Laut Prüfungsordnung:
"Die Modulabschlussprüfungen im wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtbereich gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten · in allen vier Modulabschlussprüfungen insgesamt mindestens 200 Punkte erreicht worden sind
und
· keine der vier Modulabschlussprüfungen mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist
und
· nicht mehr als eine Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist."
Aus den "und"s nehme ich an, dass alle Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen??!!! Beantwortet habe ich mir die Frage wohl selber