KommilitonInnen in spe,
angenommen ich bewerbe mich jetzt für Bachelor of Laws und bekäme nach zwei Wartesemestern einen Studienplatz, weil mein Abi keinen NC 1.0 - 1.3 hat. Muss ich den Studienplatz dann gleich annehmen, weil er dann sonst verfällt oder habe ich bei einer erst mal erteilten Zulassung dann auch noch 1 oder 2 Semester nach der Zulassung einen Anspruch auf den Studienplatz?
Danke für eure Antworten,
flyman
angenommen ich bewerbe mich jetzt für Bachelor of Laws und bekäme nach zwei Wartesemestern einen Studienplatz, weil mein Abi keinen NC 1.0 - 1.3 hat. Muss ich den Studienplatz dann gleich annehmen, weil er dann sonst verfällt oder habe ich bei einer erst mal erteilten Zulassung dann auch noch 1 oder 2 Semester nach der Zulassung einen Anspruch auf den Studienplatz?
Danke für eure Antworten,
flyman