weiss jemand von Euch inwieweit die Note einer nicht bestandenen Klausur, die man mit zwei anderen Klausuren ausgleichen kann, in die Endnote des Bachelorzeugnisses einfliesst? Konkret meine ich die Ausgleichsregelung zu den drei BWL-Modulen nach § 14 der Prüfungsordnung, wobei ich noch nach der alten PO studiere (mindestens 150 Punkte statt 200 Punkte; Module BWL I, II, III).
Mich interessiert auch noch, ob die Note der nicht bestandenen Klausur im Falle eines Ausgleichs im Zeugnis auftaucht.
Gruß
Lexa
Mich interessiert auch noch, ob die Note der nicht bestandenen Klausur im Falle eines Ausgleichs im Zeugnis auftaucht.
Gruß
Lexa