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Cicero-Stil

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Cicero-Stil

Hallo,
bei den in Moodle hinterlegten Einsendearbeiten vergangener Semester wurde eine Rede nach dem "Cicero-Stil" aufgebaut. Steht dazu etwas in den Kurseinheiten? (Habe selbst erfolglos gesucht):gruebel:
Vielen Dank
Petra
 
Ich werde heute erst mit der Klausurvorbereitung beginnen...ich Frage mich auch, welche Gesetzestexte ich mitnehmen soll....???? Welche nehmt Ihr denn mit?
 
über die Gesetzestexte habe ich mir am Wochenende auch Gedanken gemacht. Ich tendiere zum Sartorius und zusätzlich Grundgesetz. Für weitere Anregungen wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Petra
 
zu Cicero hab ich das hier gefunden:

Cicero plädiert dafür, die Stilebene je nach dem Gegenstand der Rede zu wählen:

  • genus humile oder subtile: schlichter Stil ähnlich der Alltagssprache, arbeitet besonders mit einfacher Argumentation
  • genus medium oder mixtum: mittlerer bzw. gemischter Stil, typisch etwa für den wissenschaftlichen Vortrag
  • genus grande oder sublime: gehobener bzw. erhabener Stil, steht der dichterischen Sprache nahe, arbeitet stark mit Affekterzeugung
Drei Aufgaben des Redners: Informieren, unterhalten, beeinflussen.

Zum konkreten Aufbau seiner Reden stand nichts dabei.
 
Hallo,
bei den in Moodle hinterlegten Einsendearbeiten vergangener Semester wurde eine Rede nach dem "Cicero-Stil" aufgebaut. Steht dazu etwas in den Kurseinheiten? (Habe selbst erfolglos gesucht):gruebel:
Vielen Dank
Petra

meinst du die EA vom WS07/08?da steht ja der aufbau mit kurzen erläuterungen...

I exordium
II dispositio
III argumentatio
IV refutatio
V peroratio
 
ja die EA meine ich. ich hatte nur vermutet, wenn das Thema in einer EA zugrunde gelegt wird, dass es dann Stoff in den KE geben müsste, den ich nicht finden konnte. Aber das war ja offenbar nicht so.
Viele Grüße
Petra
 
Ich werde heute erst mit der Klausurvorbereitung beginnen...ich Frage mich auch, welche Gesetzestexte ich mitnehmen soll....???? Welche nehmt Ihr denn mit?
Hm....da würd vielleicht ein Blick in die Hilfsmittelbekanntmachung vom Lehrstuhl zur Klausur weiterhelfen - da sollte aber jeder nach gehöriger Gewissensanstrengung drauf kommen können
 
Dr Franke Ghostwriter
danke, da wäre ich ohne deinen hinweis nie drauf gekommen....
die hilfsmittelbekanntmachung ist ja auch enorm präzise
stimmt: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/infoheft2ws08_09.pdf Seite 31 ist wirklich präzise:
Hilfsmittel: Gängige Gesetzessammlungen des Öffentlichen, Bürgerlichen sowie des Strafrechts:
z. B. Sartorius I oder dtv oder Nomos-Ausgaben, sowie jeweilige Gesetzessammlung der Länder (z. B. v. Hippel/Rehborn für NRW).
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten.
Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.

Aber seitdem ich im letzen Wintersemester bei dieser Klausur von einer Mitstreiterin, die grosse Augen auf meine Gesetze warf gefragt wurde, warum ich überhaupt Gesetze dabei hätte, wundert mich nichts mehr.....
 
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