• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

BGB I und II zeitlich machbar?

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ich muss mcih jetzt mal langsam für die Module im zweiten semester entscheiden und weiß nicht so recht was da auf mich zukommt.
Eigentlich war die Idee mal WiWi Fächer auszulassen und sich auf ReWi zu konzentrieren.
Die Frage ist, ob es möglich ist BGB 1 und 2 in einem Semester zu schaffen (Teilzeitstudium)?
Oder kann mir jemand eine andere Zusammensetzung für das zweite Semester empfehlen die machbarer ist?
Ich würde mich sehr über eure Tipps freuen!
 
Kawa,

das ist grundsätzlich möglich. Vor der beabsichtigten Zusammenstellung bei dem bei Dir vermuteneten Studienfortschritt, ist die Kombination BGB I und BGB II nicht empfehlenswert. BGB I behandelt den allgemeinen Teil des BGB (AT). Hier sollte man sich eine saubere und soldide Basis schaffen, da nahezu alles weitere darauf fußt.

BGB II (Schuldrecht) verlangt als Klausurzulassung eine Hausarbeit. Die Grundlagen des AT sollten da schon sitzen, um sich halbwegs "ablenkungsfrei" von allgemeinen Fragen auf die schuldrechtliche Komponente konzentrieren zu können.

Besser erscheint - soweit Du denn 2 Module bearbeiten willst - die Kombination BGB I und z.B. BWL I und in dem darauffolgendem Semester BBG II.

Du kannst auch BGB I und II belegen, solltest dann allerdings einen klaren Schwerpunkt auf Verstehen des AT setzen, wenn Du merkst, dass die zeitlichen Anforderungen für diese beiden Module für Dich als Teilzeitstudiosus parallel nicht leistbar sein sollten. Die BGB II-Inhalte würdes Du dann "verlustfrei" ins nächste Semester schieben.

Viele Grüße und ein glückliches Händchen bei Deiner Entscheidung

ahab
 
hm ja dann wirds wohl besser sein zu tauschen.
Hab jetzt gesehen, dass man in BGB2 und in Deutsches und Europ.Verfassungsrecht eine Hausarbeit schreiben muss und in BGB1 und Externes Rechnungswesen je 4 Einsendearbeiten.
Da ich jetzt davon ausgehe, dass es sehr viel Arbeit ist 2 Hausarbeiten gleichzeitig zu schreiben wäre es besser immer ein Modul mit EA und eins mit HA pro Semester zu machen oder?
Dann würde ich im 2. BGB1 und Deutsches und Europ. Verfassungsrecht machen.
Gruß!
 
Ich glaube, das Hausarbeit schreiben ist nicht so das Problem. Es ist wohl eher das Problem des Stoffes. Es sind einfach so viele Sachen aus dem AT die man im Schuldrecht als Grundlage braucht. D.h. ohne wirklich das komplette BGB 1 durchgemacht zu haben, scheint es mir sehr schwer die Hausarbeit überhaupt zu bestehen. Vor Allem, wenn man noch beachtet, dass der Soff wohl meistens am Anfang weniger das Problem ist als der Gutachtenstiel.
 
ich würde davon abraten. ich habe in teilzeit BGB II und ein halbes Modul AVR gemacht und bin trotzdem durchgerasselt. BGB II find ich sehr umfangreich und ohne Kenntnisse aus BGB I gar nicht machbar.
 
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