Ich habe 2003 das BWL-Diplom gemacht und bin deshalb
was die Feinheiten der Belegung angeht nicht auf dem Laufenden.
Ich hatte im letzten Semester noch die Kurse für das VWL-Diplom belegt, hatte dann aber keinen Bock mehr. Durch meine damaligen VWL-Einsendearbeiten hatte ich gleichzeitig auch die Zulassung zur VWT-Klausur. Im letzten Semester habe ich mich dann doch aufgerafft und mich wieder eingeschrieben. Abgesehen von den Studiengebühren als Zweitstudent musste ich ganz schön in die Tasche greifen und Kurse bestellen, die ich gleich ins Altpapier entsorgen konnte, weil ich sie schon hatte. Denn von der Uni hatte ich die Auskunft erhalten, dass ich die trotzdem neu belegen muss, weil mehr als sieben Semester vergangen sind. Mittlerweile Frage ich mich, ob die Auskunft richtig war. Denn gilt eine einmal erzielte Klausurzulassung nicht auf Dauer und kann man eine Klausur nicht auch schreiben, ohne die Kurse aktuell belegt zu haben???
Und nun wird es noch schwieriger. Ich habe im letzten Semester die VWT-Klausur geschrieben, bin (möglicherweise) nicht durchgefallen, möchte aber auf jeden Fall noch mal schreiben. Nun sind aber für alle Kurse, die ich noch als Wiederholer belegen konnte, mittlerweile auch mehr als sieben Semester vergangen, so dass ich mich jetzt frage, ob ich die ernsthaft auch noch alle kaufen muss.
Aus den Anleitungen zur Belegung werde ich diesbzgl. nicht schlau.
Wäre für einige erhellende Tipps sehr dankbar.
was die Feinheiten der Belegung angeht nicht auf dem Laufenden.
Ich hatte im letzten Semester noch die Kurse für das VWL-Diplom belegt, hatte dann aber keinen Bock mehr. Durch meine damaligen VWL-Einsendearbeiten hatte ich gleichzeitig auch die Zulassung zur VWT-Klausur. Im letzten Semester habe ich mich dann doch aufgerafft und mich wieder eingeschrieben. Abgesehen von den Studiengebühren als Zweitstudent musste ich ganz schön in die Tasche greifen und Kurse bestellen, die ich gleich ins Altpapier entsorgen konnte, weil ich sie schon hatte. Denn von der Uni hatte ich die Auskunft erhalten, dass ich die trotzdem neu belegen muss, weil mehr als sieben Semester vergangen sind. Mittlerweile Frage ich mich, ob die Auskunft richtig war. Denn gilt eine einmal erzielte Klausurzulassung nicht auf Dauer und kann man eine Klausur nicht auch schreiben, ohne die Kurse aktuell belegt zu haben???
Und nun wird es noch schwieriger. Ich habe im letzten Semester die VWT-Klausur geschrieben, bin (möglicherweise) nicht durchgefallen, möchte aber auf jeden Fall noch mal schreiben. Nun sind aber für alle Kurse, die ich noch als Wiederholer belegen konnte, mittlerweile auch mehr als sieben Semester vergangen, so dass ich mich jetzt frage, ob ich die ernsthaft auch noch alle kaufen muss.
Aus den Anleitungen zur Belegung werde ich diesbzgl. nicht schlau.
Wäre für einige erhellende Tipps sehr dankbar.