• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

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Hallo! Ich habe mal etwas in eigener Sache. Bekannte haben vor ca. einem Jahr ( oder zwei ) ein Auto ( Gebrauchtwagen, ein Vorbesitzer) bei einem Händler gekauft. Erst jetzt hat man festgestellt, dass der Wagen einen Lackschaden hat. Vom Verkäufer wurde dieser Wagen als Unfallfrei verkauft. Ist dies ein arglistig verschwiegener Mangel. Wenn ja, kann man jetzt noch eine Minderung des Kaufpreises verlangen? Was kann man machen, wenn der Verkäufer behauptet, er habe von dem Mangel nichts gewußt? (Er als Autohändler sollte so etwas doch sehen!?
 
Eli,

zuerst das Übliche: Rechtsberatung dürfen wir hier keine geben. Daher ist es besser, wenn man reale Alltagsfälle als Übungsfälle darstellt, z.B. indem man die Personen A und B nennt etc. 🙄

Und zweitens: Was ist unter Lackschaden zu verstehen? Nicht jeder Kratzer bzw. nicht jede neu lackierte Stelle macht den Karren gleich zum Unfallwagen. 😉
Grundsätzlich sind an einen Händler (= fachkundiger Verkäufer) sicher höhere Anforderungen zu stellen als an einen privaten Laien.

Werd´doch mal etwas konkreter, dann kann man dir vielleicht auch ein paar Urteile zum Lesen empfehlen. 🙂

Viele Grüße
Steffi
 
Habe direkt mal was gefunden - vielleicht kann das ja schon helfen:
Gebrauchtwagenhandel: Keine Unfallfreiheit bei 800-Euro-Nachlackierung
Mit der Zusicherung der "Unfallfreiheit" müssen Kfz-Händler vorsichtig sein.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Karlsruhe. Der Kunde hatte bei einem Kfz-Händler einen gebrauchten Pkw für 25.000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag war im Feld "unfallfrei" das Wort "ja" eingedruckt. Nachdem der Käufer einen Farbunterschied an der hinteren linken Seitenwand festgestellt hatte, bestätigte ihm der Händler, dass der Pkw vor seiner Erstzulassung mit einem Aufwand von rund 800 Euro (interne Kosten) repariert worden sei. Der Käufer wollte die Rückabwicklung des finanzierten Kaufs.
Das LG gab ihm Recht. Das Autohaus habe die Unfallfreiheit garantiert. Die Richter wiesen auf den Charakter des Pkw als "junger Gebrauchter" hin, ferner auf den Status des Beklagten als "angesehener Kfz-Vertragshändler". Die Zusage "unfallfrei" bedeute zwar nur, dass keine wesentlichen Vorschäden vorlägen. Bagatellschäden würden keine Rolle spielen. Das konnte den Händler jedoch nicht retten. Zum einen lagen schon die internen Reparaturkosten bei 800 Euro. Zum anderen war die Instandsetzung nicht perfekt gelungen, weil ein sichtbarer Farbunterschied vorhanden war.
(LG Karlsruhe, 8 O 614/04).

Gruß
Steffi
 
Arglistig verschwiegen, oder pech gehabt!?

Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage an Euch. Stellen wir uns mal vor das sich jemand ein Auto über Ebay kauft das 13 Jahre alt ist. Es wird drauf hingewiesen das es natürlich altersbedingte Schönheitsfehler hat, hier und da ein Kratzer. Ausserdem wird noch aufgezählt was alles vor 5.000 km an dem Wagen repariert wurde (motor überholt, neues cabrioverdeck, zahnriemenwechsel, kompletter unterbodenschutz, und vieles mehr)
Dann steht da halt noch das er vor 3 Monaten TÜV bekommen hat und er kein Öl, oder Wasser verliert.

So weit so gut. Nehmen wir an das der Käufer nun von etwas weiter her kommt und auf die Artikelbeschreibung vertraut. Daher lässt er sich die Fahrzeugpapiere per Nachname schicken, damit er den Wagen direkt anmelden kann (spart ja geld).

Nun trifft er sich also nach alle dem mit dem Verkäufer, der leider nur abends zeit hat und holt das auto ab. Sie fahren ein kurzes Stück bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Dabei wird der Käufer auch darauf hingewiesen das eine dichtung am motor gerade noch gewechselt wurde weil dort Öl austrat, alles nach einer Motorwäsche aber sauber sei und natürlich auch dicht.

Im Kaufvertrag heißt es natürlich das keine Gewährleistung übernommen wird "Gekauft wie gesehen" halt.

So, der Käufer fährt nun 2 Tage später zuhause in eine Werkstatt und lässt den Wagen checken. Der Meister in der Werkstatt ist vom Wagen so begeistert das er dem Käufer rät den Wagen zurück zu geben wenn möglich.
Laut KFZ-Meister ist eine Zylinderkopfdichtung defekt, der Motor ist von unten voller Öl. des weiteren hat die Ölwanne einen Riß, der Kühler ist mit Dichtungsmittel abgedichtet und hinten am Fahrzeug ist der Unterbodenschutz über den Rost geschmiert worden. Mindestens 10 cm eines Trägers sind komplett durchrostet, für eine genaue Beurteilung müsste allerdings erst der Unterbodenschutz abgeflext werden.

Sowohl Käufer, als auch Verkäufer geben sich als Laien aus, die den Schaden nicht erkennen konnten.

So nun also zu der alles entscheidenden Frage: Kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, z.B. weil er sich auf arglistige Täuschung beruft?

Der Käufer hat dies nämlich vor, der Verkäufer ist allerdings nicht bereit vom Vertrag zurück zu treten, da er von diesen Schäden nichts wußte.

Auch wenn die Reparaturarbeiten am Motor (gekauft mit kaputter Zylinderkopfdichtung) und das Aufbringen des Unterbodenschutzes stattgefunden haben, als sich das Fahrzeug im Besitz des Verkäufers befunden hat, müsste Ihm die Kenntnis an diesen Mängeln doch erst einmal nachgewiesen werden, oder nicht? handelt es sich vielleicht sogar um normalen Verschleiß?

Ich weiß, es klingt nach einem komplexen Fall, aber eigentlich ist es doch recht simple. Falls ihr Ideen zu diesem Fall habt, würde ich mich freuen was zu hören
 
@derbehamburg,
hast du dich extra hier angemeldet, um die obige Frage zu beantworten? Oder studierst du auch an der Fernuni?
Wir sind gerne bereit, Kommilitonen bei Übungsfällen zu helfen, dies ist jedoch kein juristisches Forum für Rechtsfragen. Sehe ich zumindest so. Sorry.
 
Dr Franke Ghostwriter
Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage an Euch. Stellen wir uns mal vor das sich jemand ein Auto über Ebay kauft das 13 Jahre alt ist. Es wird drauf hingewiesen das es natürlich altersbedingte Schönheitsfehler hat, hier und da ein Kratzer. Ausserdem wird noch aufgezählt was alles vor 5.000 km an dem Wagen repariert wurde (motor überholt, neues cabrioverdeck, zahnriemenwechsel, kompletter unterbodenschutz, und vieles mehr)
Dann steht da halt noch das er vor 3 Monaten TÜV bekommen hat und er kein Öl, oder Wasser verliert.

So weit so gut. Nehmen wir an das der Käufer nun von etwas weiter her kommt und auf die Artikelbeschreibung vertraut. Daher lässt er sich die Fahrzeugpapiere per Nachname schicken, damit er den Wagen direkt anmelden kann (spart ja geld).

Nun trifft er sich also nach alle dem mit dem Verkäufer, der leider nur abends zeit hat und holt das auto ab. Sie fahren ein kurzes Stück bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Dabei wird der Käufer auch darauf hingewiesen das eine dichtung am motor gerade noch gewechselt wurde weil dort Öl austrat, alles nach einer Motorwäsche aber sauber sei und natürlich auch dicht.

Im Kaufvertrag heißt es natürlich das keine Gewährleistung übernommen wird "Gekauft wie gesehen" halt.

So, der Käufer fährt nun 2 Tage später zuhause in eine Werkstatt und lässt den Wagen checken. Der Meister in der Werkstatt ist vom Wagen so begeistert das er dem Käufer rät den Wagen zurück zu geben wenn möglich.
Laut KFZ-Meister ist eine Zylinderkopfdichtung defekt, der Motor ist von unten voller Öl. des weiteren hat die Ölwanne einen Riß, der Kühler ist mit Dichtungsmittel abgedichtet und hinten am Fahrzeug ist der Unterbodenschutz über den Rost geschmiert worden. Mindestens 10 cm eines Trägers sind komplett durchrostet, für eine genaue Beurteilung müsste allerdings erst der Unterbodenschutz abgeflext werden.

Sowohl Käufer, als auch Verkäufer geben sich als Laien aus, die den Schaden nicht erkennen konnten.

So nun also zu der alles entscheidenden Frage: Kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, z.B. weil er sich auf arglistige Täuschung beruft?

Der Käufer hat dies nämlich vor, der Verkäufer ist allerdings nicht bereit vom Vertrag zurück zu treten, da er von diesen Schäden nichts wußte.

Auch wenn die Reparaturarbeiten am Motor (gekauft mit kaputter Zylinderkopfdichtung) und das Aufbringen des Unterbodenschutzes stattgefunden haben, als sich das Fahrzeug im Besitz des Verkäufers befunden hat, müsste Ihm die Kenntnis an diesen Mängeln doch erst einmal nachgewiesen werden, oder nicht? handelt es sich vielleicht sogar um normalen Verschleiß?

Ich weiß, es klingt nach einem komplexen Fall, aber eigentlich ist es doch recht simple. Falls ihr Ideen zu diesem Fall habt, würde ich mich freuen was zu hören, vielen Dank!

Das riecht ja jedenfalls verdammt danach, daß der Verkäufer seine Schrottkarre absichtlich einem Gutgläubigen andrehen wollte.

Was nichts daran ändert, daß der Beweis erbracht werden muß

- wenn man sich auf arglistige Täuschung beruft: Daß der Verkäufer arglistig handelte
- wenn man sich auf den öltropfenden Motor beruft: Daß schon vor Übergabe das Öl tropfte und die Ölwanne nicht erst in den wenigen Tagen gerissen ist, in denen der Käufer das Auto fuhr.

Denn auch ohne Gewährleistung hätte möglicherweise der Verkäufer noch gar nicht ordnungsgemäß erfüllt: Wenn der Verkauf eines Autos, das "kein Öl verliert" vereinbart ist und der Verkäufer übergibt ein Auto, das Öl verliert, dann hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag noch nicht erfüllt. Man kann dann eine Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung setzen und anschließend zurücktreten mit der Folge, daß man das Auto zurück geben und den Kaufpreis zurück verlangen kann.

Ob sich das alles so beweisen läßt, kann nur ein Rechtsanwalt sicher beurteilen - auf Basis von näheren Angaben usw.

Bei all dem droht nämlich die Gefahr, daß der Käufer sich auch selbst ungeschickt verhalten hat - ist dem Käufer nämlich infolge grober Fahrlässigkeit ein Mangel unbekannt geblieben, dann hat er Pech, außer er kann Arglist des Verkäufers nachweisen.

Abgesehen davon kennt ein Rechtsanwalt vielleicht auch andere Wege - er könnte vielleicht dem Verkäufer androhen, daß er Strafantrag wegen Betruges stellt - wenn der Verkäufer kein kompletter Trottel ist, dann gibt er doch wahrscheinlich die paar Euro für das uralte Auto lieber zurück, anstatt sich der Unsicherheit ausgesetzt zu sehen, einer Straftat angeklagt zu werden. Das ist unangenehm, selbst wenn nix dabei rauskommt.
 

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