innen und Mitstreiter,
bezügl. der ersten Teilaufgabe (Schuss auf den vermeintlichen Wolf) bin ich am Überlegen, inwieweit dieser Schuss auch strafrechtlich zu würdigen ist. Der Wolf ist ja geschützt und darf nur in Ausnahmefällen gejagt werden. Das ergibt sich allerdings nach dem BNatSchG bzw. dem TierSchG...und hier war ja die Aufgabe auf das StGB beschränkt. Deswegen wohl eher nicht thematisieren, oder?
Ich würde mich über einen Austausch freuen (und wenn ich mir so anschaue, dass die Überlegungen zur EA 1 immerhin 74 mal aufgerufen worden sind, scheint es ja einige Leute zu geben, die in einer ähnlichen Situation sind...lasst uns doch gemeinsam dieses Forum wieder etwas beleben...insbesondere kurze Statements zu euren letzten Klausurerfahrungen wären sicherlich für viele Leute wertvoll).
Viele Grüße
Eddie
bezügl. der ersten Teilaufgabe (Schuss auf den vermeintlichen Wolf) bin ich am Überlegen, inwieweit dieser Schuss auch strafrechtlich zu würdigen ist. Der Wolf ist ja geschützt und darf nur in Ausnahmefällen gejagt werden. Das ergibt sich allerdings nach dem BNatSchG bzw. dem TierSchG...und hier war ja die Aufgabe auf das StGB beschränkt. Deswegen wohl eher nicht thematisieren, oder?
Ich würde mich über einen Austausch freuen (und wenn ich mir so anschaue, dass die Überlegungen zur EA 1 immerhin 74 mal aufgerufen worden sind, scheint es ja einige Leute zu geben, die in einer ähnlichen Situation sind...lasst uns doch gemeinsam dieses Forum wieder etwas beleben...insbesondere kurze Statements zu euren letzten Klausurerfahrungen wären sicherlich für viele Leute wertvoll).
Viele Grüße
Eddie