• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anfragen zum Studium LL.B. und LL.M

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Anfragen zum Studium LL.B. und LL.M.

Liebe User,

ich habe einfach mal die Frechheit gehabt, mich hier in diesem Forum anzumelden. Mein Name ist Nils Szuka, ich bin Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der FernUniversität in Hagen und zuständig für die Studierendenberatung in den Studiengängen Bachelor of Laws und im vermutlich ab dem Sommersemester 2007 laufenden Master of Laws.

Sollten Sie Fragen zu diesen Studiengängen haben, können Sie diese gerne hier stellen, wenn diese auch für die Allgemeinheit interessant sind, oder per Telefon unter 02331/987-4531 oder per Mail an Nils.Szuka@fernuni-hagen.de direkt an mich richten.

Ich werde dieses Forum - Ihr Einverständnis vorausgesetzt auch dazu nutzen, die ein oder andere Information auf dem kurzen Dienstweg herauszugeben, heute wird es schon eine neue Info zum M 13 Seminar im Sommersemester und zum M 18 Seminar im Wintersemester geben.

Viel Erfolg in Ihrem Studium

Nils Szuka
 
Herr Szuka!

Herzlich willkommen hier bei uns. Es freut mich, dass immer mehr Mitarbeiter der Fernuni den Weg zum Studienservice finden. Auf diesem Wege verliert die Fernuni wieder einmal ein Stück ihrer Anonymität. 🙂

Wie alle anderen Mitglieder auch können Sie den Studienservice natürlich zur Informations- und Wissensverbreitung nutzen. Dafür ist diese Plattform ja auch gedacht und wir würden uns sehr darüber freuen. 😀

Der Studienservice hat eine Menge zu bieten - nicht nur für Studenten. 😉

Beste Grüße
 
Herr Szuka!

Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, auf so etwas habe ich und vermutlich auch wir schon lange gewartet.

Nachdem die Nutzung der Nesserver nicht annähernd mit diesem Forum mithalten kann, würde ich es begrüssen, noch weitere Kolleginnen und Kollegen begrüssen zu dürfen.

Vielen Dank,

SaM
 
Herr Szuka!
Erst einmal von mir ein großes Lob, dass sie jetzt auch hier eingestiegen sind!
Damit wird mir auch die FeH noch sympatischer, da hier im Gegensatz zu Berliner Unis offensichtlich Dienstleistung großgeschrieben wird.🙂

Auch wenn ich jetzt der "Hagener Depeche" wahrscheinlich etwas vorgreife, würde es mich wegen meiner weiteren Studienplanung doch brennend interessieren, ob schon ein Termin feststeht, zu welchem Semester nun der LLM DEFINITIV beginnt ?

Gruss
zephyr
 
User,

ich will an dieser Stelle eine kurze Wasserstandsinformation abgeben, aber bitte alles noch unter dem Vorbehalt, dass es keine endgültige Information ist, diese wird erst in der Depesche folgen.

Der Studiengang Master of Laws (LL.M.) wird, insoweit kann ich alle Studierenden beruhigen, kommen. Bedauerlicherweise wohl noch nicht zum Wintersemester 2006/2007 aber voraussichtlich mit Beginn des Sommersmesters 2007. "Fremdeinschreibungen" werden frühestens dann möglich sein.

Allerdings müssen sich diejenigen, die gerade in diesem Sommersemester 06 ihre Bachelorarbeit schreiben keine Sorgen machen, dass für sie nun ein Leersemester anfällt. Diese Studierenden werden auf den Präsenzseminaren zu M 18 weitere Informationen erhalten.

Alle weiteren Informationen, insbesondere auch zu den Inhalten des Masters werden in der nächsten Depesche veröffentlicht.

Grüße

Nils Szuka
 
Herr Szuka,

was wahrscheinlich hier die Meisten hier brennend interessiert, ist, ob es für den MoL neben dem bestandenen Bachelor noch eine Zulassungshürde gibt.

Ein Abschluss mit "gut" - wie in den meisten anderen Studiengängen ver- langt - dürfte jedoch für die meisten BoL-Studenten - insbesondere aufgrund der "hervorragenden" Schnitte rechtswissenschaftlicher Klausuren - utopisch sein, so dass die Studentenzahl im MoL dann nicht unbedingt hoch sein würde. Außerdem dürften die meisten Studenten Teilzeitstudenten sein, also Leute, die neben ihrer ganz normalen Berufs-
tätigkeit, sich akademisch weiterbilden. Wenn man/frau Vollzeit arbeitet, ist dies nicht vergleichbar mit "normalen" Studenten - insbesondere heißt es bei Teilzeitstudenten häufig: "Augen zu und durch!" bzw. "Vier gewinnt!"

Daher meine Frage: Wer wird für den MoL zugelassen?

Gruß

Sandra
 
Weiter vom LL.B. und LL.M.

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

in der vorgesehenen Prüfungsordung ist die Bachelornote nicht als Zulassungskriterium vorgesehen. Wenn Sie bei uns den LL.B. abgeschlossen haben, können Sie auch weiter in den LL.M. wechseln.

Grüße

Nils Szuka
 
"Erst einmal von mir ein großes Lob, dass sie jetzt auch hier eingestiegen sind!"

Ich kann Zephyr nur zustimmen. Es ist schön, dass sich jetzt auch jemand von "offizieller" Seite hier beteiligt.

Herzlich Willkommen!

Insbesondere, da Sie gleich gute Neuigkeiten zu verkünden haben. Dass es für den Master (selbstverständlich ausser dem Bachelor) keine zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen in Form einer bestimmten Abschlussnote geben soll, erleichtert mich (und sicherlich viele andere) doch sehr.
Denn, wie maischdro schon richtig bemerkt hat, dürften die meisten von uns "neben" dem Studium noch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Dadurch ist die für das Studium zur Verfügung stehende Zeit natürlich wesentlich knapper bemessen als bei einem "ordentlichen Vollzeitstudierenden" und leider steht oftmals das Bestehen und nicht die Note im Vordergrund.

Umso besser für uns, dass auch uns der Weg in den Master offensteht.

Vielen Dank für die Info.

Gruss, Nadine
 
Auch ich freue mich, dass endlich auch die ersten Mitarbeiter ihren Weg zum "studienservice" gefunden habe. Des Weiteren sind die Neuigkeiten über den Stand beim Master of law äußerst erfreulich. Mich würde insbesondere auch interessieren, ob bestimmte Schwerpunktbereiche geplant sind und wie diese voraussichtlich aussehen werden, da hiervon durchaus meine Wahlen für die Wahlpflichtfächer abhängig sind.

Viele Grüße,
 
Schönen guten Tag
& eine kurze Frage zur Einführung des Master of Law:

Führt die Nutzung des Leersemesters zum Überschreiten der Regelstudienzeit für den Master of Law?
Oder kann dieser, anders als der BoL, vor Ablauf der ersten Regelstudienzeit abgeschlossen werden?

Gruß
Cat.
 
Schönen guten Tag
& eine kurze Frage zur Einführung des Master of Law:

Führt die Nutzung des 'Leersemesters' zum Überschreiten der Regelstudienzeit für den Master of Law?
Oder kann dieser, anders als der BoL, vor Ablauf der ersten Regelstudienzeit abgeschlossen werden?

Gruß
Cat.
 
Nein! Du musst dir im Klaren sein, dass du mit dem BoL/MoL nicht als normaler Anwalt zugelassen werden kannst (Richter/Staatsanwalt fällt natürlich auch weg), jedenfalls will es so derzeit die Große Koalition.
Der Anwaltsberuf ist staatlich reglementiert und der Staat erkennt nur das 1. und 2. Staatsexamen als Voraussetzung dafür an.
Da du also als BoL/MoL nichts mit den o.g. Berufszweigen zu tun hast, must du natürlich auch kein Referendariat machen.
 
Nils Szuka schrieb:
Hallo an alle User,

ich will an dieser Stelle eine kurze Wasserstandsinformation abgeben, aber bitte alles noch unter dem Vorbehalt, dass es keine endgültige Information ist, diese wird erst in der Depesche folgen.

Der Studiengang Master of Laws (LL.M.) wird, insoweit kann ich alle Studierenden beruhigen, kommen. Bedauerlicherweise wohl noch nicht zum Wintersemester 2006/2007 aber voraussichtlich mit Beginn des Sommersmesters 2007. "Fremdeinschreibungen" werden frühestens dann möglich sein.

Allerdings müssen sich diejenigen, die gerade in diesem Sommersemester 06 ihre Bachelorarbeit schreiben keine Sorgen machen, dass für sie nun ein Leersemester anfällt. Diese Studierenden werden auf den Präsenzseminaren zu M 18 weitere Informationen erhalten.

Alle weiteren Informationen, insbesondere auch zu den Inhalten des Masters werden in der nächsten Depesche veröffentlicht.

Grüße

Nils Szuka

Hallo Herr Szuka,

inzwischen sind ja schon wieder einige Wochen ins Land gegangen. Daher würde es mich und vermutlich auch viele andere interessieren, ob es inzwischen neue Informationen zum Masterstudiengang gibt, bzw. wann die nächste Depesche erscheinen wird. Dies insbesondere, da ja heute die Rückmeldefrist beginnt und man sich daher überlegen muss, welche Module man parallel zur Bachelorarbeit im nächsten Semester, mit Hinblick auf eine eventuelle Verwertbarkeit für den Master, belegen sollte. Dafür wären allerdings Details zur Konzeption des Masters erforderlich.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.

Viele Grüße
Orbis
 
Immer noch nicht Neues

Ich warte auch mit Spannung auf die Depeche. Ich hatte vor Wochen mal bei den Herausgebern angefragt, wann sie denn nun erscheinen soll. Die schrieben mir, auf jeden Fall noch diesen Monat (Mai), allerdings erst zum Ende. Nun ist ja der Termin auch schon vorbei.

Auch in den Rückmeldeunterlagen, die ich gestern erhalten habe, findet sich nicht der kleinste Hinweis, wie es mit dem Masterstudium weitergeht.

Bin ja mal gespannt, ob es -wie versprochen- in zwei Wochen auf dem Seminar zur Bachelorarbeit neue Infos gibt. Bis jetzt habe ich nur die Auskunft erhalten, man könnte Kurse aus dem Masterstudiengang belegen und Klausuren schreiben, die nach Einführung des Masterstudienganges im SS 07 dann ohne Umstände angerechnet werden. Nur leider fand ich nicht einen passenden Kurs in den "Anleitungen zur Belegung". Irgendwie verwirrend, zumal es wohl verschiedene Master geben soll (Master of Labor Law etc.).

Vielleicht weiss ja doch der eine oder andere (z. B. Herr Szuka) schon mehr.

LG Katrin
 
Tja, anscheinend scheint die FU-Hagen Schwierigkeiten zu haben, ihren Studiengang LLM rechtzeitig akkreditiert zu bekommen.
So habe ich mich ´mal auf der Homepage der AQAS kundig gemacht, ob bei der Sitzung am 29.05.2006 der LLM als neuer Studiengang akkredidiert worden ist.
Dem ist nicht so!🙁

Der nächste Termin der Akkreditierungkommission ist erst der 21.08.2006 bzw. der 27.11.2006 (unter Vorbehalt laut Angabe).
Nun bin ich ´mal auf die nächste Wasserstandsmeldung der Uni gespannt wie weit die Zulassung des LLM gediegen ist. Wahrscheinlich hat sich auch durch die oben genannte Problematik die Ausgabe der Hagener Depesche verzögert, da ja in dieser ein Hauptthema das LLM- Studium ist.
Aber ich bin der festen Überzeugung, dass die Uni das schon hinbekommen wird!
Wer sich jetzt noch ein bisschen aufmuntern will, kann ja ´mal den Artikel aus der ZRP 2002, S.268 ff. lesen, der sich darüber auslässt, wie sich zukunftorientierte europäische Juristen die Ausbildung in Europa länderübergreifend vorstellen.

Gruss
zephyr
 
MBL-Option

Hallo,

alle, die schon ein abgeschlossenes, nicht-juristisches Uni-Studium (Dipl.-Ing. o.ä.) hinter sich haben und noch einen Jura-orientierten Master draufpacken wollen, sollten sich auch unter www.tu-cottbus.de/mbl umschauen. Da wird ab dem Winter ein berufsbegleitender MBL in 3 bzw. 5 Semestern angeboten, der m.E. eine gute Ergänzung zum Hagener WAR darstellt. Zwar kostet ein Semester 500,- €, aber dafür ist man nach 3, max. 5 Semestern durch, und die Stundenbelastung ist auch nicht höher als an der FU; die Präsenz-Termine sind bis auf wenige Ausnahmen halbwegs berufs- & kinderkompatibel.
Und - der Studiengang ist schon akkreditiert...

Gruß
 
Naja, nach erstem Überfliegen finde ich das weniger überzeugend. Der Studiengang reichtet sich explizit auch an Ingenieure, d.h. Menschen ohne jede juristische Vorbildung. In Sachen Anspruch/Niveau/Tiefe wird also bei Null angefangen, was ich nicht für "super" nach bereits 6 Semestern Jura im Hagener BoL halte. Zumal nur 2 Semester "gelernt" wird, das 3. ist für die Masterarbeit gedacht. In Kombination dieser beiden Punkte Frage ich mich, ob dort wirklich verwertbartes Wissen für bereits vorgebildete Juristen vermittelt wird (Fallbearbeitung, Gutachten usw), oder eher ein allgemeiner Crashkurs für Existenzgründer geplant ist, ähnlich einem MBA im BWL-Bereich.

Bei den 10 Modulen gibt es einige Überschneidungen mit den BoL-(Wahl)modulen. Außerdem sind die Module, wie ja auch der Titel des Masters sagt, auf die Technologiebranche zugeschnitten. Das ist nichts Schlechtes, aber schränkt die Zielgruppe doch ein - ich zum Beispiel will in den Bereich Finance/Steuerberatung, da kann ich aus diesem Master 70% der Inhalte nicht gebrauchen. (Auf Dieters Homepage gibt es nebenbei noch ein paar andere Crashkurs-LL.Ms, die weniger speziell aufgebaut sind.)

Weiterer Punkt: Es handelt sich um kein richtiges Fernstudium; jedes Wochenende bzw einmal sogar eine ganze Woche pro Semester gibt es Vorlesungen. Man sollte also halbwegs ortsnah zu Cottbus wohnen.

Bis auf weiteres denke ich also: Für fachfremde Ossis brauchbar, sonst eher weniger.

#edit: Einfach nachträglich die Bezüge zum "BoL" aus deinem Posting zu entfernen lässt natürlich meine Kritik etwas zusammenhanglos erscheinen, gell 😉 Aber macht nix :cool
 
masir schrieb:
Bis auf weiteres denke ich also: Für fachfremde Ossis brauchbar, sonst eher weniger.
Guten Tag, alle miteinander,

als Organisator des M.B.L.-Studienganges in Cottbus erlaube ich mir eine Antwort hierauf.

1. In der Tat bieten wir (noch) keine Fernstudien-Möglichkeit an; der Studiengang ist im ersten Durchgang ein ausschließliches Präsenzstudium. Deswegen entstehen jedem auswärtigen Studenten Reise- und Unterkunftskosten, und die Reise kostet Zeit. Dennoch haben wir Anfragen auch aus den alten Bundesländern, was vielleicht am günstigen Preis liegt. Die meisten anderen Angebote dieser Art sind erheblich teurer, insbesondere, wenn es Fernstudiengänge sind. Der Hauptteil der Interessenten kommt aber aus der Gegend bzw. aus dem Großraum Berlin-Dresden-Leipzig.

2. Wir bieten den Studiengang auch für Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieure an, allerdings fangen wir nicht "bei Null" an. Wir setzen Grundkenntnisse im Recht, besonders im Zivilrecht voraus und überprüfen dies vorher auch. Es wird deshalb z.B. auch Fallbearbeitung geben. Was wir im Studiengang lehren, sind spezielle Rechtsgebiete, die die meisten Juristen in ihrer Ausbildung nicht oder nur in Grundzügen zu hören bekommen, so dass die meisten Juristen gegenüber fachfremden Kommilitonen nur insofern einen Vorsprung haben, als sie die Fallbearbeitungstechniken bereits beherrschen. Langweilig sollte es also nicht werden.

3. Wir richten uns gezielt an die Technologiebranche; als Zusatzqualifikation für z.B. Steuerrecht ist der Studiengang deshalb nicht unbedingt geeignet - es sei denn, man ist nur auf den akademischen Grad aus.

4. Ein derartiger Studiengang ausschließlich für Juristen wäre in unserer Region "am Markt vorbeigeplant". Wer in einem Technologieunternehmen arbeitet, hat nicht unbedingt juristische Vorbildung; das gilt vor allem für ostdeutsche Unternehmen, wo viele fachlich hervorragende, in der DDR ausgebildete Ingenieure arbeiten, die ihr juristisches Wissen "on the job" erworben haben. Oft gibt es nur kleine oder gar keine Rechtsabteilungen - und zu wenig Geld, um das zu ändern. Der Nachholbedarf bei den Nichtjuristen ist daher groß.

5. Der Studiengang ist kein "Crashkurs". Wer den Studiengang in Teilzeit studieren will, sollte die längere Variante wählen (4+1 Semester), damit er ausreichend Zeit zum Lernen (und ein wenig Urlaub übrig) hat.

Noch ein Nachtrag: Der Studiengang beginnt im WS 06/07 zum ersten Mal, deshalb ist er noch nicht akkreditiert. Wir werden die Akkreditierung beantragen, wenn er gestartet ist - und sind guter Dinge, dass das auch klappt.

Viele Grüße,
B. Küchenhoff
 
Können oder wollen die nicht ...

... sich melden und endlich die Infos zum MoL- Studium rausrücken? Ich meine natürlich die Herren (und Damen) von der FeU. Vielleicht dürfen sie ja auch nicht.

Hat inzwischen mal jemand telefonisch genervt und vielleicht was Neues gehört?

LG Katrin
 
Hat irgendjemand eine Ahnung, wann denn nun endlich die Hagener Depeche ´rauskommt, nachdem ja nun alle anvisierten Fristen verstrichen sind?😕

LG
zephyr
 
Fragen zum MoL/Hagener Depesche

Hallo zusammen,

auch von mir aus vielen Dank. Auf diese Hagener Depesche habe ich sehnsüchtig gewartet.

Die Konzeption des "Master of Laws" gefällt mir nach dem ersten Lesen der Hagener Depesche sehr gut, insbesondere, dass der Studienverlauf für drei Semester geplant ist. Denn ich finde, dass der BoL mit Inhalten für 6 Semester überfrachtet ist. Und wenn ich mir die Neukonzeption des Bachelors of Science anschaue, bei der Seminar und Bachelor-Arbeit jeweils ein Modul für sich sind, also zwei Module, beim Bol Seminar und Bachelor-Arbeit jedoch in einem Modul zusammen gefasst ist, sehe ich mich in meiner Ansicht bestätigt.

Jedoch habe ich - wie immer - einige Fragen😱 , die grundsätzlicher Natur sind, so dass ich sie hier stelle, in der Hoffnung, dass Herr Szuka diese in diesem Forum beantwortet:

1. Soll das Modul MM 3 "Verfahrensrecht" aus Verfahrensrecht aller drei Teilgebiete (Z, Ö, S) bestehen?

2. Welche Wahlmodule neben "Wirtschaftsverwaltung, Bauen und Planen in der Kommune" sowie "Grundzüge der Statistik" sind noch geplant?

3. Handelt es sich bei letzterem um das Wahlmodul W 11 des BoL?`

4. Kann Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie angerechnet werden, wenn man das Fach/die Fächer schon im erste jur. Staatsexamen erfolgreich absolviert hat?

5. Dann habe ich die Sache mit den "Doppelmodulen" noch nicht richtig verstanden: Ist es richtig, dass man bei BoL ein Doppelmodul belegen kann und damit zwei Wahlmodule gestrichen werden, während es im Vergleich zu MoL keine zeitliche Kompensation gibt, man also ein "Doppelmodul" belegt dies nur als ein Wahlmodul angerechnet wird?

6. Soll die Masterprüfung "nur" aus der Masterarbeit oder eventuell auch einer mündlichen Prüfung bestehen?

7. Ist es richtig, dass die Masterprüfung mit 60 % bewertet werden soll (beim BoL sind es ja "nur" 40 %) oder handelt es sich um einen "Tippfehler", mit der Folge, dass die Bewertung wie beim BoL ist?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße
 
Nils Szuka schrieb:
Ich werde dieses Forum - Ihr Einverständnis vorausgesetzt auch dazu nutzen, die ein oder andere Information auf dem kurzen Dienstweg herauszugeben, /quote]

Hallo Herr Szuka,

als TZ-Studierende BoL seit dem SoS 2006 habe ich nur durch einen großen Zufall (i.e. über eine Google-Suche) in dieses Forum gefunden. Gibt es denn auf den Internetseiten der FernUni einen Hinweis/ Link hierher? Falls nicht, wäre es doch etwas ungerecht, hier Informationen zu posten, die alle angehen, oder?

Gruß,
H.
 
Man kann ihn ja nach wie vor auch per Mail erreichen. Ist halt ein Zusatzservice, das hier. Du wirst hier eh keine geheimen Sonderinfos bekommen.
 
ja ich glaube auch wie masir, dass hier nur Infos veröffentlicht werden, die in irgendeiner Form auch auf den offiziellen Fernuni-Seiten zu finden sind - nur vielleicht viel schwieriger, wenn hier direkt auf eine Frage geantwortet wird, so dass man sich das Suchen spart, oder im anderen Fall, neben den offiziellen Medien halt auch hier - was dann für uns Studenten doch erfreulich ist, weil eine Möglichkeit mehr, möglichst viel mitzubekommen 😉 !
 
Zur Depesche

Hallo zusammen,

das ist wohl richtig, hier gibt es keine "geheimen Infos..." Ansonsten hätte ich den Master-Text ja hier veröffentlichen können, ohne auf das Erscheinen der Depesche zu warten.

Wie ein User gerade richtig schrieb, ich bin auch per mail unter nils.szuka@fernuni-hagen.de zu erreichen und bemühe mich Anfragen schnell zu beantworten, aber es gibt auch das Telefon 02331/987-4531, manche Anfrage ist so schneller beantwortet als eine Mail geschrieben 🙂

Wenn ich dann Dienstag wieder im Dienst bin, werde ich auch die Anfrage zum Master beantworten, die von einem User gestellt wurde.

Grüße

N. Szuka
 
Zur Depesche

Hallo allerseits,

wie kann man denn die Hagener Depesche per E-Mail erhalten? Und kann es sein, dass die Depesche zum MoL noch nicht auf den FeU-Seiten verfügbar ist?... :confused
 
Doppelmodule?

Lieber Herr Szuka,

in meinen Studienunterlagen habe ich festgestellt, dass "unsere" sog. Doppelmodule vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zum WS 2007/2008 wegen der Einführung des Bachelors umgestellt werden:

Aus

Personalführung und Organisation (12 SWS)

wird beispielsweise

31701 Personalführung (6 SWS)
31711 Verhalten in Organisationen (6 SWS)

aus dem Fach

Finanzwirtschaft und Banken (12 SWS)

31511 Finanzwirtschaft: Vertiefung (6 SWS)
31521 Banken und Börsen (6 SWS)

bzw. aus dem Doppelmodul

Betriebliches Steuerwesen (12 SWS)

31681 Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen
Steuerpolitik (6 SWS)
31691 Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzpolitik, Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik (6 SWS)

Ab WS 2007/2008 werden die neuen B-Module jeweils mit einer zwei-
stündigen Klausur abgeschlossen.

Daher meine Frage:

Muss ein MoL-Student dann für ein "normales" Wahlmodul dann beide Klausuren zu einem ehemaligen Doppelmodul schreiben oder reicht eine?

Liebe Grüße nach Hagen und einen schönen Wochenanfang


Sandra
 
Herr Szuka!
Ich hätte da auch noch einige Frage bzgl. des LLM-Studienganges.
Laut Bologner-Abkommen soll der Master einmal anwendungs- und einmal forschungsorientiert sein.
- Wird es diese Differenzierung auch hier geben?
- Wird diese dann durch die Wahlmodule des LLM vollzogen?
- Welchen Katalog von Wahlmodulen gibt es denn?

Und meine vorerst letzte Frage in diesem Zusammenhang wäre dann noch, auf welchem Niveau die Module MM1, MM2, MM3 gelehrt werden.
Sind diese auf dem Niveau des LLB-Studienganges oder muss man sich diese eher so vorstellen wie bei den Referendarstationen bei Staatsexamensjuristen?

Fragen über Fragen😕, aber ich hoffe,dass Sie eine Engelsgeduld gegenüber wissbegierigen Studenten haben.
Besten Dank im Voraus!

LG
zephyr
 
Zusätzlich zu den schon gestellten Fragen beschäftigt mich noch zum MoL:

- Wieso die halbjährige Lücke bis zum Start und die fehlende Akkreditierung, wenn in der Depesche extra darauf hingewiesen wird, dass alles bis ins Detail ausgearbeitet sei? Wird der BoL in Zukunft 7 Semester haben? Jemand meinte hier im Forum, nur 7+3 oder 6+4 als Bachelor/Master-Kombination hätte faktisch eine Chance auf Akkreditierung.

- Wird es auf der Homepage der Fernuni die Tage nähere Infos zu den Modulen etc geben oder erst in einem halben Jahr, zum Start der Einschreibung für's SS2007?

- Was beinhalten die Module MM1-3 genau? Da der MoL als konsekutiver Studiengang und nicht als Weiterbildungs-Master angelegt ist, dürfte ja eine Wiederholung des aus dem BoL bekannten in den drei Rechtsgebieten unnötig sein.

- Muss unter den gewählten Wahlmodulen auch ein wirtschaftswissenschaftliches sein?
 
Antwort No. 1

Bei umfangreichen Anfragen bitte ich telefonische Rücksprache zu nehmen, doch hier die Antwort No. 1:

Ich hätte da auch noch einige Frage bzgl. des LLM-Studienganges.
Laut Bologner-Abkommen soll der Master einmal anwendungs- und einmal forschungsorientiert sein.
- Wird es diese Differenzierung auch hier geben?

Hier kennt sich aber jemand aus.... Diese Differenzierung wird es auch hier geben, es wird am Ende des Akkreditierungsverfahrens ein eher forschungsorientierter Master herauskommen, sollten Sie hier diskussionsbedürftig sein, rufen Sie mich einmal an, ich denke diese Frage ist nicht von so großem allgemeinen Interesse.

- Wird diese dann durch die Wahlmodule des LLM vollzogen?

- Welchen Katalog von Wahlmodulen gibt es denn?

Es wird mehrere Wahlmodule geben, die noch in der endgültigen Fassung von der Akkreditierung abhängen. Im jedenfall wird es Wahldodule zum Wirtschaftsverwaltungs- Bauplanungsrecht, Internationalen Privatrecht, Jugend- und Europastrafrecht und Kollektiven Arbeitsrecht, sowie verschiedene Wirtschaftswissenschaftliche Wahlmdoule geben.


Und meine vorerst letzte Frage in diesem Zusammenhang wäre dann noch, auf welchem Niveau die Module MM1, MM2, MM3 gelehrt werden.
Sind diese auf dem Niveau des LLB-Studienganges oder muss man sich diese eher so vorstellen wie bei den Referendarstationen bei Staatsexamensjuristen?

- Die Module MM 1 bis MM 3, also MMZ, MMÖ, MMV, und MMS sind Vertiefungen zu den LL.B.-Modulen.

Fragen über Fragen😕, aber ich hoffe,dass Sie eine Engelsgeduld gegenüber wissbegierigen Studenten haben.
Besten Dank im Voraus!

LG
zephyr
 
Nils Szuka schrieb:
- Die Module MM 1 bis MM 3, also MMZ, MMÖ, MMV, und MMS sind Vertiefungen zu den LL.B.-Modulen.

Hallo Herr Szuka,

auch wenn ich nicht persönlich davon betroffen bin, würde mich im Zusammenhang mit dem MMS interessieren, wie dieses im Verhältnis zu dem Wahlmodul "Strafrecht Vertiefung" aus dem BOL steht?
Persönlich würde mich sehr interessieren, wie sich das Wahlmodul "Kollektives Arbeitsrecht" aus dem BOL zum dem aus dem MOL verhält, oder ob ein weiteres Modul aus diesem Themenkreis geplant ist, da dort mein beruflicher Schwerpunkt liegt und auch dort liegen bleiben soll.

Vielen Dank und viele Grüße
Orbis
 
Herr Szuka,

Bei umfangreichen Anfragen bitte ich telefonische Rücksprache zu nehmen, doch hier die Antwort No. 1:

Oder Ihre Sekretärin muss in Zukunft doch die E-Mails für den Studien-
service tippen :ironie:

Hier kennt sich aber jemand aus....

Wir BoLer sind für allgemein auch ein sehr schlauer Haufen:jagenauso

Und meine vorerst letzte Frage in diesem Zusammenhang wäre dann noch, auf welchem Niveau die Module MM1, MM2, MM3 gelehrt werden.
Sind diese auf dem Niveau des LLB-Studienganges oder muss man sich diese eher so vorstellen wie bei den Referendarstationen bei Staatsexamensjuristen?

- Die Module MM 1 bis MM 3, also MMZ, MMÖ, MMV, und MMS sind Vertiefungen zu den LL.B.-Modulen.

Wichtig wäre es schon zu wissen, auf welchem Niveau die MoL Klausuren sind.

Sind wiederum nur Gutachten klausurrelevant oder müssen wir dann auch Urteile, Klageschriften, Klageerwiderung und andere juristische Schriftsätze draufhaben, was ausbildungsmäßig sinnvoll wäre.

Wenn ich einem Gericht ein juristisches Gutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit meiner Drittwiderspruchs- oder Vollstreckungsgegenklage schicke oder der StA ne Strafanzeige mit Hilfsgutachten, dürfte dies wohl eher zur Erheiterung des Gerichts, der StA bzw. der Gegenseite beitragen 😱

Ich glaube nicht, dass es bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber gut kommt, wenn man sich praxisrelevante Dinge erst mühevoll aus irgendwelchen Formularbüchern heraussuchen muss und für seinen ersten richtigen juristischen Schriftsatz Tage braucht 😕.

Auch wenn wir den eher wissenschaftlichen MoL machen, sollte nämlich nicht vergessen werden, dass manche Studenten sich mit dem hier er-
worbenen Wissen ihre Brötchen verdienen müssen/wollen. Ein Referendariat haben wir ja nicht.

Darum sollten wir so grundsätzliche Dinge können, bevor wir auf die
Menschheit losgelassen werden 😉



Gruß


Sandra
 
Auch wenn wir den eher wissenschaftlichen MoL machen, sollte nämlich nicht vergessen werden, dass manche Studenten sich mit dem hier er-
worbenen Wissen ihre Brötchen verdienen müssen/wollen. Ein Referendariat haben wir ja nicht.

Das Argument ist zwar richtig und eine Ausgestaltung des Studiums in diese Richtung wünschenswert, aber unabhängig davon dürfte ja wohl jedem klar sein, dass auch neben einem Fernstudiums-BoL/MoL 2-3 Praktika á 6-12 Wochen Pflicht(!) sind, oder?
Da lernt man dannn ja genau diese Berufspraxis (Schriftsätze, Memos für den Chef usw) kennen.
Ich hoffe mal, niemand studiert hier fröhlich vor sich hin und denkt, NUR mit dem Fernstudium würde sich irgend ein Arbeitgeber nach ihm reißen.

Ausgenommen sind davon natürlich Arbeitnehmer, die den BoL/MoL für die Karriereleiter bei ihrem jetzigen Arbeitgeber brauchen, die haben ihre Praxis ja.
 
Masir,

das mit dem Praktikum ist klar. Wenn es mit dem Beruf vereinbar wäre, hätte ich absolut kein Problem, ca. 2 bis 3 Praktika à 6 bis 12 Wochen zu machen: öffentlicher Dienst, Rechtsabteilung eines Unternehmens, Anwaltskanzlei ....

Allerdings gehen wohl die meisten Studenten hier einem "normalen" Vollzeit-
job nach, so dass aus arbeitsrechtlichen Gründen selbst ein Praktikum während der Urlaubszeit absolut tabu sein dürfte;-(

Denn man darf grundsätzlich während des Urlaubs keinerlei Nebenbe-
schäftigung nachgehen, weil der Urlaub zur Erholung gedacht ist. Ist eben so ! Wenn so etwas herauskäme, wäre es eventuell sogar ein Grund für eine außerordentliche Kündigung *grummel*

Daher ist es von einem "normalen" Fernuniversitätsstudenten schon etwas
weltfremd Praktikas in diesem Umfang zu verlangen. Daher sollte sich die
Fernuni - wenn sie auch wollen, dass ihr neuer rechtswissenschaftlicher Studiengang überhaupt ein Erfolgsmodell sein soll - nicht nur mit der Ver-
mittlung irgendwelcher wissenschaftlichen Feinheiten und Vertiefungen
beschäftigen, sondern auch dafür Sorge tragen, dass ihre Studenten dann später auch in der Praxis einsetzbar ist ...

Herr Szuka, daher bin ich für ein zusätzliches Wahlmodul: Gestaltung und Verfassen von juristischen Schriftsätzen !!! Vielleicht kann man die Sache auch in das Modul "Verfahrensrecht" integrieren 😉

Oder beispielsweise in Ö-Recht könnte eine Hausarbeit eine entsprechende Klageschrift an ein Verwaltungsgericht sein, weil ich eben gegen die Ab-
lehnung des Bauantrags unserer neuen Fabrikhalle vorgehe ...

Vielleicht können Sie ja diese Anregungen bzgl. etwaiger Einsendearbeiten an die Profs weitergeben.

Wir sollen fähig sein, unseren Beruf auszuüben. Wenn sich herausstellen sollte, dass sämtliche BoL- und MoL-Absolventen aufgrund der praxis-
fernen Ausbildung keinen Job finden, dürfte der Fachbereich Rechtswissen-
schaft keine allzu großen Zukunftsaussichten haben.

Und die Marktlücke der Fernuni war es, als einzigste Universität eine rechtswissenschaftliche Ausbildung im Fernstudium anzubieten. Studenten der Fernuniversität sind jedoch in den meisten Fällen voll berufstätig. Da die Leute eben keine Referendariatszeit haben, sollte zumindest das grund-
legende Wissen vermittelt werden.

Manche Skripte bringen zwar Ansätze (z.B. Abfassen von Abmahnungs-
schreiben in Unternehmensrecht II KE 2; Bescheidtechnik in Verwaltungs-
recht), allerdings sollten solche Dinge auch geübt werden. Wenn dies durch Einsendearbeiten nicht möglich sein sollte, wären zumindest entsprechende
Übungsaufgaben in den Kurseinheiten empfehlenswert.

Gruß


Sandra
 
Das Argument ist zwar richtig und eine Ausgestaltung des Studiums in diese Richtung wünschenswert, aber unabhängig davon dürfte ja wohl jedem klar sein, dass auch neben einem Fernstudiums-BoL/MoL 2-3 Praktika á 6-12 Wochen Pflicht(!) sind, oder?
Da lernt man dannn ja genau diese Berufspraxis (Schriftsätze, Memos für den Chef usw) kennen.
Ich hoffe mal, niemand studiert hier fröhlich vor sich hin und denkt, NUR mit dem Fernstudium würde sich irgend ein Arbeitgeber nach ihm reißen.

Für BoLer ist ein Volontariat nach der Ausbildung Standard, für Absolventen der Masterprogramme wählen meistens Angebote á la trainee-on-the-job.
 
Für BoLer ist ein Volontariat nach der Ausbildung Standard,

Und wer zahlt in der Zwischenzeit meine Miete? Wer kauft meinem Hund das Hundefutter? Meiner Katze ihre Tunfischdosen? ... Alles also nicht so einfach, wenn man mitten im Berufsleben steht.

für Absolventen der Masterprogramme wählen meistens Angebote á la trainee-on-the-job. 🙂

Darauf wird es wohl hinaus laufen ;-(

Wohl habe ich mir überlegt, während meines nächsten Urlaubs in einer befreudeten Rechtsanwaltskanzlei vorbeizuschauen, aber ein richtiges Praktikum wird es aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht geben ...

Gruß


Sandra
 
2 Fragen:

a) weder bei wiwi noch bei rewi finde ich irgendwo etwas von praktika. Wo soll das geregelt sein? 😕

b) irgendwo las ich mal, das es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Kann mir jemand sagen, wo das geschrieben steht?
 
In den Studienordnungen werden Praktika nicht gefordert, weil der Fernuni ja sonst ein Großteil der Klientel weglaufen würde, wie man ja exemplarisch in diesem Thread gesehen hat. 😀 😉
Hinsichtlich des Arbeitsmarktes natürlich trotzdem Wahnsinn. Sieh es mal so: Wer nicht nur aus Gewissensberuhigung studiert ("Mama kann's noch, siehst'e!" 😛 ) wird auch an der Fernuni Praktika oder vergleichbares in Sachen Fachpraxis machen, genau wie ein ernsthafter Präsenzstudent mehr als das eine, von seiner Prüfungsordnung geforderte, Pflichtpraktikum absolvieren wird.

Natürlich kann man auch auf Glück spekulieren (einige haben es immer); nur braucht man dann konsequenterweise auch nicht studieren, sondern kann es gleich mit Von-null-auf-Quereinstieg versuchen.

Es hängt natürlich auch vom Studiengang und dem aktuellen Beruf ab, ein Ingenieur, der mehr und mehr ins Management aufsteigt und nebenbei BWL in Hagen studiert, braucht keine Praktika, das hatte ich ja schon angesprochen. Oder der Rechtsanwalts-/Steuerberatergehilfe, der den BoL/MoL macht. Ein Bankkaufmann im am Schalter dagegen, der nebenbei Jura studiert und dann null juristische Praxis hat? Hm.

(Besonders problematisch wird das natürlich in den nächsten Jahren für jene praxisunerfahrene Fernuni-Bachelors aller Fachrichtungen werden, die mit dem noch für einige Zeit bestehenden Angebot an Diplomern/Magistern/Examlern mit Auslandserfahrung und drei Dreimonatspraktika konkurrieren müssen. Etwas ähnliches erleben ja schon seit langem Juristen mit nur dem 1. Staatsexamen, due durchaus für Sachbearbeitertätigkeiten zum Beispiel bei einer Versicherung qualifiziert wären, aber schlicht nicht eingestellt werden, weil es genügend mit 2. Staatsexamen gibt.
 
b) irgendwo las ich mal, das es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Kann mir jemand sagen, wo das geschrieben steht? 🙁

Hallo Hans!

Eine Obergrenze gibt es nur beim LL.B, da es sich hier um einen NC-Studiengang handelt. Meines Wissens werden 250 vollzeitplätze angeboten bzw. 500 Teilzeitplätze. Diese Info müsste auch irgendwo auf den Seiten des Fachbereiches Rewi stehen.

Falls du dir Sorgen machst, keinen Studienplatz zu bekommen, kann ich dich beruhigen. In den letzten Semestern ist das Kontingent nicht voll geworden. Wenn du dich fristgerecht (wegen NC gilt der 15.7.) und richtig bewirbst, bekommst du auch einen Platz.
 
Zitat von hans
b) irgendwo las ich mal, das es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Kann mir jemand sagen, wo das geschrieben steht? 🙁


Hallo Benedikt. Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, ob es eine es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Ich meinte nicht Studienplätze.
 
b) irgendwo las ich mal, das es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Kann mir jemand sagen, wo das geschrieben steht? 🙁


Hallo Benedikt. Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, ob es eine es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Ich meinte nicht Studienplätze.

Hallo Hans,
ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was Du mit der "Einschreibung von Studiengängen" meinst? Die Einschreibung in Studiengänge? Aber dann wäre Benedikts Antwort korrekt... Kannst Du vielleicht noch mal kurz erläutern, was Du meinst? Für Blondinen?
 
Hallo Benedikt. Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, ob es eine es eine zahlenmässige Obergrenze für die Einschreibung von Studiengängen gibt. Ich meinte nicht Studienplätze.

Ach so, OK. An der Fernuni Hagen kannst du dich offiziell in max. zwei Studiengängen einschreiben.
Wenn du außer an der Fernuni noch an einer anderen Uni eingeschrieben bist, darfst du dich nur in einen Studiengang einschreiben.
Du kannst aber jedes Fach eines beliebigen Studienganges belegen und die Prüfungszulassung im Vorfeld erwerben. Mit einer Prüfungsleistung abschließen kannst du jedoch nicht alle Fächer.
 
Ach so, OK. An der Fernuni Hagen kannst du dich offiziell in max. zwei Studiengängen einschreiben.
Ach so ist das gemeint 😀 , klar. Wußte ich gar nicht, daß die Grenze bei zwei liegt, da habe ich's ja schon ausgeschöpft 🙁 Hier in Bonn an der Uni darf man drei Studiengänge machen, wenn man dann jeweils drei Fächer auf Magister studiert, wird der Studienausweis ganz schöne voll
 
Nein, leider nur 2. Das steht irgendwo in den Einschreibunterlagen.
Warum die Anzahl beschränkt ist, weiß wohl keiner so richtig . Vor allem für uns Zweithörer, die eigentlich mehr als nur ein Fach an der Fernuni studieren, macht es die Sache recht kompliziert. Da bleibt nur der Umweg über das Akademiestudium... :rolleyes
 
Depesche auch auf Homepage

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die letzte Depesche ist nun auch auf der Homepage zum Download hinterlegt.

https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/

Es kam die Anregung die Seite Studienservice.de für die Bachelor Studierenden bekannt zu machen. Dies kann leider nicht meine Aufgabe, sein, doch bestünde die Möglichkeit, dass ein/e User/in ggf. einen Beitrag für die Depesche Nr. 5 verfasst, den wir dann dort veröffentlichen könnten. Gleiches gilt für Erfahrungsberichte und/oder Leserbriefe, die wir ebenfalls gerne entgegen nehmen würden.

Grüße aus Hagen

N. Szuka
 
Ein simpler Link auf der Seite "Diskussionsforen (Newsgroups/Webforen)" wäre doch was.

Ich denke, der Artikel in der Depeche erscheint unter dem Namen des jeweiligen Verfassers (in dem Fall des Users). Die FeU wird sich davon distanzieren. Wenn auf den Seiten der Fakultät jedoch darauf hingewiesen wird, ist es ihr eigener Inhalt, und da wird wohl nicht für inoffizielle Foren geworben werden (dürfen).

Deshalb der Tip mit der Depeche, oder?

LG Katrin
 
wofür ist Bachelor of Law eigentlich gut?

So weit ich das verstanden habe, ist man nach dem Studium kein Jurist und darf somit keine anwaltliche Tätigkeit ausüben, somit also auch keine Rechtsberatung erteilen! Ist das so korrekt?

Bin momentan heftigst verunsichert! Ich würde gerne in die Unternehmensberatung im bereich eCommerce einsteigen, wo die rechtlichen Belange einen Großteil ausmachen. Wenn ich aber keine Rechtsberatung erteilen darf, dann nützt mir dieses Studium leider überhaupt nix!

Kann mir ejemand weiterhelfen bitte?!

Gruß.

Eren
 
Eren,
ich will mal versuchen auf Deine Fragen zu antworten:
wofür ist Bachelor of Law eigentlich gut?
Er ist für den Einsatz in der Wirtschaft konzipiert (siehe auch z.B. 10. und 12. der FernUni-FAQs dazu: https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/faqs.html).

So weit ich das verstanden habe, ist man nach dem Studium kein Jurist und darf somit keine anwaltliche Tätigkeit ausüben, somit also auch keine Rechtsberatung erteilen! Ist das so korrekt?
Ja, das ist nach meinem Kenntnisstand und derzeitiger Rechtslage aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes korrekt.

Auch wenn die Antworten für Dich nicht erfreulich sein dürften, so hoffe ich doch, dass sie Dir weiterhelfen.

Beste Grüße
Dieter
 
Wobei aber eine Unternehmensberatung ja gerade (auch) angestellte Wirtschaftsjuristen (also nix Syndikus) nimmt, oder? "Indirekte" Rechtsberatung als zugewiesene Aufgabe des Arbeitgebers (Kundenprojekt bearbeiten) ist doch genau die Zielgruppe von Hagen.
 
danke für die Antworten. Somit ist für mich dieser Studiengang nicht mehr interessant, denn mit BWL schränke ich mich nicht ein. Die rechtlichen Grundlagen besitze ich ja bereits und kann somit nur durch zusätzliche Lektüre eben mein Wissen vertiefen. In die Unternehmensberatung kann ich auch mit einem BWL Abschluss einsteigen!

Gruss.

Eren
 
*g*

Nur ich denke, dass die Studieninhalte, die der BoL vermittelt, nicht mit den juristischen Kenntnissen des BWL Abschlusses zu vergleichen sind.

Da Staatsexamensjuristen - also Volljuristen - nur allzu häufig beim Eintritt in ein Unternehmen ihre Anwaltszulassung abgeben müssen (und dann auch nicht mehr dürfen als wir ), ist die Tätigkeit als angestellter Unter-
nehmensjurist auch nicht schlecht ...

Zudem ... drei Klausuren mehr (z.B. Statistik, Mathe und Informatik) ... und der BoL-Student hat auch das Vordiplom in BWL ... A-BWL und A-VWL dazu, und der Mol-Student hat - sofern er zwei Doppelmodule als Wahl-
pflichtfach belegt - auch Diplom I bzw. wenn er sich noch ein Schwer-
punktfach zusätzlich antut, auch Diplom II ...

Als angestellte Unternehmensjuristin darf man seinen AG außergericht sowie gerichtlich (also Amtsgericht) vertreten. Bei höheren Streitwerten ist eh aufgrund des Haftungsrisikos zu einem Anwalt (mit entsprechender
Berufshaftpflicht) zu raten ...

Wer nach dem MoL immer noch nicht genug hat, kann an manchen Unis weiter auf Staatsexamen machen und schließlich auch Anwalt werden. Nur, um das Staatsexamen kommt man/frau momentan noch nicht rum.

Gut, irgendwann wird sich jemand mal wegen Inländerdiskriminierung auch mit dem MoL ins Referendariat klagen. Ein Österreicher hat dies bereits er-
folgreich geschaft.


Gruß


Sandra

PS (Hast Du Dir eigentlich schon mal überlegt, dass Du als
BWLer im Rahmen einer Unternehmensberatung auch KEINE Rechtsberatung erteilen darfst?)
 
Sandra,

selbstverständlich darf ich unter keinen Umständen eine Rechtsberatung erteilen, es sei denn ich ich bin Anwalt! Aber ich hatte gesagt bekommen, dass man mit dem MoL eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf! Ich wollte eigentlich anfangen BWL zu studieren und da fiel mir dieser Studiengang ein! Leider kann ich immer noch nicht die Vorteile erkennen, denn mit dem BWL Studium bin ich einfach flexibler als mit dem spezialisierten Studiengang BoL

Alles eijn wenig komplexer als ich gedacht habe. Nun ja, ich werde es nochmal überschlafen, aber so richtig bin ich von dem Studiengang nixht überzeugt, denn das ist nix Halbes und nix Ganzes (so kommt es mir vor). Auf der einen Seite darfst Du keine anwaltlichen Tätigkeiten ausüben und auf der anderen Seite erlangst Du nicht die Flexibilität wie beim BWL Studium!!!

Gruß.

Eren
 
Auf der einen Seite darfst Du keine anwaltlichen Tätigkeiten ausüben und auf der anderen Seite erlangst Du nicht die Flexibilität wie beim BWL Studium!!!

Hallo Eren,

letztlich kommt es doch darauf an, ob Du ein RECHTS- oder ein WIRTSCHAFTS-wissenschaftliches Studium machen willst! Ein Vergleich mit einem BWL-Studium ist daher unangebracht. Beim Bol bekommst Du doch in erster Linie eine juristische Ausbildung, und nur einige BWL-Basics. Beim BWL-Studium ist es genau anders herum. Die Entscheidung für oder gegen einen Studiengang sollte also davon abhängen, wie Du Dir Deinen späteren Job vorstellst!
 
Beispiele für Tätigkeit?

Irgendwie bin ich etwas verwirrt... Was genau kann ich denn nun mit dem Abschluss BoL (bzw. eventuell auch MoL) anfangen? Hat da vielleicht jemand das ein oder andere Beispiel zur Hand? ... :confused
 
Irgendwie bin ich etwas verwirrt... Was genau kann ich denn nun mit dem Abschluss BoL (bzw. eventuell auch MoL) anfangen? Hat da vielleicht jemand das ein oder andere Beispiel zur Hand? ... 😕

BoLer und MoLer sind vorrangig in den Rechtsabteilungen von Betrieben, Instituten, Vereinen usw. wiederzufinden. Die Einsatz- und Aufgabengebiete sind entsprechend breit gefächert.

Tipp: schau dir am besten mal aktuelle Stellenausschreibungen für den ausländischen Arbeitsmarkt* an, vorzugsweise von international tätigen Unternehmen. 🙂

*) Auf dem ausländischen Arbeitsmarkt deshalb, weil es in Deutschland noch kaum BoL- und MoL-Absolventen gibt, dementsprechend auch nur eine geringe Nachfrage.
 
ich möchte mich gern in den Studiengang LL.B einschreiben.

Da ich schon einige Scheine aus einem anderen Rechtswissenschaftsstudium besitze, möchte ich diese gern anerkennen lassen.
Nun muß ich in der Studienbewerbung schon die Kurse für das erste Semester wählen, weiß aber noch nicht welche von meinen vorhandenen Scheinen angerechnet werden. Wenn ich aber die Kurse wähle, die mir evtl. später angerechnet werden, muss ich diese auch bezahlen, oder bekomme ich bei einer Anrechnung mein Geld für diesen Kurs zurück, da ich ihn nicht mehr belegen muss?

Hat ansonsten schon jemand Erfahrungen gemacht, wie dieser Studiegang in der Wirtschaft angenommen wird?

Vielen Dank
anlale
 
Dann fang' doch am besten mit einem BWL-Kurs an.
Der wird Dir ja wohl sicher nicht angerechnet und Du brauchst ihn allemal.
Propädeutikum würde ich nicht gerade belegen 😉

Die Belegung kannst Du ja auch nochmal ändern, wenn Du die Anerkennung hast.

Geld zurück gibts m.W. nicht.
 
zurück,

ich hätte da noch eine Frage:

Muss ich das Grundstudium abgeschlossen haben, um Kurse aus dem aus dem Hauptstudium belegen zu können?:rolleyes
 
Dachte die Frage bezieht sich auf Wiwi, wenn auch im falschen Forum. Denn wenn der Fragesteller Jura studiert sollte er eigentlich wissen dass es da kein VD gibt.

Gruß, Florian

Das Wort "Vordiplom" hast Du ins Spiel gebracht 😀

In der Tat gibt es Grund- und Hauptstudium, wie ich eben nachgeguckt habe, aber es ist für die Belegung egal.
 
ich bin relativ neu hier und würde gerne an euren Erfahrungen teilnehmen.
Vorallem interessieren mich die Berufschancen, da ich nicht gerade viel vorteilhaftes über den LL.B gelesen habe. Wie sehen die Infos aus, hat jemand schon Erfahrungen gemacht?
Danke für die Antworten.
 
Zulassungsprüfung BOL über Akademiestudium

Servus alle zusammen,

bin neu hier und interessiere mich für BOL. Da ich nur die Fachhochschulreife habe, müsste ich den Umweg über Akademiestudium und Zugangsprüfung gehen.

Klar ist, dass man die für den Zugang entscheidenden 3 Module in 1 Semester schreiben muss, aber muss man diese auch in 1 Semester bestehen, oder besteht die Möglichkeit wenn man 2 von 3 Prüfungen im 1. Versuch bestanden hat, z.B. die 3. Prüfung in einem anderen Semester nachzuholen?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Buddy
 
Hallo,

ich bin relativ neu hier und würde gerne an euren Erfahrungen teilnehmen.
Vorallem interessieren mich die Berufschancen, da ich nicht gerade viel vorteilhaftes über den LL.B gelesen habe. Wie sehen die Infos aus, hat jemand schon Erfahrungen gemacht?
Danke für die Antworten.

Hi Pauli,

wie die eigentlichen Berufschancen wirklich aussehen, kann derzeit keiner absehen, da erst in diesem Semester die ersten Studenten fertig werden. Mit dem MoL dürften die Aussichten wohl nicht sehr schlecht sein, da z.B. auch Volljuristen, wenn sie in ein Unternehmen eintreten, häufig ihre An-
waltszulassung abgeben müssen und dann in juristischer Hinsicht auch nicht mehr haben als wir.

Unser Vorteil hier an der Fernuniversität ist, dass wir auch ein wirtschaft-
wissenschaftliches Grundlagenstudium haben (Kurse sind mit den Modulen der BWLer absolut identisch). Wenn Du bereit bist beim BoL drei Klausuren mehr zu schreiben, hast Du beispielsweise das BWL-Vordiplom. Anderer-
seits kannst Du bei geschickter Kurswahl im MoL den Diplom-Kaufmann gleich mitmachen, da Du eigentlich "nur" die beiden Klausuren A-VWL und
A-BWL (zwei Fächer, zu denen es sehr gute private Repetitorien gibt) und natürlich die Diplomarbeit schreiben und Du bist schließlich auch Diplom-
Kaufmann.

Zunächst war ich für BWL eingeschrieben und hatte natürlich überlegt im Hauptstudium Unternehmensrecht zu belegen. Allerdings habe ich als der BoL eingeführt wurde, ziemlich schnell erkannt, dass dieses Studium v.a. in juristischer Hinsicht wesentlich mehr bringt. BGB II und BGB III klingen beispielsweise so nett, handeln aber gleichzeitig fast die komplette ZPO und Insolvenzrecht mit ab. Ein Vorteil gegenüber Staatsexamensleuten ist auch, dass es bei uns nicht nur eine Wahlfachgruppe gibt. Du hast Kurse in Arbeitsrecht (evtl. auch in Kollektivem Arbeitsrecht), Unternehmensrecht I (eventuell auch Unternehmensrecht II oder Kapitalgesellschaftsrecht) und natürlich auch in Internationalem Privatrecht zu schreiben, was ziemlich anspruchsvoll ist. Die Klausuren stehen in keiner Weise den juristischen Klausuren einer normalen Präsenzuniversität nach und haben ebenfalls re-
gelmäßig eine Durchfallquote zwischen 50 und 60 % ... Der BoL - zumindest an der Fernuniversität Hagen - ist somit also kein "Spaziergang".

Was ich zugeben muss, ist, dass das Öffentliche Recht und Strafrecht relativ kurz kommen. Nunja, wir werden jedoch explizit durch unser Curri-
culum eben auf die Wirtschaft vorbereitet. Natürlich kannst Du Dich auch
hier z.B. durch Strafrecht Vertiefung und später im MoL im öffentlichen Recht nach ausreichend "austoben".

Wie die Wirtschaft - immerhin wollten die derartig ausgebildete Juristen haben - letztendlich auf den BoL bzw. den MoL reagiert, weiß man noch nicht, da die beiden Studiengänge neu sind. Mal sehen, was daraus wird.

Ich fühle mich jedenfalls in juristischer Hinsicht wohler, als wenn ich nur
BWL mit Wahlpflichtfach Unternehmensrecht im Hauptstudium gemacht hätte.

Vielleicht konnte ich Deine Bedenken zerstreuen.


Gruß


Sandra


PS (Für Staatsexamensleute sind wir natürlich eine gefährliche Konkurren, da diese Leute eigentlich vorwiegend auf das Richteramt ausgebildet sind und kaum wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen haben. Natürlich will sich diese Gruppe nicht das Brot von der Suppe nehmen lassen *g*)
 
ich möchte mich noch für dieses Semester für Bachelor of Law anmelden (Frist wurde ja verlängert) und ich hätte ne Frage. Wieviele Kurse soll man ca nehmen im ersten Semster? Bei mir würden wegen meinem vorherigen Jurastudiums die Module 1,2,4,5,8 und 12 angerechnet werden. Für die Module 6 und 9 dürfte ich gleich die Klausuren schreiben, will aber trotzdem die Module machen. Kann mir jemand Tipps gebenß Das wäre sehr nett!
 
Sambagirl,

na ja "erstes" Semester ist bei Dir ja wohl nicht so ganz zutreffend.
Somit wirst Du ja wohl den Gutachtenstil draufhaben und Dich im BGB auskennen.
Meinst Du nun Vollzeit oder Teilzeit ?
Bei TZ solltest Du bei Deinen Vorkenntnissen wohl 2 Module gut schaffen.
Und wenn Du die Klausurzulassung schon hast, evtl auch eins mehr.
 
Eliza! Danke für deine schnelle Antwort. Ja sicher kenne ich den Gutachtenstil und das BGB , deswegen werden mir auch soviele Module angerechnet. Ich würde nur gerne wissen, wieviele Module man pro Semster macht als Vollzeitstudent.
 
Sambagirl!

Vollzeitstudium bedeutet 3 Module pro Semester; Teilzeit 1-2 Module.
So, dass ist die Regel. Der Rekord liegt bei 5 Modulen pro Semester.
Du kannst Dich aber auch Teilzeit einschreiben, was, wenn Dein Studienkonto schon erschöpft ist, für Dich bedeutet, dass Du nicht 650,.€, sondern nur 325,-€ letztmalig für das WS 06/07 bezahlst. TZ bedeutet aber nicht, dass Du eine Begrenzung für die Modulbelegung hast. Du kannst trotzdem 0-18 Module pro Semester machen.
Bei Deinen Vorkenntnissen würde ich Dir vorschlagen, M6 und M9 zu schreiben und vielleicht noch in einem weiteren Modul die Zulassung zur Klausur erschlagen, z.B. M10.
Das dürfte für das erste Semester reichen, da Du Dich auch hier erstmal auf die Uni und die Arbeitsweise einstellen musst.

LG
zephyr
 
Zephyr, vielen Dank für deine Antwort. Hatte auch schon überlegt, ob ich Teilzeit studiere, aber dann muss ich bei der Krankenkasse TK mehr zahlen und zudem kriege ich so schlecht einen sozialversicherungspflichtigen Job! Als Vollzeitstudent würde ich besser an Jobs speziell Studentenjobs rankommen. So würde ich ,glaub ich, billiger wegkommen, wenn ich diese Langzeitstudiengebühr in Höhe von 650 Euro bezahle. Und wenn die Fernuni Hagen die Studiengebühren einführen würde,würde es für mich billiger werden.
Ich überlege nun die Module 3,6 und 7 nehmen.Man sagt ja, dass man die Module am besten in der vorgesehenen Reihenfolge machen sollte. Sind diese Module sehr umfangreich? Also kann man die 3 Module auch neben einem 20 Stunden Studentenjob schaffen?
 
Dann werde ich wohl doch nur 2 Module nehmen und zwar Modul 3 und 6! Dann hätte ich das Grundstudium gleich fertig!
 
Ich habe gerade die ganzen Bewerbungsunterlagen vor mir liegen und rechne mir gerade aus, wieviel ich zahlen müsste. Bei Modul 3 wären die Fächer Jahresabschluss, Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre und Buchhaltung.In dem Heftchen Anleitung zur Belegung steht, dass sie ingesamt 120 Euro kosten.Was ist mit der Bezugsgebühr? Muss man für jedes Fach noch 20 Euro zahlen, also insgesamt 60 Euro? Und meinen die mit "Voraussichtlicher Bearbeitungsbeginn des Kurses" einfach nur den Start des jeweiligen Faches? Bin etwas verwirrt mit der Bewerbung!Bei dem Modul 6 möchte ich mir nur die Unterlagen bestellen, da ich ja schon die Zulassung zur Klausur habe!Wo bekomme ich die her?
 
Du kannst die Skripte entweder gebraucht hier im Studienservice oder über Ebay kaufen. Wenn Du die Kurse bestellst, sind die kompletten Kursgeühren leider fällig.

Gruß

Sandra
 
Die Bezugsgebühr sind die 20€ je SWS.

Voraussichtlicher Start heißt, da beginnt gedanklich das Semester, ca 2 Wochen vorher gehen die Unterlagen raus.
 
In dem Heftchen Anleitung zur Belegung steht, dass sie ingesamt 120 Euro kosten.Was ist mit der Bezugsgebühr? Muss man für jedes Fach noch 20 Euro zahlen, also insgesamt 60 Euro? Und meinen die mit "Voraussichtlicher Bearbeitungsbeginn des Kurses" einfach nur den Start des jeweiligen Faches?

Bezugsgebühr = SWS * 20 EUR, d. h. in Deinem Fall sind das bei 6 SWS pro Kurs die von dir errechneten 120 EUR. Zu den Bezugsgebühren kommt noch der Studentenbeitrag von 11 EUR, keine weiteren Kosten.

Der Bearbeitungsbeginn ist als Orientierung für Dich gedacht. Er gibt an, wann Du möglichst mit der Bearbeitung des Kurses beginnen solltest, um die Einsendeaufgaben noch rechtzeitig zu schaffen. Du kannst Dir aber grundsätzlich die Zeit nach Deinem Leistungspensum selbst einteilen. Der Bearbeitungsbeginn entscheidet auch darüber, wann die Unterlagen verschickt werden. I.d.R. hast Du die Unterlagen ca. 2 Wochen vorher, so dass Du natürlich auch schon vor dem empfohlenen Beginn anfangen kannst!
 
Sambagirl!

Wenn Du M6 nimmst, dann kauf´ Dir am besten gleich das Alpmann-Skript im Arbeitsrecht dazu. Das zeigt Dir für Arbeitsvertragsrecht alle klausurrelevanten Fälle und gießt somit das wirklich gut geschriebene Uni-Skript in Klausurfälle.
Ich bin damit sehr ordentlich gefahren, und in der Klausur kamen dann auch keine großen Überraschungen auf mich zu.
Ob Du nur deshalb nicht TZ studieren willst, weil Du sonst nicht als Student KV bist, erscheint mir fraglich, da Du zwar TZ eingeschrieben sein kannst, aber trotzdem VZ studieren kannst, so dass Dein Hauptjob Studieren ist. Das würde ich bei Deiner Krankenkasse vortragen. Außerdem gibt es eine Semesterbescheinigung auf Deinem Imma-Blatt, bei dem der TZ-Status nicht erwähnt wird. Schick´ dann doch die einfach.
Du weißt ja, wer viel fragt, bekommt viele Anworten. Also würde ich es so versuchen und erst auf Nachfrage Deiner KV das oben Beschriebene erklären. Na ja vielleicht nicht ganz legal, aber im SGB V §5 steht ja auch nichts von TZ-Studium.😀

LG
zephyr
 
In dem Heftchen Anleitungen zur Belegung sind ja alle Kurse aufgelistet. Und auf den Seiten der rechtswissenschaftlichen Fakultät stehen die Module, die man für Bachelor of Law belegen muss. Die kann man ja normal belegen. Muss man auch zusätzlich die anderen kleineren Kurse (S. 170) wie zb Arbeitsverfahrenrecht, Methoden der Rechtsanwendung, Parteien in der politischen Ordnung usw belegen für die Module?
 
Eyo Sambagirl! 😀

Als BoLerin musst du nur die 18 Module belegen. Die anderen Kurse gehören zum Programm der restlichen juristischen Studiengänge wie z.B. WAR und sind für dich rein fakultativ, also freiwillig. 🙂

Fakultative Kurse kauft man sich übrigens am besten gebraucht. Das ist wesentlich kostengünstiger, als sie neu über die Uni zu beziehen.
 
In dem Heftchen steht für Modul 7 ( Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre) keine Kursnummer! Weiß jemand die Nr?
Ich weiß ich stelle heute soviele Fragen, aber ich will morgen meine Bewerbung abschicken und die Kurse festlegen!
 
Cool, danke dir! Jetzt sehe ich gerade,dass man zb bei Externes Rechnungswesen einen Kurs nur im WS machen kann und die anderen zwei im SS! Das ist ja ganz schön blöd getimt. Oder kann ich alle drei Kurse für Modul 3 belegen, obwohl dort jeweils SS oder WS steht? Dann muss ich ja direkt mit dem Hauptstudium anfangen, da ja auch Modul 6 nur im SS angeboten wird! Grrr!
 
Cool, danke dir! Jetzt sehe ich gerade,dass man zb bei Externes Rechnungswesen einen Kurs nur im WS machen kann und die anderen zwei im SS! Das ist ja ganz schön blöd getimt. Oder kann ich alle drei Kurse für Modul 3 belegen, obwohl dort jeweils SS oder WS steht? Dann muss ich ja direkt mit dem Hauptstudium anfangen, da ja auch Modul 6 nur im SS angeboten wird! Grrr!
das kann nicht sein. Diese Kurse gibt es alle in jedem Semester.

Sandra war schneller.
 
In dem heftchen steht folgende einteilung: kursnr, eingesetzte versionen des kurses, kursbezeichnung, sws, ersteinsatz/grundlegende überarbeitung des kurses usw! und unter letztem erwähnten punkt steht immer entweder ws oder ss! bezieht sich das nicht darauf, wann die kurse angeboten werden? oder sind alle module immer belegbar?
 
Wenn der letzte Punkt: "letzte Überarbeitung" heißt dann bedeutet das eben, wann er ZULETZT überarbeitet wurde und nicht wann er überhaupt angeboten wird.
Also seit wann diese Version im Einsatz ist (vergangenheitsbezogen) - verständlich ?
 
Ah, ich hirni! das ist gut, dass ich dann die kurse belegen kann, wann ich will.vielen dank für die antworten!
 
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