@asianguy81
Ja, das stimmt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Tatsache eines scheinfreien Jurastudiums maximal dafür dient sich die Leistungen für einen LLB anrechnene zu lassen. Einen darüber hinaus gehender Nutzung kann jedoch nicht gesehen werden.
Ja, das stimmt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Tatsache eines scheinfreien Jurastudiums maximal dafür dient sich die Leistungen für einen LLB anrechnene zu lassen. Einen darüber hinaus gehender Nutzung kann jedoch nicht gesehen werden.