betroffenen eine weitere Wiederholungsmöglichkeit einräumen.

Falls es also zulässig sein sollte, bestimmte Taschenrechnermodelle vorzuschreiben,
ist eine Klage gegen die Uni IMHO aussichtslos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bin deswegen auch durchgefallen. Ich habe nichts eingetragen und auch nichts unterschrieben und jetzt soll ich die Klausur nicht bestanden haben. Ich brauchte den Taschenrechner nicht, da nichts zu rechnen war und das Modell wad korrekt. Einspruch ist eingelegt und keine Rückmeldung bisher. Was sagt der Anwalt?
 
Ich kann dir teilweise zustimmen.

Es scheint auch aus der Diskussion ersichtlich zu sein, dass einige Klausurorte das TR-Problem klar vor der Klausur nochmal restriktiv erklärt haben. Also die Aussage: "Wer nicht die vorgegebenen Taschenrechner verwendet, kann einen Täuschungsversuch verursachen was ein Durchfallen bedeutet."

Kann, weil ja funktiongsumfangsgleiche Taschenrechner erlaubt sind.

Wenn ilsekaroline extra nachfragt, weil sie doch bis jetzt immer mit diesem TR gearbeitet hat, und auf die Aussage vom Hilfswilligen vertraut, dass es wohl so korrekt wäre hilft das wahrscheinlich nicht die Bohne wenn sie und er das vor einem Verwaltungsgericht von sich geben. Denn nicht die Aussage vom HiWi ist entscheidend, sondern was das PA sagt. Und was das PA sagt muss formalrechtlich auch richtig legitimiert sein.

Darum wird wohl versucht das formalrechtlich über die fehlerhafte Bekanntgabe der Hilfsmittel zu knacken.

Recht hat nicht unmittelbar was mit Gerechtigkeit zu tun.
 
@ RA Christian Teipel: Wenn wir hier schon über die Zulässigkeit von Regelungen der Uni reden, so würde mich mal sehr interessieren, wie es mit der neuen Gebührenordnung aussieht. Ist diese ebenfalls zweifelhaft in ihrer Zulässigkeit?
Ich bedanke mich schon jetzt bei Ihnen für Ihre rechtliche Einschätzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@weekend

Das hast du richtig gesagt:
Den oben genannten Schluss also nicht zu ziehen kann in der Klausursituation sicherlich mit Aufregung/Nervosität/Stress begründet werden, aber jetzt im Nachhinein MUSS das jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein, dass es bedeutet, jeder andere TR ist verboten. Und was verboten ist in einer Klausur führt doch wohl immer dazu, dass man eben nicht besteht.

erst im NACHHINEIN - was soviel heißt wie: Die Regelung zum Thema Taschenrechner wurde nicht ordnungsgemäß kommuniziert; weder von der FU Hagen noch von der Prüfungsaufsicht.

betreffend deiner Erahnung c) liegst du falsch, da ich als Selbstständiger keinen Arbeitgeber habe
 
Ich würde am Montag auch gern meinen "großen" Casio benutzen.
Darf ich aber nicht und tue es von daher auch nicht.

Ich würde mich nur angepisst fühlen, wenn ihr mit euren Einsprüchen durchkommen würdet.

Wie gesagt: Ich befürworte eine kompromisslose, harte Linie des Prüfungsamtes!

Kannst du das mal nachvollziehbar begründen? Keiner hat hier einen TR verwendet, der zur Täsuchung auch nur ansatzweise geeignet wäre, einer hat einen TR verwendet, der 15 Jahre alt ist und *deutlich* weniger kann, als die ausdrücklich erlaubten modelle - trotzdem "durchgefallen" mit der lachhaften Begründung "Täuschungsversuch" --
Für mich ist das ein Grund *nie wieder* auch nur einen Weiterbildungskurs an der FeU zu besuchen.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Lehrstuhl BWL immernoch in der TR-Steinzeit lebt und gedenkt, diese auch vorerst beizubehalten ... Und das in einem (bundes)Land, in dem ab dem kommenden Jahr grafische TR in Gymnasien *Pflicht* sind, wobei die Schule entscheidet, ob mit oder ohne CAS ... Ich kann hier nur völlig verständnislos den Kopf schüttel über eine UNI bzw. einen Lehrstuhl, der sich standhaft weigert, in der Moderne anzukommen

Volker
 
erst im NACHHINEIN - was soviel heißt wie: Die Regelung zum Thema Taschenrechner wurde nicht ordnungsgemäß kommuniziert; weder von der FU Hagen noch von der Prüfungsaufsicht.
Von dem ganzen Verwaltungskram (wer durfte was wann warum erlassen usw.) mal abgesehen und damit abgesehen davon, ob der ganze Erlass nun überhaupt rechtens war, denke ich wurde die Regelung sehr wohl ordnungsgemäß "kommuniziert". Du hast es nur nicht mitbekommen.

Den Prüfungssaal haben doch auch alle gefunden - und wenn ich mich nicht täusche steht der im gleichen Dokument, in dem auch die TR-Regelung stand.

Und die Aussage der Prüfungsaufsicht vor Deiner Klausur war objektiv eben so zu verstehen, dass andere als die 3 zugelassenen Taschenrechner verboten sind - denn Du sagst ja selbst, dass man es eben aufgrund des Wortlautes ohne Prüfungsstress ("im nachhinein") genau so verstehen muss. Nur weil ich vielleicht nachvollziehen kann, dass eine Prüfungssituation Stress bedeutet und daher manches anders ankommt, heißt das nicht, dass deswegen die Aussage unzureichend war. Die war sehr eindeutig.

In Potsdam, wo ich geschrieben habe, sind nach der Aussage, dass eben nur 3 TR-Modelle zugelassen sind, viele Studis aufgesprungen und mit ihrem Rechner zur Prüfungsaufsicht gegangen um zu fragen, ob ihr TR zugelassen sei. Die haben die Aussage also wohl richtig verstanden.

Kommunikation hat bekanntlich immer zwei Ebenen, die Sender- und die Empfängerebene - und hier lag der Fehler - wenn auch in dieser SItuation irgendwo nachvollziehbar - doch recht klar auf der Empfängerebene.
 
Das hat leider nichts mit juristischem Winkelzug zu tun, sondern soll nur verdeutlichen, dass nicht immer das nunmal subjektive Gerechtigkeitsgefühl befriedigt wird. Die "Schuld" hat dann eben nicht der mutmaßliche Täuscher sondern der Prüfungsauschuss, der versagt hat rechtskonform zu agieren. Ob du dann aus einem nötigen Gerichtsurteil Ansprüche ab- oder herleiten kannst und du dann diese geltend machst, wäre dann deine Entscheidung mit der Folge dass möglicherweise dein Gerechtigkeitsgefühl befriedigt werden würde.

Es kann ja sein, dass ein Gericht alle als ungültig gewerteten Klausuren als nicht nicht wahrgenommene mögliche Klausurtermine (kA wie der korrekte juristische Begriff ist) wertet, wodurch dann die Betroffenen ohne Maluspunkt die Klausur im nächsten Semester schreiben könnten.

Dann wären wieder die Studenten mit "richtigem" Taschenrechner glücklich. Und vermutlich wären eine Menge Studenten mit "falschem" Taschenrechner unglücklich, weil sie diesen falschen TR nicht für das Bestehen der Klausur gebraucht haben..

Wäre das dann gerecht?

Und bitte:
Wer fragt denn in der Klausur ob er den TR verwenden darf? Was wäre denn wenn ein "nein" kommen würde?

ich kann @drbommel nur zustimmen, bei mir hatten die aufsichten extra betont, dass sie nicht von unserem lehrstuhl und auch nicht vom PA kommen und "auch keine ahnung haben", und von einem blatt mit instruktionsanweisungen vorgelesen. sie haben die rechner auf den listen festgehalten und uns nichtsahnend die klausur schreiben lassen. ich sagte noch, dass mein taschenrechner nicht programmierbar ist und ich bislang alle klausuren mit ihm geschrieben habe. da meinte er so sinngemäß, es wird schon ok sein, das PA entscheidet. von dem brief mit der unterstellung des täuschungsversuches wurde ich sehr kalt und nichtsahnend erwischt.
 
ASTA und Fachschaftsrat wussten frühzeitig Bescheid und letzterer wollte sogar dagegen vorgehen (s. Sitzungsprotokoll des ASTA aus dem Januar). Warum das Kind erst in den Brunnen fallen musste, ist genauso unverständlich wie dass eine verfehlte Informationspolitik schuld an dem ganzen sein soll. Man musste über die Regelung stolpern, Schuld sind die Betroffenen selber. Ob das rechtlich ok ist, soll dann ein Gericht entscheiden. Danke, dass meine Gebühren für private Auseinandersetzungen vor dem VG ausgegeben werden.
 
Sorry aber ich verstehe das Problem mancher Leute hier nicht.

Ich studiere Informatik und habe gegen Mitte/Ende letzten Semesters, als ich selbst auf der Suche nach einem passenden Taschenrechner für meinen Kurs, einen Hinweis für alle WiWi gelesen, dass für die nächste Klausur nur noch drei Taschenrechner zugelassen sind.

Und nun sind Leute, weil sie den falschen verwendet haben durchgefallen und beschweren sich bzw. überlegen zu klagen?

Auf welcher Grundlage? Faulheit? Unfähigkeit sich zu Informieren?

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_311012.shtml

Hier wurde am 31.10.2012 öffentlich für jeden die entsprechenden Taschenrechner aufgelistet. Über Google sogar ganz einfach zu finden "Fernuni hagen zugelassene Taschenrechner".

Was ist daran so schwer? weswegen muss man da klagen? was verstehe ich hier nicht?
 
das ganze hat mich auch getroffen....
Ich habe einen Texas Instruments TI 30 X eco benutzt.... Das ist der Vorgänger des TI 30 X II, hat also eine Teilmenge der Funktion (genauer: Die Funktionen sind genau die gleichen, der Unterschied liegt nur an der Darstellung - der TI 30 hat ein 1zeiliges Display, der TI 30 II hat ein 2-zeiliges Display). Ich habe mir das ganze davor durchgelesen (wusste also von dieser neuen Regel) und sofort beschlossen, dass er erlaubt ist.

Jetzt kann man lange diskutieren, aber bei aller Liebe.... das ist ein Witz! Das ist der Vorgänger des erlaubten Modells.... als ich das gehört habe, sind mir spontan ein paar Schimpfwörter eingefallen!

Ich habe sofort Einspruch erhoben, wurde mir auch schriftlich bestätigt! Aber im Portal steht bei mir auch 5.0 und keine Punkteangabe, also Täuschungsversuch!

Etwas Sarkasmus:
Da ich mit dem Taschenrechner ab der 7. Klasse Mathe/Physik-Klausuren, mein Abi, mein Bachelor an der Feruni inkl. Bachelorarbeit, meine bisher bestandenen Master-Klausuren geschrieben habe, soll mir das doch auch gleich aberkannt werden! 🙂

Als ich das meinem Vater erzählt habe, der Mathelehrer an der Realschule ist, musste er spontan lachen... bis ich ihn überzeugen konnte, dass das kein Witz war!

Mal schauen, was draus wird.... ich war bisher immer von der Fernuni überzeugt, aber wenn das bestehen bleibt, dann hab ich jegliches Vertrauen verloren!

Gruß
Philipp
 
@Cugar

wenn du dir erlaubst zu widersprechen, warst du also bei der besagten Klausur in Düsseldorf anwesend? 😉

PS: was in Foren besprochen wird hat keinen rechtsverbindlichen Charakter

ist in dem fall unerheblich - da es nur geringe Relevanz hat- die frage ist eigentlich was ist an "3 erlaubten Taschenrechnern" missverständlich.

PS: was in einer Prüfungsordnung steht bzw. als erlaubte Hilfsmittel deklariert wird (siehe jeweils die Prüfungsinformationen) sehr wohl....
 
Recht hat nicht unmittelbar was mit Gerechtigkeit zu tun.
Wenn ich das lese muss ich kotzen - da wären wir wieder beim Thema "juristischer Winkelzug". Oder beim Thema, dass die Leute nicht zu Ihren Fehlern stehen können.
Wie schön wäre es, wenn "juristische Winkelzüge" die Lücke zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeit vollständig schließen würden - das tun sie aber überhaupt nicht. Gerechtigkeit ist das schlechte Gewissen der Rechtsprechung. Der Richter hat gestern entschieden, dass das Phantomtor von Hoffenheim zählt. Ist das gerecht? Einer der Polizistenmörder von Augsburg ist aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig, so dass der Richter möglicherweise entscheidet dass der Prozess gegen ihn nicht beginnen (?) / fortgeführt werden kann. Ist das gerecht? Kotz' nur, wenn's hilft.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nicht geschrieben, dass die PO diese definieren muss, sondern dass dies dort meines Erachtens geregelt sein müsste, beispielsweise durch einen Verweis. Beispiel: § 13 III JAG NRW: "Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel; andere dürfen nicht benutzt werden."

Klare und eindeutige gesetzliche (!!!) Regelung. Infohefte oder Veröffentlichungen (welche die Festlegung denknotwendig voraussetzen, aber eben nicht begründen) stellen aber eben keine gesetzliche Regelung dar.

sorry aber das bitte erklären Sie mir mal - oder verstehe ich Sie hier falsch:
Sie möchten, dass die Prüfungsordnung per Gesetz festgelegt wird?
 
@Cugar
Da steht doch klar und deutlich "Beispiel".
Er fordert also einen Paragraphen in der PO der genau klärt wer die zulässigen Hilfsmittel bestimmen kann. Wer hat also die Kompetenz zum Festlegen der Hilfsmittel.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen.
 
Ich finde beim Durchlesen interessant, dass die meisten aktiv die Regel falsch verstanden haben (bzw. diese falsch aufgestellt ist). Es wird explizit gesagt, dass wichtig ist, dass der Taschenrechner einer der 3 Modellreihen zugeordnet werden kann.

Das scheint offensichtlich nicht präzise zu verstehen sein, denn ist jetzt der Sharp fx82 eine andere Modellreihe wie der fx86? Oder die gleiche, nur mit kleinerem Display? Oder die gleiche, nur älter?

Ist der TI 30 II eine andere modellreihe wie der TI 30? Weil gleiche Zahl, nur 2zeiliges Display?

Eine Freundin arbeitet in München an der Uni im prüfungsamt, der hab ich das erzählt! Sie sagte, dass das die Landesordnung (also NRW) klärt, und was die FernUni da macht, verwaltungstechnischer Selbstmord hinsichtlich des Aufwands ist. Da wird es Einsprüche hageln -> Genau das ist passiert

Abgesehen von der ganzen rechtlichen Betrachtungsweise sollte dem Prüfungsamt doch klar geworden sein (durch die große Menge an Einsprüchen), dass da was mächtig schiefgelaufen ist - mal ganz unabhängig des "Schuldigen".

Im "Wahren Leben" würde das so aussehen: Meine Firma macht ein neues Software-Release, darin muss der Kunden bestimmte Vorarbeiten machen. Dann melden sich die ersten Kunden und sagen, dass die Software nicht funktioniert, da helfen wir gerne kostenpflichtig (was den Kunden aufregt, weil er keinen Fehler bei sich erkennen kann!) Wenn dann der 100st Kunde das gleiche Problem hat, muss ich mich zwangsläufig selbst hinterfragen.... war das präzise geschrieben? Konnte man das auch anders verstehen?... Wie löse ich das Problem?

Die FernUni scheint hier anders vorzugehen: Ignorieren und auf Ihr Recht pochen.... Hat leider nicht viel mit der Realität zu tun....

Vielleicht zeigt das Prüfungsamt doch Größe und löst das Problem doch noch.... die Klausuren haben sie ja schließlich noch!
 
sorry aber das bitte erklären Sie mir mal - oder verstehe ich Sie hier falsch:
Sie möchten, dass die Prüfungsordnung per Gesetz festgelegt wird?
Richtig lesen: Das mit dem Justizministerium ist nur ein Beispiel. Er vermisst in der Prüfungsordnung einen Verweis auf die verbindliche Veröffentlichung der zulässigen Taschenrechner.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
...dass nicht immer das nunmal subjektive Gerechtigkeitsgefühl befriedigt wird. ...

Wäre das dann gerecht?

Der Punkt ist doch, dass die Regelung bekannt und klar war. Und nun hat sich ein Großteil daran gehalten und kleinerer Teil nicht. De facto wurde von der kleineren Gruppe somit die Regel nicht beachtet was ergo zur Disqualifikation führt.

Und das ist keine subjektive Wahrnehmung. Regeln sind Regeln und gelten für alle oder keinen.

Sonst könnte ich ja Einspruch einlegen, dass ich nicht mit meinem Standard TR (mit gl. Funktionalität) rechnen durfte und somit 10-15% meiner Effizienz auf Grund eines TR Wechsels verloren habe (um die Regel einhalten). Also würden die anderen nachträglich einen Vorteil bekommen und man würde mich nun nachträglich benachteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sonst könnte ich ja Einspruch einlegen, dass ich nicht mit meinem Standard TR rechnen durfte und somit 10% meiner Effizienz auf Grund eines TR Wechsels verloren habe (um die Regel einhalten). Also würden die anderen nachträglich einen Vorteil bekommen und man würde mich nun nachträglich benachteiligen.

Das hättest du machen können. Wer ist für diese Entscheidung, welche Hilfsmittel erlaubt sind, verantwortlich? Bzw. Wer hat die nötige Kompetenz dies zu entscheiden?


Gegen wen muss man rechtlich vorgehen?

Man könnte also theoretisch wegen dem formal erlaubten Taschenrechner auch widersprechen.
 
@Cugar
Da steht doch klar und deutlich "Beispiel".
Er fordert also einen Paragraphen in der PO der genau klärt wer die zulässigen Hilfsmittel bestimmen kann. Wer hat also die Kompetenz zum Festlegen der Hilfsmittel.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen.

ich weiss nicht was für sie schwer oder unschwer zu verstehen ist - ist für mich auch uninteressant - ich habe nachgefragt was der Herr meint weil es für mich unklar ist und ich habe Sie nicht um Ihre Meinung gebeten ob Sie das schwer verständlich finden oder nicht.
 
Sie nicht um Ihre Meinung gebeten ob Sie das schwer verständlich finden oder nicht.

Das mag sein, aber es war für mich sehr verwirrend, dass Sie nicht in der Lage sind den Beitrag von Herrn Teipel zu verstehen. Darum erlauben Sie mir bitte mich bei Ihnen Entschuldigen zu dürfen. Es lag mir fern Sie zu beleidigen.


An alle Anderen:

Ich hoffe wir duzen uns weiterhin 😉.
 
Ein paar Anmerkungen hätte ich:
Wenn es wirklich ein Verfahren geben sollte, wird sich dies hinziehen und sicher nicht vor dem nächsten Klausurtermin entschieden sein.
Also im Endeffekt bringt es doch den Meisten sowieso nichts...

Außerdem Frage ich mich immer noch, was die Liste sollte. Wenn man mit einem Spickzettel erwischt wird darf man doch auch nicht weiterschreiben, oder?
 
Da habe ich ja nochmal Glück gehabt. Bei einer Klausur wurde nicht kontrolliert und bei der anderen sollte man sich selber denunzieren mittels Liste. Mach ich nicht mit sowas. Die Funktionen des FX-991 brauche ich bei fast jeder Klausur.
 
Wie schön wäre es, wenn "juristische Winkelzüge" die Lücke zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeit vollständig schließen würden - das tun sie aber überhaupt nicht. Gerechtigkeit ist das schlechte Gewissen der Rechtspechung.

Gut. Da kann man nun über Moral, Recht etz..philosophieren. Aber der Unterschied liegt in der Bewertung der Ausgangslage.

Man begeht einen Fehler und möchte sich diesen nicht eingestehen. Und das ist das zu Grunde liegende Problem.

Hoffenheim z.b. muss seine Netze prüfen und hat das wohl nicht ordnungsgemäß gemacht. Somit liegt die Schuld bei hoffenheim und nicht bei leverkusen/schiri. Aber nun sucht man den fehler woanders.

Genauso ist es hier. TR Prüfung durch Student - nicht gemacht und nun einen Nachteil erleidet. Nun sucht man hier wieder einen Weg aus der Misere rauszukommen.
 

Das wäre ja ein Unding, dass andere Leute diese Vorschrift penibel befolgt haben, und sich einen Taschenrechner neu gekauft haben, und dann läßt man einige einfach mit einem anderen Taschenrechner schreiben!
Das würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstossen.
Ich denke, dass in diesem Fall die anderen Studenten ihrerseits gute Aussichten hätten,
das Geld, das sie für den Taschenrechner ausgeben mussten von der FernU wieder einzuklagen!

Du meine Güte, dir wird doch dabei nichts weggenommen. Du bekommst genau deine Note aufgrund deiner erreichten Prozentpunkte, ob die Klausuren der anderen gewertet werden oder nicht. Und wer die FernUni wegen des Kaufs eines Tachenrechners verklagt, hat offensichtlich keine weiteren Sorgen in seinem Leben.
 
Der Unterschied im Sorgenniveau zwischen dem Neuschreiben einer bereits absolvierten Klausur und des Verkaufs eines unbenutzten Taschenrechners bei ebay, amazon o.ä. dürfte aber wohl auch jedem unmittelbar einleuchten...

Eigentlich hätte man die Klausur mit einem nicht zugelassenen TR erst gar nicht mitschreiben dürfen.

Mich interessiert aber schon heute die Frage, wie das beim nächsten Klausurtermin geregelt wird. Einlass nur gegen TR-Kontrolle?
 
auch mir ist es bei den beiden Steuerklausuren (Prüfungsort: München) so ergangen, dass die Nutzung meines Taschenrechneres, ein Texas Instruments Galaxy 40x aus dem Jahr 1993, als Täuschungsversuch gewertet wurde. Nach Information des Servicetelefons der Fa. Texas Instruments ist allerdings die Funktionalität vergleichbar mit der Baureihe des TI 30.

Zugleich wurden wir zu Beginn der Klausur daraufhin gewiesen, dass nur 3 besagte TR zulässig seien, aber mit der Zusatzinformation, dass es ja das 1. Semester mit dieser neuen Regelung sei und wenn man in die Liste den abweichenden TR einträge, werde die Zulässigkeit durch den Prüfungsausschuss geprüft. Somit fühlte ich mich sicher, da ich bereits seit 2010 an der Fernuni Hagen Klausuren ablege und mein TR die bisher geforderte Eigenschaft, nämlich nicht programmierbar zu sein, erfüllt.

Diese Grundsatzregelung hatte ich auch in diesem Semester als gesetzt angesehen und nicht explizit nochmals in der Prüfungsordnung nachgelesen. Wohl aber habe ich mich bzgl. speziell für das Steuerfach notwendige Sonderregelungen vertraut gemacht (hier: wie und in welchem Umfang Gesetzestexte für Prüfungen aufbereitet werden dürfen), mit dem Hintergrund, Täuschungsversuchen aus dem Weg zu gehen.

Auch ich habe einen Widerspruch eingelegt, weil ich grds. keine vorsätzliche Täuschung durchführen wollte, noch hatte ich durch die Nutzung des TR Vorteile ggüber all den anderen Klausurteilnehmern. Einer Täuschung im klassischem Sinne, z.B. durch Mitnahme von Skripten oder Zettel mit Skriptinhalten während der Prüfung ist dies m.E. nach nicht gleichsetzbar.

Vielleicht hilft meine Information weiter, wenn es noch Fragen gibt und Handlungsbedarf, stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,
Kristin
 
Der Punkt ist doch, dass die Regelung bekannt und klar war. Und nun hat sich ein Großteil daran gehalten und kleinerer Teil nicht. De facto wurde von der kleineren Gruppe somit die Regel nicht beachtet was ergo zur Disqualifikation führt.

Das ist wieder falsch dargestellt!

Denn: Die Regelung war den meisten wohl bekannt aber es gibt die Regelung in verschiedenen Formulierungen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Da kann ich schon verstehen, dass besonders bei Vorgängermodellen von einem erlaubten Hilfsmittel ausgegangen werden kann.

Und weiter: Es sind "nur" 500 Betroffene weil das Prüfungsamt Mitte September die Briefe mit Täuschungsversuch verschickt hat. Wenn das PA die Linie einheitlich für alle Klausurteilnehmer durchgezogen hätte, dann wäre es ein Vielfaches von 500 Betroffenen.

Auch das war keine Gleichbehandlung!

Wenn es zu Klagen kommen muss, dann haben alle Betroffenen eine gute Chance durchzukommen. Die Regelung ist nicht nur unklar sondern war auch noch schlecht durchgeführt.

Insgesamt finde ich, dass die ganzen Verschärfungen an der Fakultät Wiwi zu weit gehen. Zuletzt wieder die Vorverlegung der Abmeldefrist vor Klausuren, dann ignoriert man wissentlich die nachgewiesene Ungültigkeit der MC-Bewertung etc...

Aber das mit den TR hat das Fass zum Überlaufen gebracht.
Man tut sich auch in Hagen damit keinen Gefallen. Es geht ja hier nicht nur um die Mittel des Asta, wenn dieser einen Anwalt für die Betroffenen einsetzt. Der ist ja dafür da und das passiert auch öfter als es bekannt wird.

Es geht vielmehr auch um Steuergelder, die die Uni verbrennt, um für pure Rechthaberei ein Verfahren zu provozieren.
 
Du meine Güte, dir wird doch dabei nichts weggenommen. Du bekommst genau deine Note aufgrund deiner erreichten Prozentpunkte, ob die Klausuren der anderen gewertet werden oder nicht. Und wer die FernUni wegen des Kaufs eines Tachenrechners verklagt, hat offensichtlich keine weiteren Sorgen in seinem Leben.

He Moment,
das ist ein Mißverständnis.

Ich bin nicht dafür, dass man das Geld für den Taschenrechner einklagen sollte,
falls am Ende einige Leute doch mit den falschen Rechnern noch durchkommen sollten.

Ich habe lediglich versucht zu spekulieren, aus welchem Grund man sich
-vermutlich- bei der Fernuni
quer stellen wird, wenn es um Klagen oder Kulanzregelungen geht, nämlich weil
in diesem Fall der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre, und
dann aus der Sicht der FernU betrachtet eine theoretische Gefahr bestünde,
dass einige Leute mit Erfolg versuchen könnten, ihre Ausgaben für den Taschenrechner einzuklagen.
Ich persönlich würde da gar nichts einklagen.

Allerdings macht mir die Geschichte insofern Sorgen, dass es am Ende
ganz dick kommt, und es auf einmal heißt:
alle müssen die Klausur nochmal schreiben!
Dann wäre ich allerdings sauer!

Schließlich gilt:
Auf hoher See ...
... und vor Gericht...
ist man in Gottes Hand allein...
Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob es zum GAU kommt, und die ganze
Klausur wiederholt werden muss.
 
Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob es zum GAU kommt, und die ganze
Klausur wiederholt werden muss.

Das glaube ich eher nicht. Die Klausuren insgesamt waren ja ok. Sie waren auch ok, wenn ein funktionsgleicher TR genutzt wurde, der aber wegen unklarer Auslegung als angeblicher Täuschungsversuch gesehen wurde.

Der Gleichheitsgrundsatz ist eher verletzt, weil alle Teilnehmer der A-Modulklausuren die Auslegung der unklaren Regel kannten.

Und ganz ehrlich. Den Aufsichten kann man echt keinen Vorwurf machen. Aber ich würde mir als Aufsicht auch total veräppelt vom PA vorkommen. Sozusagen als versehentlicher Henker!

Ich hoffe man behält die Nerven an allen Fronten und findet eine Lösung.
 
Allerdings macht mir die Geschichte insofern Sorgen, dass es am Ende
ganz dick kommt, und es auf einmal heißt:
alle müssen die Klausur nochmal schreiben!
Dann wäre ich allerdings sauer!

Bei dir war doch alles offiziell "regelkonform"? Also war das Klausurergebnis soweit ich einschätzen kann ein rechtmäßiger Verwaltungsakt.

Schau hierzu:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__49.html

Hast du dein Klausurergebnis überhaupt schon in den Händen? Solange du es nicht in Schriftform per Post bekommen hast, ist das Ergebnis auch nicht offiziell beschieden.

Wenn du das Ergebnis in der Hand hast, dann ist es ja noch ggf. anfechtbar. Da normalerweise auch kein Rechtsmittelbehelf beiliegt ist, kann man es 1 Jahr lang anfechten. Dann erkläre gegenüber dem Prüfungsamt, dass du gegen das Klausurergebnis Rechtsmittelverzicht erklärst.

Dadurch wird die Klausur zumindest unanfechtbar.
 
Da habe ich ja nochmal Glück gehabt. Bei einer Klausur wurde nicht kontrolliert und bei der anderen sollte man sich selber denunzieren mittels Liste. Mach ich nicht mit sowas. Die Funktionen des FX-991 brauche ich bei fast jeder Klausur.
Wow, sich hier öffentlich als mehrfache Schummlerin zu outen...sowas hat diesem Thread noch gefehlt. Dein Verhalten ist deinen Mitstudenten gegenüber grob unfair und dass du dich hier noch öffentlich damit rühmst, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
 
also ich habe mit einem gewissen Schmunzeln die ersten Seiten gelesen und ich kann beide Seiten sehr gut nachvollziehen. Ich musste mir auch einen neuen TR laufen, weil mein Casio fx991DE Plus nicht zugelassen war.

Ich habe mich dann sklavisch an die Vorgabe gehalten und den Casio fx86DE Plus für nochmals 20€ beim Media Markt geholt. Klar habe ich mich darüber auch geärgert, aber ich wollte kein Risiko eingehen und auf gar keinen Fall durch die Klausur (internes Rechnungswsen und funktionale Steuerung) durchfallen, wegen eines nicht zugelassenen TRs.

Vllt. wurde das ganze etwas unglücklich von der FU kommuniziert, aber bei uns stand das in den Bearbeitervermerken der Klausur, welche TRs man benutzen darf und welche nicht. Ich denke auch nicht, dass hier Stundenten absichtlich einen nicht zugelasssenen TR benutz haben, sondern die ganze Sache unter "dumm gelaufen" fällt.

Jedoch muss man auch ganz klar festhalten: Man hatte Wochen und Monate Zeit sich zu informieren, sei es hier im Forum oder auf der FU HP. Und wer das nicht über ein Semester hinkriegt ist echt selber Schuld!

Sorry, aber wer einen Hochschulabschluss anstrebt, dem unterstelle ich einfach, dass er so selbständig ist und sich zumindest vor der Klausur informiert, ob es relevante neue Infos gibt.

Ich weiß, dass das sehr bitter für einige ist, aber irgendwo muss man auch diejenigen schützen, welche sich einen neunen TR gekauft haben und diese Regelung gelesen haben.

Meine Meinung!

Matze196
 
Wow, sich hier öffentlich als mehrfache Schummlerin zu outen...sowas hat diesem Thread noch gefehlt. Dein Verhalten ist deinen Mitstudenten gegenüber grob unfair und dass du dich hier noch öffentlich damit rühmst, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Ja genau, ich bin anderen gegenüber unfair weil ich mich an eine sinnlose Regel nicht gehalten habe. Alle die hier posten obwohl sie den richtigen Taschenrechner hatten sind Beamte!
 
@kleopatra87

Es geht nicht darum, dass die Regelung sinnlos ist oder nicht. Es geht darum, dass sich alle daran halten und somit alle die gleichen Voraussetzungen haben was den TR betrifft.
Wer sich nicht daran hält, muss eben mit den Konsequenzen leben. Wie in allen Bereichen des Lebens!

Ich hatte auch einen zugelassenen TR und bin KEIN Beamte!😛
 
Ich weiß, dass das sehr bitter für einige ist, aber irgendwo muss man auch diejenigen schützen, welche sich einen neunen TR gekauft haben und diese Regelung gelesen haben.

Vor was denn "schützen", manche tun hier so, als würden alle mit korrektem TR (und dazu gehöre ich auch) außerhalb dieser 20 € für den neuen wahnsinnig übervorteilt, wenn diese Klausuren gewertet werden. Dann verkauf ihn eben wieder, man kann hier bestimmt einen schwunghaften Handel mit den Dingern aufziehen für Leute, die nur noch eine Klausur schreiben müssen - man gibt ja abends in der Kneipe mehr aus als das, da sehe ich mich nicht benachteiligt...
 
nachdem ich die letzten Tage die posts hier beobachtet habe, muss ich mich jetzt auch mal dazu äußern. Ich hab mir vor der Klausur auch einen neuen Taschenrechner gekauft, hatte aber auch gezögert. Ich ging ob der Infos , die es im Vorhinein gab, davon aus, dass ich mit nem nicht zugelassenen tr die Klausurtagung nicht schreiben darf und evt. ohne mitschreiben muss. Bei mir kam es aber nicht so rüber, als ob man zwar mitschreiben darf, aber dann nen Täuschungsversuch unterstellt bekommt. In der 'Grundlagen des Marketing' -Klausur in Düsseldorf wurde das wirklich auch nicht aufgeklärt. Es hieß nur, dass die nicht genehmigten tr eingetragen werden. Wäre da der Hinweis gekommen: ' ihr könnt die tr benutzen, sie werden aufgeschrieben und dann kann's sein, dass ihr durchfällt', hätte wohl jeder Betroffene das Teil eingepackt! Die Krönung ist noch, dass die Klausur keine halbe Rechenaufgabe enthalten hat! Die Aufsichten hätten hier eine ordentliche Info vom Prüfungsamt oder vom prüfenden Lehrstuhl bekommen müssen! Den Studenten ist es das echt mehr als unfair gegenüber! Stellt euch mal vor, das ganze Studium hängt von dieser einen Klausur ab, letzter Versuch, eigentlich bestanden, aber wegen dieser Sache ne 5,0??? Studium am Ende wegen eines Taschenrechners, den man nicht mal gebraucht! Hoffe, dass sich hier noch was bewegt! Viele Grüße!
 
Es macht schon Sinn einen Taschenrechner ohne CAS zu nutzen um Klausuren in der Mathematik zu schreiben. Wenn man nach dem möglichen Integral gefragt wird und man das einfach durch das Eingeben in den Taschenrechner lösen kann, dann wird die Frage des zugelassenen Taschenrechners schon relevant.

Was aber nicht geht: Dass der Student nicht hochoffiziell darüber in ausreichendem Umfang über die Taschenrechner informiert wird. Dass der Student erst bei der Klausur erkennt, dass sein Taschenrechner nicht zugelassen ist.

Der Student muss die für ihn gültige Fassung der Prüfungs- und Studienordnung kennen. In diesem Fall gibt es keine Regelung, wer die zulässigen Hilfsmittel bestimmt, noch welche Hilfsmittel explizit erlaubt sind.
 
@yhtaikaa

Es geht mir beileibe nicht um die 20€. Ich habe schon soviel Geld in mein Studium investiert, da kommts auf die 20€ bestimmt nicht an. Was ich meint ist, dass sich Leute, bewusst oder unbewusst, nicht an Regleungen halten und dann damit auch noch durchkommen!
 
@kleopatra87

Es geht nicht darum, dass die Regelung sinnlos ist oder nicht. Es geht darum, dass sich alle daran halten und somit alle die gleichen Voraussetzungen haben was den TR betrifft.
Wer sich nicht daran hält, muss eben mit den Konsequenzen leben. Wie in allen Bereichen des Lebens!

Genau so ist es und nicht anders.

Es geht darum, dass für alle TeilnehmerInnen die gleiche Prüfungssituation geschaffen wird. Wenn sich nun die Leute nicht an die Regelung halten und dieses Risiko bewusst eingehen (weil es als Täuschungsversuch deklariert wurde), dann sind diese Personen selbst schuld.

Das Aufweichen der Regelungen im Nachhinein würde somit die Prüfungssituation nachträglich beeinflussen und Vorteile / Nachteile einzelner Prüfungsteilnehmer erzeugen.

Stellt euch mal vor, das ganze Studium hängt von dieser einen Klausur ab, letzter Versuch, eigentlich bestanden, aber wegen dieser Sache ne 5,0??? Studium am Ende wegen eines Taschenrechners, den man nicht mal gebraucht! Hoffe, dass sich hier noch was bewegt! Viele Grüße!

Diese Person scheitert dann nicht an den Vorgaben der Uni sondern an sich selbst. Wer in dieser Situation das Risiko bewusst eingeht, dem ist nicht mehr zu helfen. Denn wir reden über 20 €.

Alle die hier posten obwohl sie den richtigen Taschenrechner hatten sind Beamte!

Das ist fern jeder Realität.
 
@kleopatra87 Mit der Häme, mit der Du hier über Deine vorsätzliche und bewusste Täuschung schreibst, frage ich mich ja, was Du so beruflich machst. Leider fallen mir da gerade nur "Berufe" ein, die ich Dir hier nicht unterstellen möchte.

Freu Dich doch einfach, dass Du mit der Nummer durchgekommen bist. Warum genau Du das hier so breittrittst, frage ich mich schon: Willst Du die ärgern, die hier unwissentlich einen falschen TR mit geringerem Funktionsumfang dabei hatten und jetzt eine 5 kassiert haben? Oder diejenigen, die sich an die Regelung gehalten und einen neuen TR gekauft haben?

Ich glaube jedenfalls, Du machst Dich grad bei beiden unbeliebt ...
 
@JGrimm
Ne das ist schon die Wahrheit! Wieso stellt ihr euch nicht an die Strasse und schreibt Falschparker auf? Ihr habt ja immerhin einen Parkschein gezogen.

Nein da bin ich anderer Meinung. Ich finde es hat was mit Stolz zu tun. Ich würde mich nicht über einen Abschluss freuen den ich mir "erschlichen" habe. Sorry aber mit sowas verschlechtert man einfach einen Abschluss. Stell dir mal vor du hast irgendwann ein Vorstellungsgespräch und kannst dem personaler nicht erklären wie ein integral funktioniert. Was willst du ihm sagen? "Na da hab ch mich durchgemogelt"?
 
Alle die hier posten obwohl sie den richtigen Taschenrechner hatten sind Beamte!
@JGrimm
Ne das ist schon die Wahrheit! Wieso stellt ihr euch nicht an die Strasse und schreibt Falschparker auf? Ihr habt ja immerhin einen Parkschein gezogen.

Überlege selber. Wer soll Dich denn ernst nehmen, wenn Du so einen Stuss verbreitest? Zu einem Diskurs gehören mindestens zwei Parteien. Hier werden Falschparker aufgeklärt und nicht aufgeschrieben/gemeldet.
Liebe Grüße
 
ich habe auch die Prüfung in München geschrieben und ich habe nach meinem Urlaub einen schönen Brief mit dem Ergebnis "Note 5 - nicht bestanden" erhalten.
Nun werde ich Einspruch einlegen, denn die Art der Begründung ist überhaupt nicht korrekt und trifft in dieser Weise für den Prüfungsstandort München nicht zu.
Schönen Tag noch
 
Ich weiss ich mach wmich wieder unbeliebt aber: Selbst schuld! Welche TR erlaubt sind und welche nicht ist überall nach zu lesen, da muss sich jeder selber infomrienren und sich den entsprechenden Rechner zulegen. Mir schmeckt das auch nciht, hatte auch einen anderen, aber musste mir halt einen schelchteren für 20 Euro kaufen. ist nunmal so...wer mit einem ungültigen TR in die Prüfung geht...also das gehört genauso zur Prüfungsvorbereitung wie alles andere auch.

Letztendlich zählt für uns nur das was in der Prüfungsordnung steht, und da stehen die TR drinn. Ende.
 
Vor was denn "schützen", manche tun hier so, als würden alle mit korrektem TR (und dazu gehöre ich auch) außerhalb dieser 20 € für den neuen wahnsinnig übervorteilt, wenn diese Klausuren gewertet werden. Dann verkauf ihn eben wieder, man kann hier bestimmt einen schwunghaften Handel mit den Dingern aufziehen für Leute, die nur noch eine Klausur schreiben müssen - man gibt ja abends in der Kneipe mehr aus als das, da sehe ich mich nicht benachteiligt...

Ja klar ist man bevorteilt. Bspw. kann der Fx911 nach X auflösen und auch Ableiten, das können die zugelassenen Modelle nicht. Wenn also die Klausur eines schreibers mit nicht zugelassenen TR gewertet wird, hatte der schon einen Enormen vorteil.
 
Und nochmal zu "Unwissentlich" wie kann man unwissentlich sein? Das gehört zur Prüfungsvorbereitung, ich bin unbeachsichtigt schon mehrmals darauf gestoßen worden, dass nurnoch entsprechende TR zugelassen sind, sogar ohne danach gesucht zu haben. Und wenn man in die Prüfung geht schaut man vorher nochmal nach was zu beachten ist. Wer also unwissen über den TR in die Klausur geht ist genauso selber schuld wie derjenige, der unwissen über Abgefragte themngebiete etc in die Klausur geht. Auch unwissentlich..und trotzdem durchgefallen. Na und? selber schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimme ich Daniel zu,
ich bin nun wirklich keiner, der sich besonders gut auf Klausuren vorbereitet, aber wenn man sich zur Klausur anmeldet, stehen doch dort direkt die Prüfungshinweise. Dort dann zugelassen Hilfsmittel, aber auch Stoffeingrenzungen etc. Das liest man sich doch eigentlich durch. Man muss(!) doch sowieso auf die Seite und bekommt dort die Klausurinfos direkt mit.
Und dort stand eben auch die Eingrenzung der drei Taschenrechner.
Wir reden hier übrigens nichtmal zwingend von 20 Euro. Ich hab den günstigen Sharp gekauft, weil ich dachte, dass ich ne sowieso nicht brauche...
Hat bei der Amazone nur 12 gekostet.
 
Ich hab auch den Sharp gekauft. Aber der ist ja nen Witz... Werde mir demnächst den Casio holen. Der ist definitiv besser.

Und mal wegen den drei TR-Modellen:

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf Seite 23:

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Dies sind beispielsweise: ....

Wenn also einer mit einem Taschenrechner TI 30 ECO zur Klausur kommt, wie vor 1-2 Seiten berichtet wurde und der PA meint, dass dies ein Verstoß gegen diese Regelung sei, dann ist dies einer der nachweisbaren Fehlentscheidungen des PA.
Wenn man natürlich davon ausgeht, dass diese "Veröffentlichung" korrekt ist.
 
Diejenigen, die den TI 30 X für zugelassen gehalten haben sind die einzigen, mit denen ich wirklich Mitleid habe. Für die hoffe ich auf eine positive Wendung.

Ich hab mir auch den Sharp geholt - in schickem Orange, weil ich den hübsch fand. Inzwischen bereue ich das auch ein wenig, der ist nicht so toll. Wer sich noch keinen gekauft hat: Holt Euch einen anderen! Ich hatte zuvor den Casio fx82, der war ok, daher vermute ich dürfte der fx86 eine gute Wahl sein.
 
Ich hab auch den Sharp gekauft. Aber der ist ja nen Witz... Werde mir demnächst den Casio holen. Der ist definitiv besser.

Und mal wegen den drei TR-Modellen:

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf Seite 23:

Anhang anzeigen 8884

Dies sind beispielsweise: ....

Wenn also einer mit einem Taschenrechner TI 30 ECO zur Klausur kommt, wie vor 1-2 Seiten berichtet wurde und der PA meint, dass dies ein Verstoß gegen diese Regelung sei, dann ist dies einer der nachweisbaren Fehlentscheidungen des PA.
Wenn man natürlich davon ausgeht, dass diese "Veröffentlichung" korrekt ist.

da lässt sich zumidnest drüber streiten, was die Modellreihe ist. die PO sagt die Modellreihe ist TI 30 X II und somit müssten alle erlaubt sein, die nach X II noch zusätze haben, Eco ist nicht X II. (Der Casio FX86 ist ja da abgegrenzt, hätten die gesagt Casio FX86 DE und konsorten, dann wäre alles nach DE erlaubt also DE Plus und was es da sonst noch gibt...hier wurde aber nicht auf TI 30 eingeschränkt, sondern auf TI 30 X II das ist ein unterschied...will sagen, hießer der TR TI 30 X II Eco, DANN würde ich dir uneingeschränkt zustimmen...

Aber wie gesagt, schwierig...
 
@weekend
Ich kann dir den Casio wirklich empfehlen! Die Eingaben sind intuitiver und man vermeidet Fehleingaben, die ich schon mit dem Sharp erlebt habe.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_020413.shtml

Und Studien und PRÜFUNGSInformationen Heft 3 Abschnitt III.7 Verhalten währen der Klausur, die 2 Seite davon, insgesamt Seite 23 (S.27 im PDF)

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf

Ausserdem habe ich es sogar irgendwann als Mail bekommen.

Die Regelung ist nichtmal missverständlich formuliert..

Das sind alles nicht Bestandteile der Prüfungsordnung. Darauf kommt es an.
 
In der Prüfungsordnung steht unter § 9 Abs. 3 S. 1:

„Versucht die Kandidatin / der Kandidat, das Ergebnis ihrer / Seiner Prüfungsleistung […]durch Täuschung, z. B. Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.“

Also, das ist doch schon mal eine klare Aussage, die jeder, der die PO gelesen hat, hat sehen müssen. Hat man das gesehen, stellt man sich vielleicht die Frage: Ja, was sind denn die zugelassenen Hilfsmittel?
Wer interessiert war, das zu erfahren, hat in die Prüfungsinformation geschaut ( das tut man eh, um Stoffeingrenzung, Klausur-Termin und Ort zu erfahren.


Auf Seite 23 der Prüfungdinformation Nr. 3 unter „7 Verhalten während der Klausur“ ist nun dann der allgemeine Hinweis:

Bei bestimmten Klausuren ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt.
Ab dem Sommersemester 2013 wird die Auswahl der Taschenrechner auf die
folgenden drei Modelle begrenzt: Casio fx86, Texas Instruments TI 30 X II, Sharp EL 531.

Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farb
e, Batterie bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind
auch diese erlaubt. Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instr
uments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL, 531 XG, Sharp EL,
W531 XGPK.


Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modelreihen angehört.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Klausurvorbereitung.



Klare Aussage: Ausschließlich Taschenrechner dieser 3 Modellreihen sind zugelassenen Hilfsmittel.

Darüber hinaus wird bei den Prüfungsinformationen jeden Moduls, bei welchem ein Taschenrechner überhaupt als Hilfsmittel zugelassen war, unter dem Punkt „Hilfsmittel:“ noch einmal auf diese zugelassenen Taschenrechner verlinkt.

Abschließend findet sich dort auch noch einmal die eindeutige Erklärung: „Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrer Klausurvorbereitung

Ganz eindeutige Aussage.


Und nun soll es keiner gewusst haben, weil nicht hinreichend darauf verwiesen worden ist?

Okay, bei dem TI 30 ECO kann man sich vielleicht streiten, ob da nicht doch eine individuelle Prüfung durch das PA nötig wäre (vielleicht ja auch geschehen?). Aber ehrlich gesagt bezweifle ich, bei bloßer Betrachtung der optischen Merkmale, das es sich dabei um die selbe Modellreihe handelt. Aber das hab ich ja auch nicht zu entscheiden.


So oder so: Selbstverantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen übernehmen ist hier angesagt.
 
@weekend
Ich kann dir den Casio wirklich empfehlen! Die Eingaben sind intuitiver und man vermeidet Fehleingaben, die ich schon mit dem Sharp erlebt habe.



Das sind alles nicht Bestandteile der Prüfungsordnung. Darauf kommt es an.

Oh doch ich meine schon, komm mir nicht wieder mit belegen, aber die Prüfungsinfomation sind offiziell, ergänzen und aktualisieren die PO und sind verbindlich. Das wurde uns bei Studienbeginn meine ich so eingetrichtert, und wir sind verpflichtet die zu lesen und ein zu halten. Ist ja ähnlich mit der Modulauswahlwahl...die ändert sich auch des öfteren mal, ohne dass die PO sich ändert...sie stehen aber in der Semesterweise erscheidnenen Anleitung zur Belegung bzw. Kursübersicht zum Semester, und ist somit verbindlich. Bspw. habe ich Klausuren geschrieben in Kursen die Heute nichtmehr belegbar sind, aber sie waren es zu dem Zeitpunkt der Klausur, darauf kommt es an. Hast du damals einen anderen TR benutzt war das auch egal, aber in dem Strittigen Semester zu dem zeitpunkt als du die Klausur geschrieben ahst waren diese TR nciht zugelassen.
 
ich oute mich auch als Opfer, und ja, genau so bin ich vorgegangen:
und ich habe dann angenommen, dass auch der alte TI-30 zu diesen erlaubten Modellreihen zählt. Darauf habe ich mich auch in meinem Widerspruch bezogen - Ergebnis ausständig.

Das 2. Problem ist aber, dass ich auch in der Prüfung nach dem "schreiben Sie in Ruhe die Klausur weiter, wir notieren Ihr Modell" noch der Meinung war, die Anerkennung des TI-30 wäre eine reine Formalität und kein Problem. Wäre ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Verwendung des Taschenrechners sehr wahrscheinlich nicht genehmigt würde, dann hätte ich die paar Rechnungen ohne Taschenrechner durchgeführt (der überwiegende Hauptteil der Klausur bestand ja aus Theoriefragen).
 
viel wichtiger finde ich für die für Betroffenen, die Widerspruch eingelegt haben die Vorgehensweise für die weitere Studienplanung zu besprechen:

Hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung? Wenn ja welche Auswirkung hat das auf eine ev. Wiederholung der Klausur.

Wie lange dauern in der Regel solche Verfahren?

usw.

Gruß
 
Also wenn ihr damit durchkommt klage ich auch, wegen Ungleichbehandlung.

Aber davon ab: In den 2 Klausuren die ich dieses Sem geschribene habe hies es beidesmal: Schrieben sie weiter wir notieren ihr modell und DANN wird es GEPRÜFT. Wer sich also darauf einlässt den TR zu nutzen muss damit rechnen dass die Prüfung ergibt: Ist nicht zugelassen. Bei uns wurde sogar explizit gesagt: Sie können auch OHNE TR arbeiten, ansonsten wird im zweifel der TR aufgeschrieben und geprüft.

Ne andere sache die mir gerade durch den Kopf geht😀 er zugelassene FX86 und der nicht zugelassen FX911 sind baugleich, lediglich Unter der haube ist der unterschied. Was passiert eigentlich wenn jemand in das Gehäuse des FX86 den FX911 Prozessor einbaut? Haben bestimmt auch welche gemacht, das merkt doch kein da die ja nicht den TR nehmen und Probrechnen ob der wirklich nur das kann was draufsteht, sondern nur gucken was draufsteht.
 
und ich habe dann angenommen, dass auch der alte TI-30 zu diesen erlaubten Modellreihen zählt.

Aber sie haben doch die Bezeichnung klar aufgelistet.- TI 30 X II (ggf. mit Nachsatz).
Mensch, warum hast du denn nicht lieber noch mal nachgefragt, das ist doch jetzt so eine ärgerliche Situation 🙁

In so einem Fall kann ich die Frustration natürlich verstehen! Aber trotzdem hat die FUH nur regelkonform reagiert. Daraus muss man lernen und sich in Zukunft genauer mit solchen Hinweisen zu befassen.

Die FU dafür verantwortlich zu machen, kann nicht der richtige Weg sein.

Dass hier jetzt einige darauf pochen, dass die Begrenzung in der Prüfungsordnung stehen müsste und nicht in den Prüfungsinformationen (ich möchte fast eine Wette eingehen, dass die Prüfungsinformationen öfter gelesen werden, als die PO) klingt jetzt, zumindest für mich, wie die Suche nach einem Schlupfloch, weil man selbst etwas versäumt hat.

Das 2. Problem ist aber, dass ich auch in der Prüfung nach dem "schreiben Sie in Ruhe die Klausur weiter, wir notieren Ihr Modell" noch der Meinung war, die Anerkennung des TI-30 wäre eine reine Formalität und kein Problem. Wäre ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Verwendung des Taschenrechners sehr wahrscheinlich nicht genehmigt würde, dann hätte ich die paar Rechnungen ohne Taschenrechner durchgeführt (der überwiegende Hauptteil der Klausur bestand ja aus Theoriefragen).

Tut mir leid, da wäre ich vorsichtiger gewesen. Ich kenne die Aussage „Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet", das allein reicht für mich aus. Da können mir die Aufsichtspersonen, die eh nichts zu bestimmen haben, sagen was sie wollen, mein falsche Rechner wäre in die Tasche gewandert.
 
@RA Christian Teipel
Können Sie bitte kurz erklären, ob die Fassung einer Prüfungsordnung zum Zeitpunkt der Immatrikulation maßgebend ist und ob ein Wechsel zu einer anderen/neueren Fassung der Prüfungsordnung durch eine aktive Willenserklärung in schriftlicher Form erfolgen muss?

Nicht unbedingt ist die PO zum zeitpunkt der Immatrikulation maßgebend. Studien- und Prüfungsordnungen dürfen auch während des Studiums geändert werden, selbst wenn hierdurch strengere Regeln aufgestellt werden. Allerdings ist (z.B. durch Übergangsregelungen) sicherzustellen, dass den Studierenden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen; darüber hinaus darf nicht etwas geregelt werden, was bereits abgeschlossen ist.

Demzufolge bedarf es für einen Wechsel in eine neue PO nicht einer ausdrücklichen Willenserklärung durch den Betroffenen.
 
@ RA Christian Teipel: Wenn wir hier schon über die Zulässigkeit von Regelungen der Uni reden, so würde mich mal sehr interessieren, wie es mit der neuen Gebührenordnung aussieht. Ist diese ebenfalls zweifelhaft in ihrer Zulässigkeit?
Ich bedanke mich schon jetzt bei Ihnen für Ihre rechtliche Einschätzung.
 
ASTA und Fachschaftsrat wussten frühzeitig Bescheid und letzterer wollte sogar dagegen vorgehen (s. Sitzungsprotokoll des ASTA aus dem Januar). Warum das Kind erst in den Brunnen fallen musste, ist genauso unverständlich wie dass eine verfehlte Informationspolitik schuld an dem ganzen sein soll. .

Da kann man denen keinen Vorwurf machen, weil sie nicht dagegegen hätten vorgehen können. In anderen Bundesländern ist das möglich, in NRW aber nun einmal leider nicht. Und grundsätzlich wird nachrangiger, kein bgleitender Rechtsschutz gewährt. Dass kann man - wie ich auch - natürlich kritisieren, aber so ist es (leider) nun einmal.
 
betreffend Prüfungsordnung können Wiwi-Studenten unter


Prüfungsverwaltung --> Notenübersicht --> Studienverlauf die jeweils maßgebende PO ersehen.

In der Vergangenheit wurde es praktisch so gehandhabt, dass die für den Studenten günstige angewendet wurde.

Gruß
 
Eine kurze allgemeine Information: Ich bitte um Verständnis, dass ich - weder hier, noch in den zahlreichen E-;ails, Briefen, etc., die mich erreichen - nicht auf jeden Einzelfall eingehen und insbesondere nicht andere Fragen (abgesehen von den MC Klausuren) beantworten kann.

Es zeichnet sich aber ein sehr fifferenziertes Bild ab: Die Informationspolitik war ganz offensichtlich eine unterschiedliche, andererseits finden sich an mehreren Stellen die entsprechenden Hinweise. Gleichwohl wurde Studierenden teilweise das mItschreiben ausdrücklich gestattet, in Einzelfällen sogar mit der (nachweislichen) Aussage, dass der verwendete TR zulässig sei.

Es stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, deren zuverlässige Beantwortung derzeit kaum möglich erscheint. Ich danke - und das ist ehrlich gemeint - auch denjenigen ausdrücklich, die sich sachlich an der Diskussion beteiligt haben und die Gegenansicht vertreten - auf diese Weise entsteht ein möglichst vollständiges Gesamtbild - wenngleich eben mit den zahlreichen Unterschieden.

Wir werden daher zunächst mit dem AStA sprechen und das OB und Wie eines weiteren Vorgehens diskutieren. Anschließend werden wir auf jeden Fall mit den Personen in Kontakt treten, die uns wie erbeten eine Kopie des Widerspruchs zugeleitet haben.
 
Also in Bremen haben die Aufsichtspersonen gesagt, dass sie nicht wissen, wie eine Klausur mit unerlaubtem Taschenrechner bewertet wird. Daher konnte man mitschreiben oder nicht. Es wurde aber gesagt, dass die Klausur wahrscheinlich als durchgefallen gilt. Zudem wurde dies auch ca. 150 mal seitens der Fernuni angekündigt.
 
Herr Ra...aber entscheidnet ist doch, dass es in den Prüfungsinfos stand! die für uns verbindlich sind. Des weiteren würd emich interessieren: Sagen wir sie kömen mit ihrer Klage durch und die Klausur der leute wird gewertet. Was ist dann mit allen anderen? Ich hatte ein zugelassenes Modell, hätte aber auch gern ein anderes verwendet. Wäre das dann nicht eine benachteiligung uns gegenüber?
@Batmann: Ja sehe ich genauso wie du, mein Argument sollte ja darauf hinauslaufen: Es wurde ausdrücklich gesagt, dass man mitschreiben kann, aber der TR nachträglich geprüft wird. Wurde nachträglich geprüft und ist nicht zulässig. Alles gut. Ich hatte ja einen Zulässigen TR...hätte meinen aber im Zweifel auch in die tasche gesteckt 🙂

Kleine Anekdote nebenbei: Neben mir saß einer, der einen billig TR hatte den man so als werbegeschnek kriegt. Plusminusmalgeteilt...mehr konnte der nicht...(viel zu rechnen war in der Klausur eh nicht zu erwarten). Sogar den hat er in die tasche gesteckt.
 
Also wenn ihr damit durchkommt klage ich auch, wegen Ungleichbehandlung.
Ungleichbehandlung? Wegen eines TRs, der WENIGER kann als ein zugelassener? Die Begründung würde ich gern hören.

(Ich gehe mal davon aus, dass jedenfalls Widersprüche von denjenigen, die einen TR mit größerem Funktionsumfang verwendet haben, nicht durchkommen.)

Ne andere sache die mir gerade durch den Kopf geht😀 er zugelassene FX86 und der nicht zugelassen FX911 sind baugleich, lediglich Unter der haube ist der unterschied. Was passiert eigentlich wenn jemand in das Gehäuse des FX86 den FX911 Prozessor einbaut? Haben bestimmt auch welche gemacht, das merkt doch kein da die ja nicht den TR nehmen und Probrechnen ob der wirklich nur das kann was draufsteht, sondern nur gucken was draufsteht.
Das ist natürlich Täuschung/Betrug. Ob es rauskommt ist eine andere Frage. Aber da braucht's schon ne Menge krimineller Energie. *find*
 
@JGrimm
Ne das ist schon die Wahrheit! Wieso stellt ihr euch nicht an die Strasse und schreibt Falschparker auf? Ihr habt ja immerhin einen Parkschein gezogen.

@kleopatra87 :
Reichlich unsachlich - aber eventuell suche ich mir das als neues Hobby 😀 Aber Gegenfrage: Wenn du nun Falschparker bist - würdest du die 5 € Strafe bezahlen oder nicht? Ich denke ja, weil du das Risiko (bewusst) eingegangen bist.

Zurück zur Sache: Ich denke die Teilnehmer Reinsch, Weekend und weitere beschreiben die Sicht der "Oppositionellen" ganz trefflich.

@weekend
@aras.abbasi
Ich bin mit dem Texas zufrieden, der Casio hat meines Erachtens Schwächen bei der Tastatur. Den Sharp hatte ich noch nicht in der Hand.
 
Ungleichbehandlung? Wegen eines TRs, der WENIGER kann als ein zugelassener? Die Begründung würde ich gern hören.

Was WENIGER ist und auf welche Funktionen es ankommt oder auch nicht ist ja eben schlecht bis garnicht zu beurteilen. Darum wurde die Regelung ja eingeführt (soviel ich weiss IN ANSPRACHE MIT DER ASTA). Die Aussichtspersonen können bei der vielfalt der TRs nichtmehr beurteilen ob ein rechner eben Funktionen erüfllt die einzeln oder in Kombination oder wie auch immer jetzt irgendwelchen Unvorhergesehene vorteile einräumen oder nicht. Darum hat man ja eben das festgelegt. Das uns 3 Modellreihen zur Auswahl gegeben wurden ist doch sogar nett dabei, die FU hätte auch sagen können: nurnoch der eine rechner und fertig.

Selbst wenn dein TR immernoch wenioger kann was nicht messbar und somit deine Subjektive meinung ist,, schon alleine die tatsachem dass ich meinen alten TR gewöhnt bin und weiss wo welche taste und funktion und bei einem anderen TR das nicht weiss bringt mir nachteile. Messen kannst du nicht was vor/nachteil usw ist...darum wurde die Festlegung ja gemacht.

Und mit meiner Utnerstellung des "Frisierens" des FX86..wollte damit nur zeigen dass diese Einschränkung im Grunde eh nicht einzuahlten ist. Wer bescheissen will kann bescheissen. Fragst du mich also, ob ich FÜR die eingrenzung bin: Nein! Sie sollte wieder abgeschafft werden, für kommende Semester, aber eben niemals Nachträglich! [/quote]

Grimm hat das mit dem parkticket schön dargestellt: ich parke auch manchmal faksch, aber dann muss ich halt zahlen wenn ich erwischt werde. Mein Fehler. Wenn vor der Kalusr von der Aufsicht noch gesagt wird: "Meinetwegen können Sie sitzenbleiben und mitschreiben, ich schreibe auf welchen TR sie haben und dann muss das vom Prüfungsamt geprüft werden." (was an und für sich schon kulant ist, eigentlich eigentlich ist falscher TR = sofort weg vom Fenster) dann haben die leute die ihren TR nicht weggesteckt haben gezockt, und verloren. Das kann passieren. Ich wäre das Risiko auch nicht eingegangen, es war eine Entscheidung unter Risiko, und man musste eben Chancen gegen Risiken abwegen. Als Risikoneutraler Entscheider hätte ich in der Situation den TR weg gesteckt, da mir die Verlustwahrscheinlichkeit zu hoch vorkam (da ausdrücklich kommuniziert falscher TR = Verloren). Risikofreudige Studenten mögen da weitergeschrieben haben, aber dann muss man auch mal verlieren können (sonst darf man nicht zocken)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat Atadr: Das 2. Problem ist aber, dass ich auch in der Prüfung nach dem "schreiben Sie in Ruhe die Klausur weiter, wir notieren Ihr Modell" noch der Meinung war, die Anerkennung des TI-30 wäre eine reine Formalität und kein Problem

Eben! Du warst der Meinung, und hast dich geirrt. Passiert ist schade, aber passiert.
 
Aber es wurde doch vom PA festgestellt und die leute haben doch die bescheide bekommen durchgefallen. Darum ging es doch. Das das passieren kann wurde vorher angekündigt.

Und nochmal: TI 30 ist nicht zugelassen sondern TI 30 XII ! Das ist eindeutig, auch da gibt es garnichts festzustellen denn es gilt TI 30 ungleich TI 30 X II. Die frage ist nur wie die Aussage: Modelle der Reihe zu bewerten ist. Aber Spezialvorschrift bricht doch allgemeinvorschrift oder? Und wenn spezifisch gesagt wird TI 30 XII und Serie, ist das Spezieller als TI 30

Die frage ist nochnichtmal ob das rechtlich durchkommt...bei unserem Verrückten rechtssystem, recht ist ja nicht = Gerecht. Wenn die Kalge durchkommt wäre es nämlich ungerecht nämlich allen gegenüber, die sich korrekt und regelkonform verhalten haben. Darum geht es in dieser Diskussion. Klar kann geklagt werden und vielleicht hätte man sogar eine (geringe) chance durch zu kommen, aber SOLLTE das gemacht werden? Da denke ich nein!

Und nochmal zur Regelung: Quatsch finde ich die auch, gehört für Zukünftige Semester wieder abgeschafft, da sollte die ASTA ansetzen, und nicht im Rückwärtigen Klagen bei sehr geringen erfolgsaussichten.
 
Aber es wurde doch vom PA festgestellt und die leute haben doch die bescheide bekommen durchgefallen. Darum ging es doch. Das das passieren kann wurde vorher angekündigt.

Und nochmal: TI 30 ist nicht zugelassen sondern TI 30 XII ! Das ist eindeutig, auch da gibt es garnichts festzustellen denn es gilt TI 30 ungleich TI 30 X II. Die frage ist nur wie die Aussage: Modelle der Reihe zu bewerten ist. Aber Spezialvorschrift richt doch allgemeinvorschrift oder? Und wenn spezifisch gesagt wird TI 30 XII und Serie, ist das Spezieller als TI 30

so sehe ich das auch - ich stand auch vor der Überlegung und hab mir bewusst einen neuen gekauft weil eben dieser nicht mit angeführt ist. Auch wenns ein wenig unverständlich sein kann, dass der Vorgänger nicht erlaubt ist... aber so sind die Regeln....
 
Aber es wurde doch vom PA festgestellt und die leute haben doch die bescheide bekommen durchgefallen.

Und aufgrund von Befehlsnotstand müssen wir alles befolgen, wa?

@ChrissiLLB

Der TI 30 ECO und der TI 30 X II gehören beide zur Modellreihe TI 30. Insofern wäre dieser Taschenrechner erlaubt.

Oder willst du damit sagen, dass der TI 30 ECO eine separate Modellreihe zur TI 30 X Modellreihe bildet?

https://de.wikipedia.org/wiki/TI-30
 
Aber sie haben doch die Bezeichnung klar aufgelistet.- TI 30 X II (ggf. mit Nachsatz).
Mensch, warum hast du denn nicht lieber noch mal nachgefragt, das ist doch jetzt so eine ärgerliche Situation 🙁

In so einem Fall kann ich die Frustration natürlich verstehen! Aber trotzdem hat die FUH nur regelkonform reagiert. Daraus muss man lernen und sich in Zukunft genauer mit solchen Hinweisen zu befassen.

Die FU dafür verantwortlich zu machen, kann nicht der richtige Weg sein.
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naja, ich bin weder frustriert, noch gebe ich jemand anderem die Schuld. Ich wollte nur aufzeigen, dass man trotzdem die falschen Schlüsse ziehen kann, auch wenn man wie von dir beschrieben vorgeht.

Zitat Atadr: Das 2. Problem ist aber, dass ich auch in der Prüfung nach dem "schreiben Sie in Ruhe die Klausur weiter, wir notieren Ihr Modell" noch der Meinung war, die Anerkennung des TI-30 wäre eine reine Formalität und kein Problem

Eben! Du warst der Meinung, und hast dich geirrt. Passiert ist schade, aber passiert.
bin im Prinzip der gleichen Meinung - trotzdem hoffe ich noch, dass die Prüfungskommission den Fall pragmatisch sieht und (da ja der TI-30 bis aufs Display praktisch identisch ist) den Taschenrechner zulässt. Habe dem Widerspruch sogar eine Vergleichstabelle von TI beigelegt, um die Behauptung zu untermauern 🙂

jedenfalls habe ich daraus gelernt und werde in Zukunft immer den neuesten Taschenrechner kaufen, egal wie's ausgeht - ganz einfach, weil's die ganze Streiterei nicht wert ist
 
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