Hallo,
Ich hoffe ich finde hier ein paar Ratschläge. Ich stecke nämlich voll in der Sch.... Also ich bin mal ehrlich und gestehe mal, das ich im Knast war. Dort gab es ein Angebot der FU Hagen: Studieren für Inhaftierte. Die Belegkosten waren dabei deutlich geringer, als unter normalen Umständen. Ich könnte problemlos alles begleichen. Dafuer waren die Studienbedingungen extra problematisch. Kein Kontakt zu anderen Studierend, keine Teilnahme an Lerngruppen, kein Austausch mit anderen, keine online-Klausuren, keine offline-Bibliothek, jede Literatur muss beim Abteilungsdienstleiter beantragt werden, jede finanzielle Extraaufwendung ebenso. Kurz vor der Entlassung standen meine Prüfungen im ersten Semester an. § 120 SGB III bereitete ich meine Entlassung vor (Mitgliedschaftsantrag Krankenkasse, Kontoeröffnung,...). Ich hatte zig Beratungsgespräche mit Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Alle waren sich einig: "Switchen sie von Vollzeit auf Teilzeit um." Gesagt getan. Alle Formulare abgabebereit ausgefüllt und die Entlassung bestmgl. problemfreiorientiert vorbereitet. Am 20.03. wurde ich entlassen. Habe mein Umfeld gewechselt, meine problembehafteten Strukturen durchbrochen und bin zum Langweile geworden. Am 09.04. erfolgte die Ummeldung meiner Anschrift, was durch die coronabedingte termienvergabe nicht eher mgl. gewesen ist. Nachfolgend und ohne zeitl. Verzug habe ich alle Anträge fristgerecht eingereicht. Die erhoffte Ablehnung des ALG1 erfolgte. Erhofft deswegen, weil ich nur mit einem ALG2-Bescheid finanziell in der Lage bin, das Studium zu finanzieren. Hier spiele hier auf das gesonderte Angebot der FU Hagen für Bedürftige (hier Hartz4 bzw. ALG2 Empfänger) an. Auch der ALG2 Antrag wurde entgegen aller Erwartungen und Prognosen abgelehnt. Grund dafür ist, dass ich so blöd war, eine Bescheinigung über die wöchentliche Studienzeit-belastung (in Stunden pro Woche) dem Antrag beizulegen. Darauf sind Module eingerechnet, welche ich nicht mehr absolviere. Folgendes: kurz vor meiner Entlassung fanden die Prüfungen statt. Auch die Rückmeldung zum Sommersemester 2022 hatte in dieser Zeit zu erfolgen. Da ich die Ergebnisse ja noch nicht kannte, kalkulierte ich erstmal mit einem "Durchfaller", bzw. mit der coronabedingten Sonderregelung des Freiversuches. Ich meldete mich also nochmals für die zwei Modelle aus dem ersten Semester an. Auch meldete ich mich nicht für nur ein teilzeitübliches Modul an, sondern für zwei. So ergab sich eine wöchentliche Stundenbelastung von mehr als 70h pro Woche. Was ja aber nur auf dem Papier so festgehalten ist. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich. Erst zum neuen Semester. Nun habe ich die Prüfungenen bestanden. 2 Module sind also schon mal weg. Auch wenn ich diese nicht bestanden hätte, wäre es ja nur so abgelaufen, um mich für die Nachholprüfung der Module des ersten Semesters anmelden zu können. Die Teilnahme und Bearbeitung des kompletten Studienbriefs wäre so oder so nicht beabsichtigt gewesen und zudem auch unnötig. Im Bezug auf die zwei Module des zweiten Semesters möchte ich sagen, dass wenn ich z.B. durch Arbeit zeitlich nicht in der Lage wäre, alle beiden Module des zweiten Semesters zu bewältigen, ich mich einfach nicht für die Prüfung angemeldet hätte. Bzw., so wie ich es oben aus vorangegangenen Beiträgen rausgelesen habe, es die sowieso nichts angeht, was ich in meiner Freizeit mache. Rechne ich halt mit einem Modul in der normalen Arbeitszeit, dem zweiten in meiner Freizeit. Zumindest bis ich Arbeit gefunden habe.
Weitere Schritte waren: Widerspruch, für welchen mir telefonisch der Eingang bestätigt wurde, dieser aber bei einer persönlichen Vorstellung plötzlich unauffindbar war. Auch waren alle online eingereichten Anträge bzgl. des ALG2 plötzlich in meinem Account vom jobcenter weg. Nur der ALG1 Antrag ist noch da. Ich sollte einen Nachprüfungsantrag stellen. Auch dieser wurde mir abgelehnt und kaum 24h später zugestellt. Die Schnelligkeit der Ablehnung lässt nun folgenden Entschluss zu: hier wurde nicht geprüft, sondern nur abgelehnt.
Ich suchte mir einen Anwalt. Zusammen mit ihm reichte ich für Juni nochmals einen ALG2 Antrag ein. Parallel wurde nochmals ein Nachprüfungsantrag gestellt, um rechtlich nochmal Anschluss an den ersten ALG2 Antrag zu haben bzw. gegen die Ablehnung vorzugehen.
Der Anwalt erwies sich im ersten Gespräch als hilfsbereit und kompetent, was sich im zweiten Gespräch relativiert, da er keine angesprochenen Widersprüche eingereicht hatte, was er erst nach einigen Email und Telefonaten tat. In diesem schickte er mich zum Sozialgericht. Ich denke, dass ich ihn dafür habe. Ich muss nun dort gegen den Ablehnungsbescheid des zweiten Antrages einen eiligen Rechtsentscheid herbeiführen lassen, wovon ich rein gar keine Ahnung habe. Deswegen habe ich mir ja einen Anwalt genommen.
Kurzum. Seit dem 20.03. stehe ich ohne Geld da. Sozialamt gibt mir auch nichts, bzw. antwortet erst garnicht mehr. Alle finanziellen Möglichkeiten, bzw. Freunde und Bekannte sind enorm ausgereizt. Meine Freundin muss mit zwei Kindern für mich mit aufkommen. Wohnungsübergaben scheiderten am fehlende ALG2 Bescheid. Ich bin am Ende. Mein Studium steht auf der Kippe. Die 299,00 Euro Semestergebühr konnten dank der Hilfe eines guten Freundes erst letzte Woche beglichen werden. Ich hoffe ich kann mich trotzdem fürs folgende Wintersemester eintragen. Internet will auch bezahlt werden, was für Studenten an der FU zwingend erscheint. Zudem Krankenkassenbeiträge und Kosten für die Lebensunterhaltung.
Habt ihr Ratschläge für mich? Was würdet ihr machen? Zumal ich mich nach einer ausführlichen Recherche zu diesem Teilzeitstudent und ALG2 Thema völlig im Recht sehe, aber es nicht umsetzen kann. So das war es. Ich habe Hunger. Geh ich mir was klauen im Netto? Oder bettel ich weiter rum? Oder hunger ich einfach?
Mit freundlichen Grüßen
Marcus