zur Kursbelegung und zwar,
ich will im Sommersemester
Mathe II
Recht für Wirtschaftswissenschaftler I
und
Kosten und Leistungsrechnung.
Nun stelle ich mir zuerst die Frage ob es machbar ist, von den Anforderungen her und zusätzlich ob ich für Wirtschaftsrecht die Einsendearbeit mitschreiben kann,
aber dann die Prüfung erst im nächsten Semester schreibe.
D.h. gelten die Einsendearbeit auch wenn ich die Prüfung erst im nächsten Semester schreibe oder verfallen sie?
Oder habe ich die Prüfungsberechtigung in der Tasche, wenn ich sie habe?
Danke euch
ich will im Sommersemester
Mathe II
Recht für Wirtschaftswissenschaftler I
und
Kosten und Leistungsrechnung.
Nun stelle ich mir zuerst die Frage ob es machbar ist, von den Anforderungen her und zusätzlich ob ich für Wirtschaftsrecht die Einsendearbeit mitschreiben kann,
aber dann die Prüfung erst im nächsten Semester schreibe.
D.h. gelten die Einsendearbeit auch wenn ich die Prüfung erst im nächsten Semester schreibe oder verfallen sie?
Oder habe ich die Prüfungsberechtigung in der Tasche, wenn ich sie habe?
Danke euch