Mal ne Frage, wann kann man eine FLL gegeneinander aufrechnen?
Hier das Beispiel:
V hat gegen K Anspruch auf 200Euro. Fälligkeit am 3.8
K gegen V 100Euro, fällig am 5.7
welche Antwort ist richtig`?
A: Erklärt K am 30.7 die Aufrechnung, Fll des V bleibt mit 100Euro bestehen
oder
B: Eine wirksame Aufrechnung ist in beiden Fällen (Aufrechnungstag: 30.7) nicht möglich, da zum Aufrechnungszeitpunkt beide FLL bestehen, fällig u einredefrei seien müssen.
Danke für eure Hilfe lg Sue
Hier das Beispiel:
V hat gegen K Anspruch auf 200Euro. Fälligkeit am 3.8
K gegen V 100Euro, fällig am 5.7
welche Antwort ist richtig`?
A: Erklärt K am 30.7 die Aufrechnung, Fll des V bleibt mit 100Euro bestehen
oder
B: Eine wirksame Aufrechnung ist in beiden Fällen (Aufrechnungstag: 30.7) nicht möglich, da zum Aufrechnungszeitpunkt beide FLL bestehen, fällig u einredefrei seien müssen.
Danke für eure Hilfe lg Sue