• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anfragen zum Studium LL.B. und LL.M

ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich trage mein´Anliegen mal vor. Vielleicht hat jemand eine kreative Antwort.
Ich bin im ersten Semester zum BoL, aber als Akademiestudierende. Ich benötige noch die Zulassungsvoraussetzungen, um ein "ordentliche" Studentin zu werden.Habe die ersten beiden Module belegt. Fürs nächste Semester steht Modul 3 an und die Klausurprüfungen für diese ersten 3 Module.
Ich gehe mal von einem Bestehen der Klausuren aus, sodass ich mich anschließend fürs nächste Semester als Studentin und nicht mehr als Akademiestudierende einschreiben kann.
Aber genau hier liegt der Knackpunkt. Nämlich genau dann, wenn die Klausuren geschrieben werden, bzw. korrigiert werden, läuft die Rückmeldephase fürs kommende Semester. Wenn ich mich also zum 3. Semester zurückmelden will, habe ich noch keine Ergebnisse vorliegen, sodass unter Umständen die Uni mich als Studentin nicht annimmt, da ich noch nicht nachweisen kann, dass ich die Zulassungsvoraussetzungen erfülle.
Hier sehe ich ein Problem.
Hat jemand einen Lösungsvorschlag🙂?

LG Auguri
 
Wenn Du im März 2008 die 3 Klausuren geschrieben hast weißt Du Mitte Mai normalerweise spätestens, ob Du alle 3 bestanden hast.
Die Rückmeldung für das WS 08/09 ist ab 1.6. und endet 15.7.

Somit ist das nie ein Problem. Man weiß immer vor der Rückmeldephase ob man bestanden hat. Somit sollte Deinem Statuswechsel, sofern Du die Voraussetzungen erfüllst, in diesem Punkt nichts entgegenstehen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Grüße
Diana
 
Wenn Du im März 2008 die 3 Klausuren geschrieben hast weißt Du Mitte Mai normalerweise spätestens, ob Du alle 3 bestanden hast.
Die Rückmeldung für das WS 08/09 ist ab 1.6. und endet 15.7.
Ja aber er/sie will sich ja fürs Sommersemester nicht erst WS einschreiben und das geht wirklich nicht.
Man muß in dem Fall in diesem Semester noch Akademiestudent bleiben und sinnvollerweise die BWL-Module belegen, weil man nur dort Klausuren schreiben kann.
 
Auguri,

ich hab es so gemacht, wie Eliza grad beschrieben. Ich hab im WS 06/07 die Zugangsprüfung bestanden und mache dieses Semester BWL II und III, damit ich im September Klausuren schreiben kann 😉 Für das WS 07/08 beantrage ich dann den Statuswechsel und weiter geht es
 
ich hab es so gemacht, wie Eliza grad beschrieben. Ich hab im WS 06/07 die Zugangsprüfung bestanden und mache dieses Semester BWL II und III, damit ich im September Klausuren schreiben kann 😉 Für das WS 07/08 beantrage ich dann den Statuswechsel und weiter geht es 🙂
haha, ich habe es ja so beschrieben, weil ich es von Dir weiß
 
ihr drei,
ich danke euch für eure Beiträge.
Nun, dann werde ich deinen/euren Tipp annehmen und im SS08 die Module M7 und M14 belegen. Bedauerlich ist natürlich, dass ich als Akademiestudent die höheren Bezugsgebühren habe, die ich mir natürlich ersparen wollte 😉. Aber nun ja!

Und klappt das denn vom Lernstoff dieser beiden Module, auch wenn ich die anderen vorherigen Module nicht belegt habe, sprich über das Wisssen der vorherigen Module noch nicht verfüge?

LG Auguri
 
Ich hab da mal eine Frage:

Ich habe festgestellt, dass es jetzt auch das Modul "BGB IV" gibt....!
Müssen wir das nachbelegen oder gilt das nur für "Erstsemestler"?

MfG
Xyrodser
 
BGB IV gehört schon zu den Modulen der neuen Prüfungsordnung. Sowie ich bisher gehört habe, dürfen sich die bereits eingeschriebenen aussuchen ob sie nach neuer oder alter PO weiter studieren. Für die Neueinschreiber ist es Pflicht. Da ich bisher Akademiestudent war und mich jetzt erst einschreiben kann, komme ich trotz 3. Semesters dann wohl zu dem Vergnügen dies belegen zu müssen :rolleyes
 
Ich hab da mal eine Frage:

Ich habe festgestellt, dass es jetzt auch das Modul "BGB IV" gibt....!
Müssen wir das nachbelegen oder gilt das nur für "Erstsemestler"?

MfG
Xyrodser

In der Hagener Depesche Nr. 7 gab es dazu einige Informationen:

Ab dem Wintersemester 2007/2008 wird der Studiengang
Bachelor of Laws auf einen siebensemestrigen
Studiengang umgestellt. Diese Regelung gilt zunächst
nur für Neueinschreiber. Studierende die bisher bereits
im Bachelor of Laws eingeschrieben waren, können
auch weiterhin den Abschluss nach Ableistung
von 18 Modulen in sechs Semesters schaffen. Auf
Antrag können Sie jedoch in den siebensemestrigen
Studiengang übergeleitet werden. Das siebensemestrige
Studium wird 21 Module umfassen. Neu sind die
Module Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
und BGB IV. Zudem wird das bisherige Modul 18 in
ein Modul Seminararbeit und ein Modul Bachelorarbeit
aufgespalten.



Herzliche Grüße
Lars
 
Danke schön für die Infos!

@Poison: Wenn Du das Material hast, kannst Du Dich dann mal bei mir melden.....würde mich interessieren, was der Inhalt ist!?
 
Ich hab auch eine Frage.😉
Bis zum 15.07. muss man sich ja spätestens zurückgemeldet haben. Ich möchte 3 Module belegen. Und zwar M11 (IPR), M13 (Rhetorik) und W5 (Strafrecht). (die letzten rechtswissenschaftlichen, die mir dann noch fehlen*[/COLOR]) Wo kann ich denn ersehen, dass die Klausuren im März 2008 nicht parallel laufen? Da M 11 im 2. Studienjahr "dran ist" und M 13 im 3. dürfte das doch eigentlich klappen. Aber Strafrecht könnte kollidieren (die BWL-Module möchte ich noch außen vorlassen, auch wenn das mit den Klausuren passen würde.) Und das Wahlfach Steuerrecht - W 7 - kann ich erst machen, wenn ich die BWL-Module verstanden habe)


*[/COLOR]vorausgesetzt ich bestehe M9, M 10, M6.
 
Xyrodser!

Ich hab´mich ´mal beim Prüfungsamt erkundigt, was der 7-semestrige LLB mehr beinhaltet als der 6-semestrige, da ich auf jeden Fall den LLM machen will, der aber nach Bologna 10 Semester beinhalten soll.

Die Auskünfte über die zusätzlichen Module waren folgende:

- BGB IV ist eine Aufteilung von Elementen von BGB II und III. Wenn man diese Module schon bestanden hat, kann man sich BGB IV einfach beim Wechsel in den 7-semestrigen LLB anrechnen lassen.

- "Einführung in die BWL" als zweites zusätzliches Modul bekomme ich angerechnet, weil ich auch ´mal VWL auf Diplom studiert habe. Ob die BWL I-III-Module dafür ausreichen, müsstest Du mit dem PA Wiwiss besprechen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das bei bestandenen BWL I-III - Modulen gut möglich ist, da inhaltlich wohl nicht mehr viel anderes ´rankommen wird bis vielleicht auf ein bisschen Statistik.

- Das letzte zusätzliche Modul ist ja bloß die Aufteilung des Seminars und der BA-Arbeit zu eigenständigen Modulen, wobei die Seminararbeit und der Seminarvortrag dann 50:50 bei der Modulnote zählen. Die Arbeit ist hier also die gleiche.

Also, ich werde auf jeden Fall in den neue PO wechseln. Laut Herrn Szuka bekommt man dann quasi ein Semester geschenkt. Außerdem ist der LLM dann auch wie von Bologna gefordert 10-semestrig. Das kann dann noch einmal interessant werden, wenn die Umstellungen des klassischen Jurastudiums auf ein modernes Bologna-Studium vollzogen werden, was wohl nicht mehr ganz abwegig ist.

LG
zephyr
 
wißt Ihr wie man in die neue Prüfungsordnung wechseln kann? Muß man vielleicht einen Antrag stellen?
Kann ich, da mir sowohl die Klausur in BGB III noch fehlt, als auch alle 3 BWL-Klausuren, abwarten bis ich diese Klausuren bestanden habe, und erst dann (d.h. vielleicht erst in 2 Semestern) den Wechsel in die neue Prüfungsordnung beantragen? Dann bekäme ich wohl u.U. die beiden neu eingeführten Module "BGB IV" und "Einführung in die BWL" angerechnet, oder?

Danke und schönes Wochenende
Lexa
 
ups, hab oben überlesen, daß man für den Wechsel in die neue PO einen Antrag stellen kann. Meine erste Frage von oben hat sich daher erübrigt. Gibts dafür ein Formular oder setzt man dafür einfach einen "2-Zeiler" auf und schickt ihn ans Prüfungsamt (inklusive Antrag auf Anrechnung der neuen Module)?

LG
Lexa
 
Dazu würde ich auch noch gerne eine Frage stellen.

Was nutzt es mir denn, wenn ich in die neue PO wechsel? Muss ich das eventuell, wenn ich bis zu einem bestimmten Termin nicht mit dem Studium fertig bin nach der alten PO?

Bin sehr verunsichert.
 
Ich hab auch eine Frage.😉
Bis zum 15.07. muss man sich ja spätestens zurückgemeldet haben. Ich möchte 3 Module belegen. Und zwar M11 (IPR), M13 (Rhetorik) und W5 (Strafrecht). (die letzten rechtswissenschaftlichen, die mir dann noch fehlen*[/COLOR]) Wo kann ich denn ersehen, dass die Klausuren im März 2008 nicht parallel laufen? .
Ich denke mal, daß bis dahin die Termine feststehen.
Aber Rückmeldung und Belegung sind ja zweierlei. Du kannst ja mind. bis September nachbelegen .
 
Nicht, dass ich Interesse an dem Master hätte,😀 aber falls doch, wie sieht es denn aus bei Leuten, die den Bachelor in vier Semstern gemacht haben, weil sie von der damaligen Universität einiges angerechnet bekommen haben? Für den Besuch des LL.M. muss man ja vorher 7 Semester LL.B. studiert haben. Kann man die Semester zusammen zählen? Ich hab schon 10 Semester von der Präsenzuni auf dem Buckel. Oder bleibt der LL.M. verwehrt, weil ich z.B. "nur" 3 oder 4 Semester hier "gebraucht" habe, um den Bachelor zu bestehen.
 
Nicht, dass ich Interesse an dem Master hätte,😀 aber falls doch, wie sieht es denn aus bei Leuten, die den Bachelor in vier Semstern gemacht haben, weil sie von der damaligen Universität einiges angerechnet bekommen haben? Für den Besuch des LL.M. muss man ja vorher 7 Semester LL.B. studiert haben. Kann man die Semester zusammen zählen? Ich hab schon 10 Semester von der Präsenzuni auf dem Buckel. Oder bleibt der LL.M. verwehrt, weil ich z.B. "nur" 3 oder 4 Semester hier "gebraucht" habe, um den Bachelor zu bestehen.

Nach meinen Verständnis geht es um die Regelstudienzeit und nicht um die tatsächliche Studienzeit.

Das BoL hat eine Regelstudienzeit von 6 zukünftig 7 Semester. Dies ist die Grundlage.
 
Also könne wir (alle hier, die das 1. Staatsexamen nicht bestanden haben) auch nie den Master machen oder wie?

Nö, er sieht es gerade anders. Du hast bestimmte Fächer ohne Note anerkannt bekommen, d.h. diese Fächer gelten bei Dir als bearbeitet und erfolgreich mit Klausur abgeschlossen. Wenn nur auf die Regelstudienzeit abgestellt wird, ist es vollkommen egal, ob Du sämtliche 17 Module in einem Semester durchhaust (oder auch nur die BwL-Module, weil Du aus dem Examen sämtliche Rewi-Module anerkannt bekommen hast) oder 19 Semester insgesamt brauchst 😉

Hast Du den BoL, dann ist das aufgrund der Regelstudienzeit eben so, als hättest Du 7 Semester studiert.

Daher kannst Du problemlos eben nach dem BoL den MoL machen.


Gruß


Sandra
 
Also könne wir (alle hier, die das 1. Staatsexamen nicht bestanden haben) auch nie den Master machen oder wie?

Sandra hat es ja schon klargestellt.

Hier ein paar ergänzende Erläuterungen.

Das Bachelor/Master-System basiert auf verschiedenen Vorgaben.

Für ein Master sind im Regelfall 10 Semester Regelstudienzeit bzw. 300

ECTS Punkte auf. ECTS-Punkte sind ein Leistungspunktesystem.
Ein Studienjahr entspricht dabei 60 Leistungspunkten. Dahinter verbirgt sich ein für diesen Zeitraum angenommener Gesamtarbeitsaufwand von ca. 1.800 Stunden (45 Wochen à 40 Stunden), ein ECTS-Punkt steht also für ca. 30 Arbeitsstunden.

Der Bachelor soll dabei 180, 210 oder 240 ECTS-Punkten entsprechen. (D.h. 3-4 Jahr Vollzeitstudium).

Der Master entsprechend 60-120 ECTS-Punkten. Bei gestuften Studiengängen (BoL und dann Master of Law in Hagen) soll der Gesamtstudiengang 300 ECTS-Punkte entsprechen. D.h. 5 Jahre Vollzeittudium.

Für den Abschluss kommt es dabei aber nicht auf die Studienzeit, sondern auf die ECTS-Punkte an. Wenn man einen Schein anerkannt bekommt, bekomtm man damit auch die entsprechenden ECTS-Punkte zugeordnet.

Also kein Problem.

Weitere Informationen zum Theman finden sich z.B. in diesen KMK-Beschluss:

Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
https://www.kmk.org/doc/beschl/BS_050421_Qualifikationsrahmen_AS_Ka.pdf

Im Ergebnis kommt es also nicht auf die reale Semesteranzahl an. Es geht um die Inhalte bzw. die absolvierten Kurse mit den entsprehenden ECTS-Punkten.
 
Mal eine ganz andere Frage.

Insgesamt scheint der Wechsel bzw. das Parallellaufen der POs ja ganz einfach zu sein. Allerdings leuchtet mir das für das alte Modul 18 (Seminar und Bachelor-Arbeit) nicht so ganz ein.

Nach jetziger Rechnung werde ich das Modul 18 (alte PO) im Wintersemester 2009/2010 machen. Bis dahin wird dann wahrscheinlich die Mehrzahl in der neuen PO sein, die mein Modul 18 in zwei Modulen haben. Wenn die "Neuen" zwei Module haben (und damit doppelte ESCW-Punkte) und ich das gleiche in einem Modul? Wie soll denn das funktionieren?

Ansonsten würde ich jetzt um ehrlich zu sein, lieber ein paar zusätzliche Wahlmodule in dem rechnerisch zusätzlichen Semester machen, als jetzt wieder "back to the basics" (habe jetzt BWL I bis BWL III fertig bearbeitet). Könnte ich mit zusätzlichen Wahlmodulen meine ESCW Zahlen auch erhöhen???

Irgendwie finde ich die Entscheidung sehr schwierig, ob ich nun wechseln soll oder nicht, weil es auch andererseits egal zu sein scheint. Seltsam, seltsam 😕

Liebe Grüße

Sylvia
 
Glaube die Frage kann von uns studenten keiner befriedigend bzw. seriös beantworten - ruf doch einfach in hagen an.

allerdings wird das reine aufsummieren durch erneute bzw. zusätzliche Belegung wohl kaum funktionieren - s. Informationen:

"Studierende, die bereits in den Studiengang eingeschrieben sind, können Ihren Abschluss auch weiterhin nach sechs Semestern und 18 Modulen absolvieren. Sie erhalten hierfür 180 ECTS."
....erst beim Wechsel....
"in das siebensemestrige Curriculum ...erhielten für diesen Fall ein Zeugnis mit 210 ECTS. Da der Master of Laws über 90 ECTS verfügt, wären so, bei konsekutiver Belegung, 300 ECTS erreichbar"

Das spricht dafür das die ECTS-Zahl nicht gesteigert werden kann - du also dann mit dem zusätlichen Master auf 180+90 = 270 kommst. Denn dir fehlen ja immer noch die neu hinzugekommenen Module.....

Ich für meinen Teil werde durch Belegung wechseln - auch wenn das eine Mehrarbeit bedeutet, aber die Überarbeitung des Curriculums zeigt ja das Hagen an einer Optimierung der Inhalte intressiert ist und warum sollte man davon nicht profitieren ?
 
Ich weiß ja nicht, ob das schon irgendwo anders ausgiebig diskutiert wurde, aber was sagt ihr denn allgemein zu der Anerkennung des sechs-, bzw. siebensemestrigen BoL? Glaubt ihr, dass es irgendwie/irgendwo Vorteile gibt, wenn man sieben Semester absolviert und demnach auf mehr Creditpoints beim LL.M. kommt?

Für mich würde das ein ganzes Semester mehr bedeuten, da ich BGB III im SS 07 zwar belegt, aber nicht absolviert habe. Leider wusste ich nichts von dieser Möglichkeit, das alte Modul evtl. für BGB IV anrechnen zu lassen. Mich ärgert das wahnsinnig, weil es lediglich ein Willkürentscheidung zwischen der Klausur in IPR und der Klausur in BGB III war. Aber so ist das Leben wohl...

Anlässlich meines (selbst auferlegten) Zeitdrucks will ich endlich einen berufsqualifizierenden Abschluss! Deshlab wäre noch ein Semester mehr wirklich eine Qual für mich... 🙁

Aber ich will auch nichts falsch machen und diese Entscheidung irgendwann bereuen. Denn irgendwann würde ich schon noch gerne den Master (z.B. in TZ) machen. Und danach wäre es ja sehr ungünstig, wenn mir nicht die Türen offen stehen, die mir auch mit dem siebensemestrigen BoL offen gestanden hätten, nur weil ich ein Semester weniger habe.

Was sagt ihr? Türen offen oder nicht?
 
Soweit mir bekannt ist, kann man diese "zusätzlichen" Module auch später nachholen ...

Erkundige Dich mal beim PA ...

Erst ein Zeugnis über den 6-semestrigen LL.B. , dann der "große" ...

In meinem Beruf merke ich jedoch, dass einem siebensemestrigen Studium grundsätzlich mehr Fachkompetenz eingeräumt wird als einem LL.B., der lediglich 6 Semester umfasst (vgl. Regelstudienzeit Diplom I BWL / VWL).

Welchen Weg Du gehst, musst Du selbst entscheiden.

Über eventuelle Vorteile von 7 Semestern habe ich mich bereits ausgelassen ... Bitte selbst hier in den Diskussionsbeiträgen suchen.
 
Ich habe diese Woche recht lange mit dem PA gesprochen. Aber eine Möglichkeit, die Punkte nach dem Abschluss des Bachelors nachzuholen, kenne ich nicht. Die mögen diese Creditpoint-Geschichte auch nicht besonders, hatte ich im Gefühl...

Also du meinst, dass man die kleinere Punktzahl evtl. durch den LL.M. ausgleicht? Oder habe ich dich falsch verstanden?

Könnte man eigentlich auch einfach einen anderen Master machen, der mehr Points vergibt?
 
Nein,

Du hast entweder bei 6 + 3 = 9 Semester = 270 Punkte

oder

bei der Alternative 7 + 3 = 10 Semester = 300 Punkte

U.u. könnten bei einer Fortsetzung des Studiums (Promotion, StaatsEx etc.) die Creditpoints ausschlaggebend sein.

Dürfte hier ähnlich sein wie beim Diplom I (7 Semester) und Diplom II (9 Semester) bei den Wiwis. Grundsätzlich gleicher akademischer Grad, aber in manchen Bereichen nun auch wieder nicht.

Ob 300 Punkte ein Vorteil sind, kann Dir mangels Erfahrung auch keiner sagen. Letztendlich Deine eigene Entscheidung.

Sandra
 
U.u. könnten bei einer Fortsetzung des Studiums (Promotion, StaatsEx etc.) die Creditpoints ausschlaggebend sein.

Hallo,
ich hätte diesbezüglich mal eine Frage. Wenn man jetzt in die neue PO wechselt, reicht es, dass man die beiden zusätzlichen Kurse belegt hat oder muss ich auch die Klausuren dazu schreiben? Bin mir immer noch unsicher, ob ich wechseln soll.

Gruß
Romy
 
Hab heute erst mit dem Prüfungsamt telefoniert - natürlich musst du die beiden neuen Klausuren geschrieben und bestanden haben.

nebenbei: die creditpoints haben mit dem staatsexamen gar nichts zu tun, du musst u.U. noch einige scheine machen um die japo des landes erfüllen zu können, in dem du dich zum staatsexamen zulassen möchtest - Jurist im klassischen Sinne wirst leider weniger mit dem LL.B. oder dem LL.M. als mit dem klassischen weg über die 2 staatsexamen
 
Arbeitsaufwand des BoL

Guten Abend zusammen,

ich beabsichtige mich ab dem kommenden Wintersemester für den Bachelor of Law einzuschreiben. Wie viele andere Studenten arbeite ich in Vollzeit. Daher kommt für mich natürlich nur ein Teilzeitstudium in Frage.

Ich habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und bin daher schon ein wenig vorbelastet in Sachen Zivilrecht. Außerdem studiere ich schon nebenberuflich um den Wirt meiner Branche zu bekommen. Dies sollte in ca. 2 Jahren geschafft sein.

Daher nun meine Frage: Wie hoch ist ungefähr der wöchentliche Arbeitsaufwand bei empfohlener Modulbelegung? Ist das neben dem Beruf ohne Probleme zu schaffen?😕

Noch eine Frage: Wie ist das Lernen an sich gestaltet? Paukt man hauptsächlich die Skripe bzw. Einsendeaufgaben und ist danach für die Klausuren ausreichend gerüstet, oder entspricht das Lernen doch eher dem an einer "normal" Uni; sprich Selbststudium und Bücher, Bücher, Bücher....

Für eure Antworten im Voraus
 
Arbeitsaufwand des BoL

Daher nun meine Frage: Wie hoch ist ungefähr der wöchentliche Arbeitsaufwand bei empfohlener Modulbelegung?
Die Semesterwochenstunden (SWS) zu den einzelnen Modulen geben m.E. für einen durchschnittlich begabten Studierenden einen ganz realistischen Anhaltspunkt. Allerdings verteilt sich die Arbeitsbelastung bei mir vor allem vor den Terminen für die Einsendearbeiten und die Klausuren.

Ist das neben dem Beruf ohne Probleme zu schaffen?
Prinzipiell ja, denn sonst gäbe es ja keine berufstätigen Absolventen.
Allerdings musst Du Dir halt genügend Zeit dafür "freihalten".

Noch eine Frage: Wie ist das Lernen an sich gestaltet?
Besonders hilfreich für die Klausuren sind die Einsendearbeiten und ggf. auch Übungsbücher / Skripte. Lehrbücher sind nur bedingt notwendig. Das hängt vom eigenen Lernstil und der Qualität des jeweiligen Skripts ab.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen.

Beste Grüße
Dieter
 
bei der empfohlenen Modulbelegung für Teilzeitstudenten ist von der FU ein wöchentlicher Aufwand von ca. 20 Stunden angegeben. Das kann aber selbstverständlich je nach individueller Sitation variieren. Schaffbar ist es, die meisten hier arbeiten ja noch nebenher.
Ob man mit den FU-Skripten klarkommt, hängt wohl auch vom einzelnen ab. Ich fand sie bisher ganz okay und habe nicht viel Zusatzliteratur gebraucht (außer Fallbücher zum Üben).

LG
Lianea
 
Das funktioniert ja echt super hier! Vielen Dank an euch zwei.😀

Dann steht meinem künftigen Studium ja nichts mehr im Wege (hoffe ich).

Euer zukünftiger Kommilitone.
 
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