Forderungen die vom letzten Jahr sind, werden aus der PWB zu Forderungen gebucht, also
159 / 140
Bei Forderungen die älter sind als 1 Jahr wird Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache gbucht, also
221 / 140
Am Ende des Jahres löst Du dann die PWB (bzw. den Rest der noch drauf ist)auf mit dem Buchungssatz
159 / 226
und buchst die neue Pauschalwertberichtigung mit
232/159
So damit müsste alles abgedeckt sein😀
Oder??
Gruss, Sina