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Eine Frage zur Kursbelegung

Dr Franke Ghostwriter
zur Kursbelegung und zwar,
ich will im Sommersemester
Mathe II
Recht für Wirtschaftswissenschaftler I
und
Kosten und Leistungsrechnung.

Nun stelle ich mir zuerst die Frage ob es machbar ist, von den Anforderungen her und zusätzlich ob ich für Wirtschaftsrecht die Einsendearbeit mitschreiben kann,
aber dann die Prüfung erst im nächsten Semester schreibe.
D.h. gelten die Einsendearbeit auch wenn ich die Prüfung erst im nächsten Semester schreibe oder verfallen sie?
Oder habe ich die Prüfungsberechtigung in der Tasche, wenn ich sie habe?


Danke euch
 
Die Einsendearbeiten gelten bei BEstehen über das Semester hinaus. Sprich, wenn Du die Klausurberechtigung in der Tasche hast, kann sie Dir keiner mehr nehmen. Aber selbst, wenn Du nicht das Quorum erreichst, weil z.B. 2 von 4 gefordert sind, Du nur eine bestanden/geschrieben hast, dann behält die für die Erfüllung des Quorums übers Semester hinaus Gültigkeit.

KLR ist übrigens nur ein Teil von BWL III. Für die Klausur in dem Fach benötigst Du auch Gestaltung realer Güterprozesse. Nur falls Du das noch nicht wusstest.
 
oeditamo,

ich würde an Deiner Stelle im SS06 die Recht1-Klausur schreiben, weil das die letzte Möglichkeit ist, mit 1 Recht-Klausur durchzukommen.
 
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