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Anerkennung

Naja eine weitere Ausbildung macht man ja normalerweise in einem anderen Bereich. In der Regel ist die Zeit also nicht der Berufspraxis zuzurechnen. Es ist ja immernoch eine Ausbildung.
 
Eigentlich sagt der Begriff "Ausbildung" doch alles aus. Oder etwa nicht?

Ne, ich finde die Frage völlig berechtigt, schließlich arbeitet man in einer Ausbildung ja auch schon. Das ist ja gerade ein zentraler Unterschied zu einem klassischen (Vollzeit- Präsenz-)Studium...

Ich denke, Yaras Frage ist die Entscheidende: Wer soll es wofür anerkennen? Die FernUni im Rahmen einer Zugangsregelung? Ein Arbeitgeber bei einer Bewerbung?

Wahrscheinlich sind die Antworten dann jeweils unterschiedlich...
 
Ne, ich finde die Frage völlig berechtigt, schließlich arbeitet man in einer Ausbildung ja auch schon. Das ist ja gerade ein zentraler Unterschied zu einem klassischen (Vollzeit- Präsenz-)Studium...

Ich denke, Yaras Frage ist die Entscheidende: Wer soll es wofür anerkennen? Die FernUni im Rahmen einer Zugangsregelung? Ein Arbeitgeber bei einer Bewerbung?

Wahrscheinlich sind die Antworten dann jeweils unterschiedlich...


Berufspraxis kann eine Ausbildung ersetzen. Umgekehrt ist dies nicht möglich.
 
In einigen Studiengängen kann eine Ausbildung aber zum Beispiel für die Anrechnung von Praktika genutzt werden. Hängt aber halt vom Studiengang ab.
 
Berufspraxis kann eine Ausbildung ersetzen. Umgekehrt ist dies nicht möglich.

Nö, kommt drauf an. Wenn ich die Wahl hab zwischen 2 Personen, von denen eine eine Ausbildung + Berufspraxis hat, die andere 2 Ausbildungen und keine Berufspraxis, dann kann ich mich immernoch entscheiden, was mir mehr "wert" ist. Der tiefere Einblick in einen Beruf oder der oberflächlichere Einlick in 2 Berufe.
Was anderes ist es, wenn es hier um irgendeine Form der rechtlichen Anerkennung geht. Aber diese Frage ist ja noch nicht geklärt.:rolleyes
 
Eben. Ich kann mich auch entscheiden, jemanden komplett ohne Ausbildung und Berufserfahrung einzustellen. Das ist eben Sache des Entscheiders in der jeweiligen Firma.
Trotzdem bleibt es dabei, dass eine Ausbildung nicht zur Berufspraxis zählt.
 
Man könnte natürlich höchst philosophisch darüber diskutieren was es denn genau bedeutet, dass "eine Ausbildung als Berufspraxis anerkannt wird." Anerkennung erhält man doch dadurch, dass etwas genauso zählt wie etwas anderes. Und nichts anderes habe ich gesagt. Vom Einzelfall abhängig kann eine Ausbildung genausoviel zählen wie Berufspraxis...

Kern der Sache ist jedoch, was "Ahnungslos" mit dem Begriff Anerkennung genau meinte.


@stefanniehaus: die Frage war ja auch nicht, ob es "dazu zählt" (wo? Im Lebenslauf?), sondern ob es anerkannt wird.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich werde nun eine neue Ausbildung beginnen und wenn das nicht als Praxis zählt müsste ich ja noch 2 Jahre danach arbeiten.

Wie wäre es denn, wenn du das einfach mal telefonisch beim zuständigen Prüfungsamt abklärst?

BTW: Im Regelfall zählt nur die erste Ausbildung (=erster Berufsabschluss)als Ausbildung, alles weitere nicht mehr.
 
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