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Anspruch auf Studienplatz

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KommilitonInnen in spe,

angenommen ich bewerbe mich jetzt für Bachelor of Laws und bekäme nach zwei Wartesemestern einen Studienplatz, weil mein Abi keinen NC 1.0 - 1.3 hat. Muss ich den Studienplatz dann gleich annehmen, weil er dann sonst verfällt oder habe ich bei einer erst mal erteilten Zulassung dann auch noch 1 oder 2 Semester nach der Zulassung einen Anspruch auf den Studienplatz?

Danke für eure Antworten,

flyman
 
Dein Anspruch auf einen zugeteilten Studienplatz verfällt, wenn Du ihn ohne Angabe von triftigen Gründen nicht annimmst.
Triftige Gründe sind i.d.R. chronische Erkrankungen, Zivildienst, Wehrdienst, Soz. Jahr u.dgl. Arbeitsbedingte Gründe zählen dabei nicht.

Da es aber die letzten Semester beim BoL mehr Plätze als Bewerber gibt, kannst Du Dir ziemlich sicher sein, einen Platz zu haben.
 
Dr Franke Ghostwriter
Mir scheint es so, als wäre der NC beim BOL seit diesem Semester aufgehoben. Bisher war es ja immer so, dass man die Zulassung erst nach Bewerbungsschluss bekommen hat. Ich habe mich für das kommende Semester mit der bestandenen Zulassungsprüfung beworben und schon heute die Zulassung bekommen. Und das bei 3,0 in der ZUP.

Grüße

Kai
 
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