weiß jemand, was alles unter "bew. Anlagegüter" fällt? Wie sieht es denn z.B. mit nachträglich eingebauten Lasten-Aufzügen, Rolltreppen, usw. aus?
(Ich meine das irgendwo in den Unterlagen gelesen zu haben, kann mich aber nicht mehr erinnern, ob die Vereinfachungsregel angewendet werden durfte oder nicht.)
Vielen Dank und liebe Grüße,
Natalie
(Ich meine das irgendwo in den Unterlagen gelesen zu haben, kann mich aber nicht mehr erinnern, ob die Vereinfachungsregel angewendet werden durfte oder nicht.)
Vielen Dank und liebe Grüße,
Natalie