• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Buchung von Forderungen

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hab noch eine kleine Frage zu den Buchungen vom Ausfall von Forderungen die nicht vom selben Jahr stammen.

Also 1 Jahr und älter sind...

Kann mir jemand die Buchungssätze verraten bzw erklähren??
 
Forderungen die vom letzten Jahr sind, werden aus der PWB zu Forderungen gebucht, also
159 / 140

Bei Forderungen die älter sind als 1 Jahr wird Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache gbucht, also
221 / 140

Am Ende des Jahres löst Du dann die PWB (bzw. den Rest der noch drauf ist)auf mit dem Buchungssatz
159 / 226

und buchst die neue Pauschalwertberichtigung mit
232/159

So damit müsste alles abgedeckt sein😀
Oder??

Gruss, Sina
 
Für die aus dem direkten Vorgängerjahr:

159 an 140 und 175 an 140

Weil für diese ja die Pauschalwertberichtigung besteht, also buchst Du es aus der Pauschalwertberichtigung aus....

für die noch älteren

221 an 140 und 175 an 140

periodenfremder Aufwand...weil die nicht mehr in der Pauschalwerzberichtigung erfasst sind...
 
Sina Brandenburg schrieb:
Forderungen die vom letzten Jahr sind, werden aus der PWB zu Forderungen gebucht, also
159 / 140

Bei Forderungen die älter sind als 1 Jahr wird Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache gbucht, also
221 / 140

Am Ende des Jahres löst Du dann die PWB (bzw. den Rest der noch drauf ist)auf mit dem Buchungssatz
159 / 226

und buchst die neue Pauschalwertberichtigung mit
232/159

So damit müsste alles abgedeckt sein😀
Oder??

Gruss, Sina
Hi Sina,

noch eine kurze Frage:

Bei der Einstellung neuer PWB´s muss ich doch die MWST aus dem Bestand an Forderungen herausrechnen - oder?

Und gilt das auch für EWB´s ??

Grüsse,
Simone
 
Dr Franke Ghostwriter
Genau, Du ziehst von den Forderungen erstmal alle ab, die Du in Deinen Buchungssätzen beglichen oder ausgebucht hast, rechnest die MwSt raus und nimmst das dann mal 1 Prozent oder wieviel Du auch immer da reinstellen sollst lt. Aufgabe.

Gruss, Sina
 
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