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Ja aber er/sie will sich ja fürs Sommersemester nicht erst WS einschreiben und das geht wirklich nicht.Wenn Du im März 2008 die 3 Klausuren geschrieben hast weißt Du Mitte Mai normalerweise spätestens, ob Du alle 3 bestanden hast.
Die Rückmeldung für das WS 08/09 ist ab 1.6. und endet 15.7.
haha, ich habe es ja so beschrieben, weil ich es von Dir weißich hab es so gemacht, wie Eliza grad beschrieben. Ich hab im WS 06/07 die Zugangsprüfung bestanden und mache dieses Semester BWL II und III, damit ich im September Klausuren schreiben kann 😉 Für das WS 07/08 beantrage ich dann den Statuswechsel und weiter geht es 🙂
Klar klappt das, das sind ja die BWL-Module, die haben nichts mit den Rewi-Modulen zu tun.Und klappt das denn vom Lernstoff dieser beiden Module, auch wenn ich die anderen vorherigen Module nicht belegt habe, sprich über das Wisssen der vorherigen Module noch nicht verfüge?
Klar klappt das, das sind ja die BWL-Module, die haben nichts mit den Rewi-Modulen zu tun.
ist ja super, dann darf ich mich auf BWL freuen🙂.
Vielen Dank!!!!
LG auguri
Ob man sich hierrauf freuen kann .... 😕😕😕
ist ja super, dann darf ich mich auf BWL freuen🙂.
Vielen Dank!!!!
LG auguri
Ich hab da mal eine Frage:
Ich habe festgestellt, dass es jetzt auch das Modul "BGB IV" gibt....!
Müssen wir das nachbelegen oder gilt das nur für "Erstsemestler"?
MfG
Xyrodser
Ab dem Wintersemester 2007/2008 wird der Studiengang
Bachelor of Laws auf einen siebensemestrigen
Studiengang umgestellt. Diese Regelung gilt zunächst
nur für Neueinschreiber. Studierende die bisher bereits
im Bachelor of Laws eingeschrieben waren, können
auch weiterhin den Abschluss nach Ableistung
von 18 Modulen in sechs Semesters schaffen. Auf
Antrag können Sie jedoch in den siebensemestrigen
Studiengang übergeleitet werden. Das siebensemestrige
Studium wird 21 Module umfassen. Neu sind die
Module Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
und BGB IV. Zudem wird das bisherige Modul 18 in
ein Modul Seminararbeit und ein Modul Bachelorarbeit
aufgespalten.
Ich denke mal, daß bis dahin die Termine feststehen.Ich hab auch eine Frage.😉
Bis zum 15.07. muss man sich ja spätestens zurückgemeldet haben. Ich möchte 3 Module belegen. Und zwar M11 (IPR), M13 (Rhetorik) und W5 (Strafrecht). (die letzten rechtswissenschaftlichen, die mir dann noch fehlen*[/COLOR]) Wo kann ich denn ersehen, dass die Klausuren im März 2008 nicht parallel laufen? .
Danke schön für die Infos!
@Poison: Wenn Du das Material hast, kannst Du Dich dann mal bei mir melden.....würde mich interessieren, was der Inhalt ist!?
Nicht, dass ich Interesse an dem Master hätte,😀 aber falls doch, wie sieht es denn aus bei Leuten, die den Bachelor in vier Semstern gemacht haben, weil sie von der damaligen Universität einiges angerechnet bekommen haben? Für den Besuch des LL.M. muss man ja vorher 7 Semester LL.B. studiert haben. Kann man die Semester zusammen zählen? Ich hab schon 10 Semester von der Präsenzuni auf dem Buckel. Oder bleibt der LL.M. verwehrt, weil ich z.B. "nur" 3 oder 4 Semester hier "gebraucht" habe, um den Bachelor zu bestehen.
Nach meinen Verständnis geht es um die Regelstudienzeit und nicht um die tatsächliche Studienzeit.
Das BoL hat eine Regelstudienzeit von 6 zukünftig 7 Semester. Dies ist die Grundlage.
Also könne wir (alle hier, die das 1. Staatsexamen nicht bestanden haben) auch nie den Master machen oder wie?
Also könne wir (alle hier, die das 1. Staatsexamen nicht bestanden haben) auch nie den Master machen oder wie?
Die Semesterwochenstunden (SWS) zu den einzelnen Modulen geben m.E. für einen durchschnittlich begabten Studierenden einen ganz realistischen Anhaltspunkt. Allerdings verteilt sich die Arbeitsbelastung bei mir vor allem vor den Terminen für die Einsendearbeiten und die Klausuren.Daher nun meine Frage: Wie hoch ist ungefähr der wöchentliche Arbeitsaufwand bei empfohlener Modulbelegung?
Prinzipiell ja, denn sonst gäbe es ja keine berufstätigen Absolventen.Ist das neben dem Beruf ohne Probleme zu schaffen?
Besonders hilfreich für die Klausuren sind die Einsendearbeiten und ggf. auch Übungsbücher / Skripte. Lehrbücher sind nur bedingt notwendig. Das hängt vom eigenen Lernstil und der Qualität des jeweiligen Skripts ab.Noch eine Frage: Wie ist das Lernen an sich gestaltet?