• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Dringende Frage

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Dringende Frage!!

Ich studiere zur Zeit über die Zulassungsprüfung. Dieses Semester habe ich nur Mathe I und II belegt. Wenn ich im März nicht zur Mathe Prüfung gehe weil ich eine der beiden EAs nicht bestanden habe oder mich noch nicht fit genug fühle werde ich dann exmatrikuliert???

Und wenn ich dann im kommenden Sommersemester 2 Kurse als Wiederholer belege werde ich dann Exmatrikuliert?

Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!!
 
Natalie, Du musst doch nur eine EA in Mathe bestehen, um die Klausur schreiben zu können. Außerdem könntest Du versuchen BWL1 noch einmal zu schreiben. Exmatrikuliert wirst Du nicht, Du hast ja 6(?) Semester Zeit die 5 Klausuren zu schreiben.
 
keine Panik: exmatrikuliert wirst Du nur wenn du dich
a) nicht zurückmeldest
b) Deine Gebühren nicht zahlst oder
c) erforderliche Klausuren für Deinen Studiengang endgültig nicht bestanden hast (also im letzten Versuch).

Die Nichtbearbeitung von Kursen oder das Nichtbestehen von EAs hat erst mal keinerlei Folgen 🙂.
Wenn Du nicht genug EAs bestanden hast, musst du wie du richtig sagst dann halt noch ein Semester ranhängen und genug bestehen, um die Klausur mitschreiben zu können. Wann Du eine Klausur schreibst, bleibt Dir überlassen - ob gleich im Semester deiner ersten Belegung oder später.

Kurse kannst Du bis zu 7 Semester nach der Erstbelegung kostenlos (bzw. für 10 Euro pro SWS als Akademiestudent... ) als Wiederholer belegen, dann bekommst Du die neuen EAs zugeschickt.

Also: Beleg die Kurse auf jeden Fall als Wh, und überleg Dir, ob Du die Klausur mitschreibst - wenn Du dich online anmeldest, kannst Du übrigens noch bis zum Vortag problemlos zurücktreten 😉.
 
Dr Franke Ghostwriter
Okay danke, ihr habt mir sehr weiter geholfen das nimmt mir eine Menge Druck Dankeeeeeeeeeeeee

Auch wenn der Druck geringer ist... ich empfehle Dir, nach Möglichkeit "den STier bei den Hörnern zu packen" und zu versuchen, die Klausur mitzuschreiben - zumindest mit der Vorbereitung zu beginnen. Was weg ist, ist weg. Und wie gesagt, zurücktreten kannst Du noch kurzfristig. Viel Erfolg 🙂!
 
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