• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Einsendeaufgabe 2, Abgabe bis spätestens 4.12.20

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innen und Mitstreiter,

bezügl. der ersten Teilaufgabe (Schuss auf den vermeintlichen Wolf) bin ich am Überlegen, inwieweit dieser Schuss auch strafrechtlich zu würdigen ist. Der Wolf ist ja geschützt und darf nur in Ausnahmefällen gejagt werden. Das ergibt sich allerdings nach dem BNatSchG bzw. dem TierSchG...und hier war ja die Aufgabe auf das StGB beschränkt. Deswegen wohl eher nicht thematisieren, oder?
Ich würde mich über einen Austausch freuen (und wenn ich mir so anschaue, dass die Überlegungen zur EA 1 immerhin 74 mal aufgerufen worden sind, scheint es ja einige Leute zu geben, die in einer ähnlichen Situation sind...lasst uns doch gemeinsam dieses Forum wieder etwas beleben...insbesondere kurze Statements zu euren letzten Klausurerfahrungen wären sicherlich für viele Leute wertvoll).

Viele Grüße
Eddie
 
Hey Eddie,
Ich hab mich jetzt auch an die EA gesetzt, nach langem Aufschieben.
Bei dem ersten Teil würde ich wahrscheinlich auf Sachbeschädigung gehen, mit Irrtum und den Vorsatz somit ausschließen. Würdest du noch zusätzlich einen anderen Tatbestand prüfen?
Bei dem zweiten Teil bin ich mir völlig unsicher, um welchen Straftatbestand es sich Handelt...jedoch auch da gehts um Irrtum...

Würde übrigens die Sache mit dem Wolf, Tierschutz und Naturschutz nicht thematisieren, weil 1. Jagdwilderei nicht zu prüfen ist und 2. kein Wolf tatsächlich zu Schaden kam

Viele Grüße
Katja
 
Dr Franke Ghostwriter
Katja,
schön, von dir zu lesen (und gut zu wissen, dass noch jemand "da" ist). Danke für die Rückmeldung. Ja, das mit dem Wolf ist sicherlich wegzulassen. Hätte die Sache auch ganz schön "aufgebauscht" (mit versuchter strafbarer Wolfstötung durch J und sogar Anstiftung durch G, aber das wäre dann wohl auch zu viel des Guten). Ich bin/war eben verwundert, warum nun im Sachverhalt gerade ein Wolf auftaucht, der dann in der Lösung gar keine Rolle spielen soll. Aber vielleicht ist man mit der Zeit auch tatsächlich etwas zu verkopft und wittert überall "Gefahren". 🙂
Also bei Teil 1 komme ich auch nur auf die fahrlässige (und damit straflose) Sachbeschädigung.
Teil 2 dreht sich dann um die Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB. Richtig, und dann geht alles in Richtung "Erlaubnistatbestandsirrtum" (vgl. S. 40 ff. im Skript). Ich bin mir noch unsicher, wie viel Theorie hier dann verlangt wird (Darstellung der Schuldtheorien, also strenge und eingeschränkte Variante). Ich würde es - Stand jetzt - wohl eher etwas ausführlicher abhandeln. Wir haben ja zum Glück noch 4 Tage Zeit. 🙂
Viele Grüße und eine erfolgreiche EA!
Eddie
 
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