So pauschal kann man das nicht sagen. Was ich beobachtet habe ist folgendes:
Wenn Kubis dran ist, dann geht es ans eingemachte, vor allem die Auswirkungen des Vertragsrechtes auf das Verfahrensrecht. Mietrecht ist wohl das Steckenpferd von Herrn Kubis. Wenn der also das Modul betreut, dann geht es vor allem um BGB II im Zivilprozess. Vom Lehrstuhl Kubis tönt es auch, dass BGB I-III sitzen muss.
Wenn der Prinz dran ist, geht es im wesentlichen um ZPO. Ich habe eine Klausur bei ihm geschrieben, in der überhaupt kein materielles Recht dran kam.
Auf BGB III kann man also tendenziell verzichten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte es vorher machen.