Hallo,
ich hätte da auch mal eine Frage an Euch. Stellen wir uns mal vor das sich jemand ein Auto über Ebay kauft das 13 Jahre alt ist. Es wird drauf hingewiesen das es natürlich altersbedingte Schönheitsfehler hat, hier und da ein Kratzer. Ausserdem wird noch aufgezählt was alles vor 5.000 km an dem Wagen repariert wurde (motor überholt, neues cabrioverdeck, zahnriemenwechsel, kompletter unterbodenschutz, und vieles mehr)
Dann steht da halt noch das er vor 3 Monaten TÜV bekommen hat und er kein Öl, oder Wasser verliert.
So weit so gut. Nehmen wir an das der Käufer nun von etwas weiter her kommt und auf die Artikelbeschreibung vertraut. Daher lässt er sich die Fahrzeugpapiere per Nachname schicken, damit er den Wagen direkt anmelden kann (spart ja geld).
Nun trifft er sich also nach alle dem mit dem Verkäufer, der leider nur abends zeit hat und holt das auto ab. Sie fahren ein kurzes Stück bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Dabei wird der Käufer auch darauf hingewiesen das eine dichtung am motor gerade noch gewechselt wurde weil dort Öl austrat, alles nach einer Motorwäsche aber sauber sei und natürlich auch dicht.
Im Kaufvertrag heißt es natürlich das keine Gewährleistung übernommen wird "Gekauft wie gesehen" halt.
So, der Käufer fährt nun 2 Tage später zuhause in eine Werkstatt und lässt den Wagen checken. Der Meister in der Werkstatt ist vom Wagen so begeistert das er dem Käufer rät den Wagen zurück zu geben wenn möglich.
Laut KFZ-Meister ist eine Zylinderkopfdichtung defekt, der Motor ist von unten voller Öl. des weiteren hat die Ölwanne einen Riß, der Kühler ist mit Dichtungsmittel abgedichtet und hinten am Fahrzeug ist der Unterbodenschutz über den Rost geschmiert worden. Mindestens 10 cm eines Trägers sind komplett durchrostet, für eine genaue Beurteilung müsste allerdings erst der Unterbodenschutz abgeflext werden.
Sowohl Käufer, als auch Verkäufer geben sich als Laien aus, die den Schaden nicht erkennen konnten.
So nun also zu der alles entscheidenden Frage: Kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, z.B. weil er sich auf arglistige Täuschung beruft?
Der Käufer hat dies nämlich vor, der Verkäufer ist allerdings nicht bereit vom Vertrag zurück zu treten, da er von diesen Schäden nichts wußte.
Auch wenn die Reparaturarbeiten am Motor (gekauft mit kaputter Zylinderkopfdichtung) und das Aufbringen des Unterbodenschutzes stattgefunden haben, als sich das Fahrzeug im Besitz des Verkäufers befunden hat, müsste Ihm die Kenntnis an diesen Mängeln doch erst einmal nachgewiesen werden, oder nicht? handelt es sich vielleicht sogar um normalen Verschleiß?
Ich weiß, es klingt nach einem komplexen Fall, aber eigentlich ist es doch recht simple. Falls ihr Ideen zu diesem Fall habt, würde ich mich freuen was zu hören, vielen Dank!