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Armes Deutschland

Ja, es gibt schon schöne Vorschriften in unserem noch schöneren Land.
Besonders der Wertsack ist unvergleichlich. Die Eigentliche Anweisung aus der er entstammt ist ja noch um einiges länger, macht den Sachverhalt aber trotzdem nciht wirklich klar. Kann ich ja bei bedarf mal hier einstellen.
 
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)"

Das ist allerdings wirklich nicht unwichtig, weil es hier um die Kosten der "Rückreise" geht, die der Betroffene bzw. dessen Angehörige bitte selber tragen sollen...

Aber schade eigentlich, dass die Hundehaufen auf meinem Grundstück nicht in mein Eigentum übergehen... 😀

Steffi
 
SteffiM schrieb:
Aber schade eigentlich, dass die Hundehaufen auf meinem Grundstück nicht in mein Eigentum übergehen... 😀

Steffi

Ich kann dir gerne welche bei uns einsammeln und zu kommen lassen, wenn du Bedarf hast ... 😉
Ich kann sehr gut drauf verzichten. Ob nun Eigentümer oder nicht.
 
Aktionär schrieb:
Ich kann dir gerne welche bei uns einsammeln und zu kommen lassen, wenn du Bedarf hast ... 😉
Ich kann sehr gut drauf verzichten. Ob nun Eigentümer oder nicht.
Mohohohohoooooment!!!!!!!
Als Nicht-Eigentümer köteraler Exkremente fehlt es dir an der gesetzlich verankerten Legitimation zur Verfügung und damit Entfernung des corpus delicti. Eine versuchte Inbestiznahme und Entsorgung erfüllt den Tatbestand des Diebstahls in unmittelbarer Täterschaft. Notfalls könntest du die Streitsache gutgläubig von deinem Nachbarn erwerben und somit frei über die Sache verfügen. Dies setzt allerdings voraus, daß die Sache dem eigentlichen Eigentümer nicht abhanden gekommen ist, weil sonst § 935 BGB zieht. Bei Zuwiderhandlungen ist das Höchstmaß bei 5 Jahren Haft angesetzt. Das StGB ist anzuwenden (Widerrechtliche Inbesitznahme einer stinkenden Sache, schwerer Raub i.V.m. Verstoß gegen Genfer Giftgaskonvention).
 
Leider wurde meine Lieblingsvorschrift abgeschafft: die Rasenmäherlärmschutzverordnung.
Aber die Vorschrift, die das Sammeln von Weinbergschnecken regelt und damit die Weinbergschnecken zum jagdbaren Tier definiert ist auch nicht schlecht. Oder die Rüttelpflicht an Grabsteinen 😛
 
Rüttelpflicht an Grabsteinen?
Erinnert mich sehr an die Rüttelpflicht des Lebenspartners eines Fuzzis beim Lesen des EDV- und Unternehmensführungsskriptes.......
 
Die Rechtssprechung ist auch immer gut für interessante Erkenntnisse.
Bundesgerichtshof: "Ein Bankschließfach ist keine Wohnung".
 
Zur Rüttelpflicht:

So muss z.B. eine Gemeinde, die Eigentümer eines Friedhofes ist, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jener Verkehrssicherungspflicht
dadurch nachkommen, dass sie einmal jährlich an allen Grabsteinen rütteln lässt, um deren Standfestigkeit zu überprüfen und um sicherzustellen, dass keinem Friedhofsbesucher ein Grabstein auf die Füße fällt. Die gemeindlichen Rüttler müssen zudem noch bestimmte Kenntnisse erworben haben, damit sie dieser Rüttelpflicht auch nachkommen können. Dieses Beispiel macht zugleich deutlich, dass nicht alles, was als Überregulierung kritisiert wird, dem Gesetzgeber anzulasten ist.

Quelle: https://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/01147.pdf

... und da stehen noch viel bessere Dinge drin


Die Entbürokratisierungsvorschläge sind eine wahre Fundgrube dusseliger Vorschriften.
 
Mein Lieblingsparagraph

Hallo zusammen,

mein absoluter Lieblingsparagraph ist der § 962 Verfolgungsrecht bei Bienenschwärmen. Schon gut, dass es geregelt ist, dass ein Bienenschwarmbesitzer seinen Schwarm auch verfolgen darf. 😉

Grüßle

Sammy77
 
Jaja, die §§ rund um die Bienenschwärme haben mir schon fast einen Rausschmiss aus der Vorlesung beschert...erschwerend kam dann noch die Bestimmung über diverse Pferdekrankheiten und deren Erklärung im BGB (u.a. "Rotz") hinzu, gekrönt durch das juristische Faible für Gliederungen und Unterpunkte (O-Ton: "Ich mache mal a-a!")
 
Ich kann mich gerade für den § 1314 II Nr.1 BGB begeistern:

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;.....

soso 😀 ...
 
gerry schrieb:
Mohohohohoooooment!!!!!!!
Als Nicht-Eigentümer köteraler Exkremente fehlt es dir an der gesetzlich verankerten Legitimation zur Verfügung und damit Entfernung des corpus delicti. Eine versuchte Inbestiznahme und Entsorgung erfüllt den Tatbestand des Diebstahls in unmittelbarer Täterschaft. Notfalls könntest du die Streitsache gutgläubig von deinem Nachbarn erwerben und somit frei über die Sache verfügen. Dies setzt allerdings voraus, daß die Sache dem eigentlichen Eigentümer nicht abhanden gekommen ist, weil sonst § 935 BGB zieht. Bei Zuwiderhandlungen ist das Höchstmaß bei 5 Jahren Haft angesetzt. Das StGB ist anzuwenden (Widerrechtliche Inbesitznahme einer stinkenden Sache, schwerer Raub i.V.m. Verstoß gegen Genfer Giftgaskonvention).

Dann kauf ich mir eben einen, auch wenn das ein Tierschützer bestimmt nciht gerne sieht. Also die ANschaffung nur zu o.g. Zweck meine ich jetzt ... Nicht, dass ich was gegen Hunde hätte
 
gerry schrieb:
Ich kann mich gerade für den § 1314 II Nr.1 BGB begeistern:

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;.....

soso 😀 ...

Ob es ähnliche Regelungen auch in Las Vegas gibt? Die USA haben ja viele interessante Gesetze, aber in diesem Fall würde ich mich nicht darauf verlassen ...
 
Las Vegas

Bei manchen Ehen ist es vl besser man traut sich erst in Las Vegas, sozusagen als "Probezeit", dann wird ne Scheidung nicht zu teuer.

Da braucht man nur mal in die Promirunde schauen 😉

Grüßle

Sammy77
 
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